Ausnahmegenehmigungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger beantragen am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

Öffnungszeiten
07:30-13:00 Uhr (für Kurzzeitkennzeichen)
10:00-16:00 Uhr (für Kurzzeitkennzeichen)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
07:30-13:00 Uhr (für Kurzzeitkennzeichen)
07:30-13:00 Uhr (für Kurzzeitkennzeichen)
07:30-11:30 Uhr (für Kurzzeitkennzeichen)
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Ausnahmegenehmigungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger beantragen
Wenn an Ihrem Kraftfahrzeug bzw. Anhänger durch Sachverständige Abweichungen von den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bzw. der Fahrzeug-Zulassungsverordnung festgestellt wurden, müssen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Die Zulassungsbehörde teilt für Ihr Fahrzeug das amtliche Kennzeichen zu und legt bei bauartbedingter Abweichung an Kraftfahrzeugen die Kennzeichengröße fest. Vor Erteilung einer Ausnahmegenehmigung kann die Vorführung des Fahrzeuges am Standort Lichtenberg erforderlich sein (mehr unter "Voraussetzungen").
Die erteilte Ausnahmegenehmigung ist bei Fahrten mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Voraussetzungen
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Gutachten über Abweichungen von den Bau- und Betriebsvorschriften
Ein/e amtlich anerkannte/r Sachverständige/r für den Kraftfahrzeugverkehr (a.a.S.) hat in einem Gutachten festgestellt, dass das Fahrzeug Abweichungen von den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) aufweist.
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ggf. Vorführung des Fahrzeuges
Sofern an mehrspurigen Kraftfahrzeugen laut Zulassungsbescheinigung Teil I oder Gutachten kein Platz für die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens besteht, ist vor Erteilung einer Ausnahmegenehmigung die Vorführung des Fahrzeuges erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
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Gutachten über Abweichungen von den Bau- und Betriebsvorschriften
- Bitte dem Antrag beifügen.
- Das Gutachten muss von einer/em amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (a.a.S.) erstellt worden sein.
Gebühren
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich bei der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde in Berlin-Lichtenberg.
Kontakt
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg
Nahverkehr
Tram Plauener Str./ Rhinstr.: M17, 27
Tram Schalkauer Str.: M6, 16