Super-Ferien-Pass erwerben am Standort Bürgeramt 2 (Lichtenberg)

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.


Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote

Das Bürgeramt 2 (Lichtenberg) bietet ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.

Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen

Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.

Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.

Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

In den Lichtenberger Bürgerämtern stehen Selbstbedienungsterminals zur Lichtbildaufnahme zur Verfügung.

Die Gebühr hierfür beträgt einmalig 6 EUR. Die Lichtbilder sind ausschließlich für die Dokumentenbeantragung bestimmt und werden nicht in Papierform ausgedruckt. Sie können daher nicht für andere Zwecke, wie beispielsweise in Führerscheinangelegenheiten, oder privat genutzt werden.
Bei Kleinkindern bzw. Babys ist es empfehlenswert, die Lichtbilder vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.

Bitte denken Sie daran, das Lichtbild vor Ihrem Besuch im Bürgeramt zu machen.

Nachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.

Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarungen - für alle Bürgerämter geltend.

Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend)

Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort besteht die Möglichkeit mit
Debit, VISA, Mastercard, Maestro, girocard, Vpay
zu zahlen.

Dienstleistungsbeschreibung

Super-Ferien-Pass erwerben

Der Super-Ferien-Pass ist zu einem unentbehrlichen Ferienbegleiter für die Kinder und Jugendlichen (bis einschließlich 18 Jahre) seit seinem Erscheinen geworden. Er bietet u. a. kulturelle und sportliche Veranstaltungen, Aktionen, Tagesfahrten. Mit Beginn der Sommerferien bis zu den Osterferien im darauffolgenden Jahr ist der Super-Ferien-Pass gültig. Der Super-Ferien-Pass ist nicht übertragbar. Bei widerrechtlicher Benutzung wird der Pass ungültig und eingezogen. Eine Wert- oder Teilwerterstattung - auch bei Verlust - ist in jedem Fall ausgeschlossen.

  • Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Verlosung:
Für alle 300 Verlosungen der Ferien-Aktionen können Sie sich online anmelden. Sie können aber auch die Bon-Nummer der für Sie in Frage kommenden Super-Ferien-Pass-Aktion aus dem Passheft ausschneiden, auf eine Postkarte bzw. ein postkartengroßes Stück Papier kleben und an den JugendKulturService schicken: JugendKulturService, Obentrautstraße 55, 10963 Berlin.

Bitte nur 1 Bon pro Karte oder Papierstück, sonst kann die Einsendung leider nicht bearbeitet werden und Sie können nicht an der Verlosung teilnehmen. Vergessen Sie nicht, Ihren Namen, die Anschrift, Telefonnummer und Ihr Alter anzugeben.

Bitte beachten Sie unbedingt die einzelnen Termine zum Einsendeschluss der Bons. Wenn Sie gewonnen haben, bekommen Sie spätestens eine Woche nach dem Einsendeschluss Post mit genauen Informationen zu der Aktion. Falls Sie nicht gewonnen haben, können Sie fünf Tage vor der Aktion anrufen und nach eventuell frei gewordenen Plätzen fragen und so vielleicht doch noch teilnehmen. Das kann aber nicht garantiert werden.

Für alle Angebote und Veranstaltungen im Super-Ferien-Pass gilt: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Programmänderungen und Irrtümer sind vorbehalten. Für Änderungen, die nach Redaktionsschluss eingetreten sind, wird keine Haftung übernommen. Die Teilnahme an den Veranstaltungen von minderjährigen Personen erfolgt nur mit Einverständnis der Eltern und auf eigene Gefahr.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Kinder und Jugendliche bis einschl. 18 Jahre mit Wohnsitz und Berlin
    Der Pass ist personengebunden, das heißt, er ist immer nur für die eine Person gültig und nutzbar, die in der Mitte des Passes auf der Badekarte eingetragen ist.
    • Die Unterschrift bzw. die Unterschrift gesetzlicher Erziehngsberichtigter bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der persönlichen Angaben und die verbindliche Anerkennung der Nutzungsbedingungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Super-Ferien-Pass erwerben
    • Online-Abwicklung: Kaufen Sie den Super-Ferien-Pass im Online-Shop der Jugendkulturservice gGmbH. Der Super Ferienpass wird Ihnen anschließend per Post geschickt.
    • Vor Ort: Sie können den Super-Ferien-Pass auch in Bürgerämtern, bei den Berliner Bäderbetrieben, im FEZ Berlin und an weiteren Verkaufsstellen erwerben.
  • Passbild
    Ein eingeklebtes Passbild ist unabdingbar für die Nutzung des Passes.

Gebühren

9,00 Euro

Rechtsgrundlagen

  • keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • Sofort: in den Verkaufsstellen
  • ca. 1 Woche: bei online-Bestellung

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann in vielen (nicht allen) Bürgerämtern sowie Jugendämtern in Anspruch genommen werden.
Weitere Verkaufsstellen finden Sie im Internet (unter "Weiterführende Informationen").