Gewerbe - Anmeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes am Standort Ordnungsamt Spandau - Gewerbeservice

Öffnungszeiten
(nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
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(nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Die Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten Sie, die Dienstleistungen
• Schaustellen v. Personen § 33a GewO,
• Spielhallenerlaubnis nach dem SpielhG Bln
• Erlaubnis nach dem GlüStV
hilfsweise mit der Dienstleistung "Maklererlaubnis" zu buchen.
Nicht buchbare Dienstleistungen sind bitte schriftlich zu beantragen.
Einschlägige Informationen für Gewerbetreibende und Interessierte befinden sich auch auf den Internetseiten der Industrie- und Handelskammer Berlin.
Wir bitten die Kunden mit Terminen um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im 1.OG -Wartebereich- Platz nehmen.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Gewerbe - Anmeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
Jeder, der ein überwachungsbedürftiges Gewerbe ausüben möchte, muss neben einer Gewerbeanzeige anhand eines polizeilichen Führungszeugnisses und eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister seine persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. Bei folgenden Tätigkeiten handelt es sich um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe:
- An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
- hochwertigen Konsumgütern z.B. Unterhaltungselektronik, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelzen, usw.
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
- Edelsteine, Perlen und Schmuck
- Altmetallen
- Auskunfteien, Detekteien
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
- Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
- Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
persönliche Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Der Antragsteller hat in der Regel hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen.
Erforderliche Unterlagen
- Formular zur Gewerbeanmeldung
- ggf. Zustimmungserklärung Gesellschafter
- ggf. Beiblatt Vertretungsberechtigte
-
Personalausweis
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. -
Gewerbezentralregisterauszug natürliche Person
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9).
Die Auskunft ist bei der Wohnsitzgemeinde (in Berlin in jedem Bürgeramt) zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d. h. sie wird direkt dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt übersandt. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Sie kann auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. -
Gewerbezentralregisterauszug - juristische Person
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9)
Die Auskunft ist bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt zu beantragen
Sie kann auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. -
Führungszeugnis
Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0).
Die Auskunft ist bei der Wohnsitzgemeinde (in Berlin in jedem Bürgeramt) zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d. h. sie wird direkt dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt übersandt. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Sie kann auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.
Formulare
Gebühren
- 26,00 Euro - je Einzel-Gewerbe, je Gesellschafter einer Personengesellschaft
- 31,00 Euro - juristische Person mit 1 gesetzlichen Vertreter
- 13,00 Euro - jeder weitere Vertreter einer juristischen Person
- 15,00 Euro - Gewerbeanzeige im elektronischen Verfahren (Onlineabwicklung)
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Das Ordnungsamt des Bezirks in dem sich der Betriebssitz des Unternehmens befindet.
Weitere Sprachen
Kontakt
Bezirksamt Spandau
Ordnungsamt Spandau - Gewerbeservice
Nahverkehr
S-Bahn Berlin Spandau: S3, S9
U-Bahn Rathaus Spandau: U7
Bus Rathaus Spandau: M32, M37, M45, X33, X34, 130, 135, 136, 137, 236, 237, 337, 638, 639, 671, N7, N30, N36
Bahn Berlin-Spandau: RE 2, RE 4, RE 6, RB 10, RB 13, RB 14