Blanko-Zulassungsbescheinigung Teil II für Neufahrzeuge aus dem EU-Ausland beantragen am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg

Kontakt
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg
- Jüterboger Str. 3, 10965 Berlin
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
- Tel.: (030) 90269-3300
- Fax: (030)90269-3091
Ansprechpartner
Der Zugang zum Dienstgebäude ist nur eingeschränkt rollstuhlgeeignet. Gebührenfreie Parkmöglichkeiten sind vorhanden.
Öffnungszeiten
-
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07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
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Dienstag
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07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
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Mittwoch
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07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
-
Donnerstag
-
10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.) -
Freitag
-
07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)
Nahverkehr
- Bus
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- Jüterboger Straße: 104, 248
- Ubahn
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- U Platz der Luftbrücke: U6 U Gneisenaustraße: U7
- U-Bahn
-
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0.6km
U Gneisenaustr.
- U7
-
0.7km
U Südstern
- U7
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0.8km
U Platz der Luftbrücke
- U6
-
0.6km
U Gneisenaustr.
- Bus
-
-
0.2km
Jüterboger Str.
- 248
-
0.4km
Berlin, Columbiadamm/Friesenstr.
- 248
- M43
-
0.4km
Golßener Str.
- M43
-
0.4km
Marheinekeplatz
- 248
-
0.5km
Gneisenaustr./Baerwaldstr.
- 140
- N7
-
0.2km
Jüterboger Str.
Nahverkehr
Sonstige Hinweise zum Standort
Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Blanko-Zulassungsbescheinigung Teil II für Neufahrzeuge aus dem EU-Ausland beantragen
Es kann für ein Neufahrzeug, dass in einem Staat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat mit Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben wurde, eine Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt werden. Es erfolgt keine gleichzeitige Zulassung des Fahrzeuges.
Um ein Neufahrzeug handelt es sich, wenn das Fahrzeug noch nie innerhalb Deutschlands oder im Ausland zugelassen war.
Um ein Neufahrzeug handelt es sich, wenn das Fahrzeug noch nie innerhalb Deutschlands oder im Ausland zugelassen war.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzung erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Ausgabe einer Zulassungsbescheinigung Teil II außerhalb des Zulassungsverfahrens für Neufahrzeuge
(unter „Formulare“) - Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
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ggf. formlose Vollmacht und Personaldokumente
- Personaldokument des Vollmachtgebers (es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht) und
- Personaldokument des Bevollmächtigten
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Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen) -
Auszug aus dem Vereinsregister
im Original oder beglaubigter Kopie (bei Vereinen) -
COC-Papier oder Datenbestätigung oder Gutachten
Gutachten nach §13 EG-FGV bzw. Gutachten nach § 21 StVZO (nicht älter als 18 Monate) einer technischen Prüfstelle (für Kräder und Sonder-KFZ) -
Mitteilung über innergemeinschaftlichen Erwerb
(unter "Formulare") - Kaufvertrag
Formulare
Gebühren
14,00 Euro
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Einen Termin bei der KFZ-Zulassungsbehörde können Sie über das Kontaktformular vereinbaren.