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Gewerbe - ein überwachungsbedürftiges Gewerbe anmelden am Standort Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle
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Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle
- Juliusstraße 67 , 12051 Berlin
- Tel.: (030) 90239-6699
- Fax: (030) 90239-4988
- E-Mail: ordnungsamt@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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09.00-13.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
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Dienstag
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09.00-13.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
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Mittwoch
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nach Terminvereinbarung
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Donnerstag
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15.00-18.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
-
Freitag
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nach Terminvereinbarung
Hinweis für Terminkunden
Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- M171
- S-Bahn
-
- Neukölln: S41, S42
- U-Bahn
-
- Grenzallee: U7
Dienstleistungsbeschreibung
Gewerbe - ein überwachungsbedürftiges Gewerbe anmelden
Jeder, der ein überwachungsbedürftiges Gewerbe ausüben möchte, muss neben einer Gewerbeanzeige zusätzlich seine persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. Bei folgenden Tätigkeiten handelt es sich um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe:
1. An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
3. Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
4. Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
5. Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
6. Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge
1. An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
- hochwertigen Konsumgütern z.B. Unterhaltungselektronik, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelzen, usw.
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
- Edelsteine, Perlen und Schmuck
- Altmetallen
3. Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
4. Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
5. Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
6. Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
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Jetzt online erledigen
Für die Nutzung der Online-Abwicklung müssen Sie sich erstmalig mit einem Bürger- oder Unternehmenskonto registrieren und können sich danach mit Ihren Zugangsdaten anmelden.
Voraussetzungen
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persönliche Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Der Antragsteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen. - Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID
Erforderliche Unterlagen
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Gewerbeanmeldung
Online möglich; oder Sie nutzen das Formular zur Gewerbeanmeldung. -
Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung). Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. -
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein. -
Zustimmungserklärung der Gesellschafter
Nur bei Gewerbeanzeigen von in Gründung befindlichen juristischen Personen -
Beiblatt für Vertretungsberechtigte
Bei Gewerbeanzeigen von juristischen Personen mit mehreren Vertretungsbefugten
Formulare
Gebühren
- 26,00 Euro - je Einzel-Gewerbe, je Gesellschafter einer Personengesellschaft
- 31,00 Euro - juristische Person mit 1 gesetzlichen Vertreter
- 13,00 Euro - jeder weitere Vertreter einer juristischen Person
- 15,00 Euro - Gewerbeanzeige im elektronischen Verfahren (Onlineabwicklung)
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Das Ordnungsamt des Bezirks in dem sich der Betriebssitz des Unternehmens befindet.