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Wanderlager anzeigen am Standort Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe

Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe
- Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
- Tel.: (030) 9018-22010
- Fax: (030) 9018-23781
- E-Mail: ordnungsamt-zab@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.8km
S+U Alexanderplatz Bhf
- S3
- S5
- S7
- S9
-
0.8km
S+U Jannowitzbrücke
- S3
- S5
- S7
- S9
-
1.4km
S Hackescher Markt
- S3
- S5
- S7
- S9
-
1.4km
S Ostbahnhof
- S3
- S5
- S7
- S75
- S9
-
0.8km
S+U Alexanderplatz Bhf
- U-Bahn
-
-
0.1km
U Schillingstr.
- U5
-
0.6km
S+U Alexanderplatz Bhf
- U2
- U5
- U8
-
0.7km
U Strausberger Platz
- U5
-
0.7km
S+U Jannowitzbrücke
- U8
-
0.8km
U Klosterstr.
- U2
-
0.1km
U Schillingstr.
- Bus
-
-
0.2km
U Schillingstr.
- N5
-
0.5km
Mollstr./Otto-Braun-Str.
- M8
- 142
- 200
-
0.5km
Alexanderstr.
- 300
- N60
- N65
- N8
-
0.6km
U Strausberger Platz
- N5
- 142
-
0.6km
U Alexanderplatz [Tram]
- N5
- N60
- N65
-
0.2km
U Schillingstr.
- Tram
-
-
0.4km
Büschingstr.
- M5
- M6
- M8
-
0.4km
Mollstr./Otto-Braun-Str.
- M5
- M6
- M4
-
0.6km
U Alexanderplatz [Tram]
- M4
- M5
- M6
-
0.7km
Platz der Vereinten Nationen
- M5
- M6
- M8
-
0.7km
S+U Alexanderplatz Bhf/Dircksenstr.
- M2
- M6
-
0.4km
Büschingstr.
- Regionalbahn
-
-
0.8km
S+U Alexanderplatz Bhf
- FEX
- RB23
- RE1
- RE2
- RE7
- RE8
-
1.4km
S Ostbahnhof
- FEX
- RB23
- RE1
- RE2
- RE7
- RE8
-
0.8km
S+U Alexanderplatz Bhf
Nahverkehr
Sonstige Hinweise zum Standort
Für Hinweise/Beschwerden zu Störungen im öffentlichen Raum nutzen Sie bitteOrdnungsamt-Online
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Wanderlager anzeigen
Wanderlager sind Verkaufsveranstaltungen, bei denen der Gewerbetreibende im Reisegewerbe, d.h. außerhalb seiner Niederlassung und außerhalb einer Messe, einer Ausstellung oder eines Marktes von einer festen Vertriebsstätte aus (wie z. B. bei einer Kaffeefahrt eine angemietete Gaststätte, Veranstaltungsraum, Verkaufsbude oder Kraftfahrzeug) vorübergehend Waren verkauft oder Leistungen anbietet oder Bestellungen von Waren oder Leistungen annimmt.
Das Wanderlager ist anzuzeigen, wenn
Das Wanderlager muss auch dann angezeigt werden, wenn es im Ausland veranstaltet werden soll.
Das Wanderlager ist anzuzeigen, wenn
- es öffentlich, z. B. in Zeitungen, auf Plakaten, im Internet oder anderen Medien, angekündigt oder beworben wird und
- die An- und Abreise der Teilnehmenden zum und vom Ort des Wanderlagers durch die Veranstaltenden oder von mit diesen zusammenwirkenden Personen erfolgt.
Das Wanderlager muss auch dann angezeigt werden, wenn es im Ausland veranstaltet werden soll.
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
-
Anzeige - Veranstaltung eines Wanderlagers
Nutzen Sie bitte den Mustervordruck! (siehe „Formulare")
Die Anzeige kann entweder postalisch oder elektronisch über das Onlineverfahren angezeigt werden.
Die Anzeige muss die folgenden Angaben enthalten:
- den Ort, das Datum/Zeitraum und die Uhrzeit/zeitliche Dauer des Wanderlagers,
- Art der angebotenen Waren und/oder Leistungen,
- Angaben zum Veranstaltenden: Name/Firma, Anschrift der gewerblichen Niederlassung, Kontaktdaten, ggf. Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister sowie die entsprechende Registernummer; bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und die vertretungsberechtigten Personen,
- Angaben für eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit den Veranstaltenden, einschließlich einer Telefonnummer, Mobiltelefonnummer und einer E-Mail-Adresse,
- Angaben zu den Waren- und/oder Leistungsanbietenden: Name/Firma, Anschrift der gewerblichen Niederlassung, ggf. Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister sowie die entsprechende Registernummer; bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und die vertretungsberechtigten Personen,
- ggf. Name der schriftlich bevollmächtigten Vertretenden, die das Wanderlager vor Ort für den Veranstaltenden leiten,
- den Wortlaut und die Form der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen (Kopien der öffentlichen Ankündigungen sind beizufügen)
-
Reisegewerbekarte
Nachweis durch Vorlage der Erlaubnisurkunde bzw. Kopie -
Wichtige Hinweise zur Durchführung von Wanderlagern
Das Wanderlager darf an Ort und Stelle nur durch die/den in der Anzeige genannten Veranstaltenden geleitet werden. Eine Vertretung durch eine schriftlich bevollmächtigte Person ist möglich.
Eine öffentliche Ankündigung muss enthalten:
- die Art der Waren und/oder Leistungen, die im Rahmen des Wanderlagers angeboten werden,
- den Ort des Wanderlagers,
- den Namen der Veranstaltenden, die Anschrift der gewerblichen Niederlassung, sowie Angaben, die eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit den Veranstaltenden ermöglichen, einschließlich einer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse,
- Informationen in leicht erkennbarer und deutlich lesbarer oder sonst gut wahrnehmbarer Form, unter welchen Bedingungen den Verbrauchern bei Verträgen, die im Rahmen des Wanderlagers abgeschlossen werden, Widerrufsrechte zustehen.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Anzeige des Wanderlagers ist bei dem für den Ort des Wanderlagers zuständigen Ordnungsamt zu stellen. Soll das Wanderlager im Ausland stattfinden, ist für die Anzeige das Ordnungsamt am Ort der Niederlassung der Veranstaltenden zuständig.