Geburtsurkunde - Erstbeurkundung - Anzeige am Standort Standesamt Pankow

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus und zum Schutz der Bevölkerung und der Mitarbeitenden gelten bis auf Weiteres folgende Einschränkungen:
Die Sprechzeiten des Standesamtes entfallen.
Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt nicht.
Eheschließungen finden weiterhin, jedoch nur im notwendigen Maße, statt und werden allerdings auf ein Minimum von maximal 3 Personen (Brautpaar, ggf. Dolmetscher) reduziert.
Bitte nutzen Sie für Ihre Anliegen grundsätzlich den Postweg. Anträge und Unterlagen können im Rathaus Pankow beim Pförtnerdienst (Information des Bürgeramtes im EG) abgegeben werden bzw. in den Hausbriefkasten eingeworfen werden. Die Bearbeitung erfolgt möglichst schriftlich.
Gegebenenfalls zur Bearbeitung erforderliche Rücksprachen, z.B. Nachreichung notwendiger Unterlagen, erfolgen ausschließlich telefonisch, per E-Mail oder per Post.
Wir bitten um Ihr Verständnis,
Ihr Standesamt Pankow von Berlin
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Geburtsurkunde - Erstbeurkundung - Anzeige
Sie haben ein Kind bekommen. Einen Namen haben Sie auch schon ausgesucht. Nun benötigen Sie eine Geburtsurkunde. Diese erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Bezirk Ihr Kind geboren wurde. Zusätzlich erhalten Sie - zu den kostenpflichtigen Geburtsurkunden für Ihre Unterlagen - insgesamt 3 kostenfreie Urkunden für unterschiedliche Zwecke (Elterngeld, Kindergeld, Krankenkasse).
Voraussetzungen
-
Beurkundet werden muss die Geburt Ihres Kindes beim Standesamt des Geburtsortes.
- Kommt Ihr Kind in einem Berliner Krankenhaus oder Geburtshaus zur Welt, benachrichtigt die Einrichtung das zuständige Standesamt und übermittelt die Geburtsanzeige.
- Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, stellen Hebammen, Geburtshelfer, Ärztinnen oder Ärzte die Geburtsbescheinigung aus. Diese müssen Sie persönlich dem zuständigen Standesamt dann innerhalb einer Woche vorlegen.
Die Abholung der fertigen Urkunden ist auch mit Vorlage einer Vollmacht möglich.
Verwandte in gerader Linie (Großeltern/Eltern/Kinder) erhalten die Urkunden auch ohne Vollmacht.
Erforderliche Unterlagen
-
In jedem Fall (im Original)
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
- Namenserklärung, sofern nicht in der Geburtsanzeige enthalten
- Geburtsurkunde der Mutter
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Zusätzlich - wenn die Mutter ledig ist (bisher noch nie verheiratet) und die Vaterschaftsanerkennung vorliegt
- Geburtsurkunde des Vaters
- Vaterschaftsanerkennung
- sofern bereits vorhanden Sorgeerklärung
-
Zusätzlich - wenn die Mutter verheiratet ist
- Geburtsurkunde des Vaters
- Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift vom Familienbuch der Ehe
-
Zusätzlich - wenn die Mutter geschieden ist
- Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift vom Familienbuch der Ehe
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Geburtsurkunde des Vaters
- Vaterschaftsanerkennung
- Sorgeerklärung
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Zusätzlich - wenn die Mutter verwitwet ist
- Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift vom Familienbuch der Ehe
- Sterbeurkunde des Ehemannes
- Geburtsurkunde des Vaters
- Vaterschaftsanerkennung
- Sorgeerklärung
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Weitere Infos zu benötigten Unterlagen
Ausländische Urkunden müssen durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher/staatlich übersetzt werden. Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich.
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Sind Sie ausländischer Herkunft ist eine Beratung empfehlenswert. Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter (per Telefon, per Mail, per Fax).
Gebühren
- Geburtsurkunde: 12,00 Euro
- Beglaubigte Abschrift Geburtsregister: 12,00 Euro
- Internationale Geburtsurkunde: 12,00 Euro
- Jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Geburt eines Kindes muss in dem Standesamt des Geburtsortes/Geburtsbezirks angezeigt werden. Der Wohnsitz der Eltern ist dabei nicht entscheidend.
Kontakt
Bezirksamt Pankow
Standesamt Pankow
Erläuterung der Symbole
Zugang über den Eingang Neue Schönholzer Str. 35.
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.7km
S+U Pankow
- S2
- S8
- S85
-
0.8km
S Wollankstr.
- S1
- S25
- S26
- S2
-
1.5km
S Schönholz
- S1
- S25
- S26
- S2
-
0.7km
S+U Pankow
- U-Bahn
-
-
0.7km
S+U Pankow
- U2
-
1.3km
U Vinetastr.
- U2
-
0.7km
S+U Pankow
- Bus
-
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow
- 155
- 250
- 255
-
0.2km
Berlin, Wilhelm-Kuhr-Str.
- 155
- 250
- 255
-
0.4km
Berlin, Bürgerpark Pankow
- 250
- 155
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow
- Tram
-
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow
- M1
-
0.4km
Berlin, Bürgerpark Pankow
- M1
-
0.6km
Berlin, Pankow Kirche
- M1
- 50
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow