Datenübermittlung an öffentliche Stellen (Behördenauskünfte) am Standort Bürgeramt Lankwitz

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist nicht barrierefrei
Erläuterung der Symbole

Für mobilitätseingeschränkte Personen stehen die barrierefrei zugänglichen Standorte Steglitz und Zehlendorf zur Verfügung.

Öffnungszeiten

  • Montag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Dienstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Mittwoch

      08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Donnerstag

      07:30-14:30 Uhr (nur mit Termin*)
  • Freitag

      08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin*)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

An Montagen und Dienstagen, die unmittelbar vor einem Feiertag, Heiligabend und Silvester liegen, findet die Sprechstunde von 8:00 – 16:00 Uhr statt.

Hinweis für Terminkunden

Bitte betreten Sie das Bürgeramt erst kurz vor dem gebuchten Termin.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Das Bürgeramt befindet sich im 1. OG der Polizeiwache.


(*) Dienstleistungen ohne Termin
Ohne Termin können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu ziehen Sie sich bitte im Warteraum 216 selbstständig eine Wartenummer.
  • Personalausweis abholen
  • Reisepass abholen
  • Führerschein abholen
  • Wiederauffinden des eigenen Reisepasses melden
  • Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
  • Zulassungsbescheinigungen Teil I abholen
  • Online-Ausweisfunktion (eID) - nachträglich aktivieren
  • Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen

Schriftlich beantragt werden können folgende Leistungen. Die jeweilige Gebühr ist vorab zu überweisen und ein Beleg/Ausdruck der erfolgten Überweisung, sowie bei der Beantragung eines Führungszeugnisses noch die Kopie des Personalausweises/Reisepasses ist dem Antrag beizufügen.
  • Führungszeugnis
  • Meldebescheinigung
  • Melderegisterauskunft
  • Abmeldung einer Wohnung

Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Führungszeugnis: Verwendungszweck: 0336000550677, sowie Name und Vorname
Gewerbezentralregister: Verwendungszweck: 0336000550693, sowie Name und Vorname

Meldebescheinigung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck: 0336000550450, sowie Name und Vorname

Melderegisterauskunft
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck : 0336000550378 sowie Name und Vorname der gesuchten Person

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Datenübermittlung an öffentliche Stellen (Behördenauskünfte)

Die Meldebehörde darf öffentlichen Stellen (Behörden, Körperschaften öffentlichen Rechts, usw.) im Sinne von § 2 Abs. 1 bis 3 und 4 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes im Inland zu ihrer Aufgabenerfüllung Daten aus dem Melderegister übermitteln.

Diese Datenübermittlungen erfolgen grundsätzlich automatisiert. Eine Datenübermittlung in schriftlicher Form oder durch Übersenden auf Datenträgern in gesicherter Form ist nur noch im Ausnahmefall zulässig. In diesem Fall können Gebühren anfallen.

Die Bearbeitung von Behördenauskünften im fernmündlichen Verfahren ist nicht zulässig.

Bei Abruf der Daten ist sowohl das Aktenzeichen der abrufenden Behörde als auch der Anlass des Abrufes anzugeben.

Voraussetzungen

  • Technische Voraussetzungen
    Auskünfte aus dem Berliner Melderegister sind über die zentralen Stellen in den jeweiligen Bundesländern zu steuern, in allen Bundesländern sind die technisch-infrastrukturellen Voraussetzungen für einen Abruf über die zentralen Stellen bereits geschaffen.
  • In schriftlicher Form
    Eine Datenübermittlung in schriftlicher Form erfolgt abweichend gemäß § 34 Abs. 2 Satz 5 Nr. 1 BMG ausschließlich in den Fällen, wenn eine Datenübermittlung im automatisierten Verfahren oder durch elektronische Datenübermittlung bei der abrufenden Stelle nicht verfügbar ist.
    In diesen Fällen werden die Datenübermittlungen mit einer Verwaltungsgebühr gemäß § 34 Abs. 2 Satz 2 BMG belegt.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine Unterlagen benötigt

Gebühren

  • Datenübermittlungen von Meldebehörden an andere öffentliche Stellen im Inland sind grundsätzlich gebührenfrei.
  • Dies gilt nicht für Sondervermögen und Betriebe des Landes Berlin, die einen Wirtschaftsplan aufstellen sowie für gleichartige erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Einrichtungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts und für Kreditinstitute im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (§ 2 Abs. 2 Verwaltungsgebührenordnung)
  • Datenübermittlungen in Schriftform oder durch Übersenden auf Datenträgern in gesicherter Form sind nur gebührenfrei, wenn die Meldebehörde die Gründe für die fehlende Nutzung des automatisierten Abrufs zu verantworten hat.

Hinweise zur Zuständigkeit

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) als zentrale Stelle für das Land Berlin.

Chat

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