Handwerk - Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke beantragen в месте Handwerkskammer Berlin

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  • Handwerkskammer Berlin
  • Handwerkskammer Berlin
  • Blücherstr. 68 ,  10961 Berlin
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  • Handwerkskammer - Gewerberecht
  • Тел.: (030) 25903-155
  • Факс: (030) 25903-235

Время работы

  • Понедельник

      8 bis 16 Uhr
  • Вторник

      10 bis 18 Uhr
  • Среда

      8 bis 16 Uhr
  • Четверг

      8 bis 16 Uhr
  • Пятница

      8 bis 14 Uhr

Hinweise zu Öffnungszeiten

Wir stehen Ihnen bei allen Fragen und Anliegen zur Seite. Bitte prüfen Sie, ob ein persönlicher Besuch unbedingt notwendig ist, viele Leistungen lassen sich bequem online beantragen. Individuelle Terminabsprachen sind möglich, nehmen Sie bitte zunächst telefonischen Kontakt zu der entsprechenden Fachabteilung auf.

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Dienstleistungsbeschreibung

Handwerk - Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke beantragen

Wer den selbständigen Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks als stehendes Gewerbe beginnt oder beendet, hat dies unverzüglich der Handwerkskammer, in deren Kammerbezirk seine gewerbliche Niederlassung liegt, anzuzeigen. Bei juristischen Personen sind auch die Namen der gesetzlichen Vertreter, bei Personengesellschaften die Namen der vertretungsberechtigten Gesellschafter anzuzeigen. Ein Gewerbe ist ein zulassungsfreies Handwerk im Sinne der Handwerksordnung, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in der Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (siehe Rechtsgrundlagen) aufgeführt ist.

Nach Anzeige des zulassungsfreien Handwerks stellt die Handwerkskammer eine Bestätigung der Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe aus.

Für die Aufnahme in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" benötigen Sie – anders als bei einem in die Handwerksrolle eintragungspflichtigen zulassungspflichtigen Handwerk – keinen Qualifikationsnachweis oder Meistertitel.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Требования

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Eintragung im Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke
    Die Handwerkskammer führt ein Verzeichnis, in welches die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes mit dem von ihnen betriebenen Gewerbe einzutragen sind.
  • Personaldokument
    Vorlage von Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung oder Aufenthaltsgenehmigung oder anderen vergleichbaren Personaldokumenten

Гонорары

Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke:

  • 80,00 Euro: von natürlichen Personen
  • 180,00 Euro: von juristischen Personen
  • 140,00 Euro: von sonstigen Personengesellschaften (Bei mehr als 2 Gesellschafter:n für jeden weiteren Gesellschafter zusätzlich die Hälfte)

Дополнительная информация

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Eintrag ins Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke ist bei der für die gewerbliche Hauptniederlassung zuständigen Handwerkskammer zu stellen. Ist diese noch nicht bekannt, kann die Eintragung auch bei der für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Handwerkskammer beantragt werden.