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Wanderlager anzeigen am Standort Ordnungsamt Spandau - Gewerbeservice

Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Ordnungsamt Spandau - Gewerbeservice
- Galenstraße 14, 13597 Berlin
- Tel.: (030) 90279-2277
- Fax: (030) 90279-3957
- E-Mail: gewerbe@ba-spandau.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
Gewerbeservice
(nur nach vorheriger Terminvereinbarung - siehe Hinweise) -
Dienstag
-
Gewerbeservice
(nur nach vorheriger Terminvereinbarung - siehe Hinweise) -
Donnerstag
-
Gewerbeservice
(nur nach vorheriger Terminvereinbarung - siehe Hinweise)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte nutzen Sie die Onlineservices unter www.ea.berlin.de. Ein persönliches Erscheinen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail an gewerbe@ba-spandau.berlin.de möglich.
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.2km
S Spandau Bhf
- S3
- S9
-
0.2km
S Spandau Bhf
- U-Bahn
-
-
0.3km
S+U Rathaus Spandau
- U7
-
0.3km
S+U Rathaus Spandau
- Bus
-
-
0.2km
Galenstr./Hohenzollernring
- 337
-
0.2km
Berlin, Galenstr.
- 130
- 237
- N30
- 134
- 136
- 337
- 671
- N7
- X33
-
0.2km
S+U Rathaus Spandau
- 137
- 638
- M32
- M37
- M45
- X36
- X37
- 130
- 134
- 136
- 237
- 337
- 671
- N30
- N7
- X33
- 135
- M36
- N34
-
0.3km
Berlin, Moritzstr.
- 337
- 134
- 136
- 137
- 671
- M36
- M37
- M45
- N7
-
0.3km
Borkzeile
- 130
- 237
- N30
-
0.4km
Elsflether Weg
- X36
- X37
- M32
-
0.4km
Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
- M32
- X36
- X37
- 134
- 135
- 137
- 638
- M36
- M37
- N34
- M45
-
0.4km
Jenneweg
- 337
-
0.2km
Galenstr./Hohenzollernring
- Regionalbahn
-
-
0.2km
S Spandau Bhf
- RB10
- RB14
- RB21
- RE2
- RE4
- RE6
- RE8
-
0.2km
S Spandau Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Wanderlager anzeigen
Wanderlager sind Verkaufsveranstaltungen, bei denen der Gewerbetreibende im Reisegewerbe, d.h. außerhalb seiner Niederlassung und außerhalb einer Messe, einer Ausstellung oder eines Marktes von einer festen Vertriebsstätte aus (wie z. B. bei einer Kaffeefahrt eine angemietete Gaststätte, Veranstaltungsraum, Verkaufsbude oder Kraftfahrzeug) vorübergehend Waren verkauft oder Leistungen anbietet oder Bestellungen von Waren oder Leistungen annimmt.
Das Wanderlager ist anzuzeigen, wenn
Das Wanderlager muss auch dann angezeigt werden, wenn es im Ausland veranstaltet werden soll.
Das Wanderlager ist anzuzeigen, wenn
- es öffentlich, z. B. in Zeitungen, auf Plakaten, im Internet oder anderen Medien, angekündigt oder beworben wird und
- die An- und Abreise der Teilnehmenden zum und vom Ort des Wanderlagers durch die Veranstaltenden oder von mit diesen zusammenwirkenden Personen erfolgt.
Das Wanderlager muss auch dann angezeigt werden, wenn es im Ausland veranstaltet werden soll.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
-
Anzeige - Veranstaltung eines Wanderlagers
Nutzen Sie bitte den Mustervordruck! (siehe „Formulare")
Die Anzeige kann entweder postalisch oder elektronisch über das Onlineverfahren angezeigt werden.
Die Anzeige muss die folgenden Angaben enthalten:
- den Ort, das Datum/Zeitraum und die Uhrzeit/zeitliche Dauer des Wanderlagers,
- Art der angebotenen Waren und/oder Leistungen,
- Angaben zum Veranstaltenden: Name/Firma, Anschrift der gewerblichen Niederlassung, Kontaktdaten, ggf. Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister sowie die entsprechende Registernummer; bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und die vertretungsberechtigten Personen,
- Angaben für eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit den Veranstaltenden, einschließlich einer Telefonnummer, Mobiltelefonnummer und einer E-Mail-Adresse,
- Angaben zu den Waren- und/oder Leistungsanbietenden: Name/Firma, Anschrift der gewerblichen Niederlassung, ggf. Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister sowie die entsprechende Registernummer; bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und die vertretungsberechtigten Personen,
- ggf. Name der schriftlich bevollmächtigten Vertretenden, die das Wanderlager vor Ort für den Veranstaltenden leiten,
- den Wortlaut und die Form der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen (Kopien der öffentlichen Ankündigungen sind beizufügen)
-
Reisegewerbekarte
Nachweis durch Vorlage der Erlaubnisurkunde bzw. Kopie -
Wichtige Hinweise zur Durchführung von Wanderlagern
Das Wanderlager darf an Ort und Stelle nur durch die/den in der Anzeige genannten Veranstaltenden geleitet werden. Eine Vertretung durch eine schriftlich bevollmächtigte Person ist möglich.
Eine öffentliche Ankündigung muss enthalten:
- die Art der Waren und/oder Leistungen, die im Rahmen des Wanderlagers angeboten werden,
- den Ort des Wanderlagers,
- den Namen der Veranstaltenden, die Anschrift der gewerblichen Niederlassung, sowie Angaben, die eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit den Veranstaltenden ermöglichen, einschließlich einer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse,
- Informationen in leicht erkennbarer und deutlich lesbarer oder sonst gut wahrnehmbarer Form, unter welchen Bedingungen den Verbrauchern bei Verträgen, die im Rahmen des Wanderlagers abgeschlossen werden, Widerrufsrechte zustehen.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Anzeige des Wanderlagers ist bei dem für den Ort des Wanderlagers zuständigen Ordnungsamt zu stellen. Soll das Wanderlager im Ausland stattfinden, ist für die Anzeige das Ordnungsamt am Ort der Niederlassung der Veranstaltenden zuständig.