Wanderlager anzeigen am Standort Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Im Gewerbebereich des Ordnungsamts findet keine offene Sprechstunde statt.
Der Bereich steht nur in unvermeidbaren Fällen und sehr eingeschränkt dem Publikum zur Verfügung.
Pandemiebedingt können wir derzeit nur Vorsprachen nach Terminvergabe anbieten.
Terminsprechstunde:
Montag: 09:00-13:00 Uhr
Dienstag: 09:00-13:00 Uhr
Donnerstag: 09:00-13:00 Uhr
und nach vorheriger Vereinbarung unter ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder unter der Telefonnummer 030 90299-4660.
Die Termine werden derzeit individuell und nach Bedarf mit dem Sachgebiet vereinbart.
Bitte informieren Sie sich auch auf unserer Internetseite vom Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin unter https://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/
Öffnungszeiten
09:00-13:00 Uhr
09:00-13:00 Uhr
09:00-13:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Termine können auch nach Vereinbarung unter ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder Telefonnummer 030 902994660 vereinbart werden.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Bitte den Eingang von Unter den Eichen nehmen.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Sonstige Hinweise zum Standort
Gebührenfreie Parkplätze stehen nicht zur Verfügung. Der Standort liegt unmittelbar an der Grenze zur Parkraumbewirtschaftung.
Bei akuten Verkehrsbehinderungen und sonstigem eilbedürftigem pflichtwidrigen Verhalten von Mitbürgerinnen und Mitbürgern (auch in geschützten Grünanlagen) wählen Sie bitte die Rufnummer 030/90299-4631 oder 030/90299-4632.
Wanderlager anzeigen
Wanderlager sind Verkaufsveranstaltungen, bei denen der Gewerbetreibende im Reisegewerbe, d.h. außerhalb seiner Niederlassung und außerhalb einer Messe, einer Ausstellung oder eines Marktes von einer festen Vertriebsstätte aus (wie z. B. bei einer Kaffeefahrt eine angemietete Gaststätte, Veranstaltungsraum, Verkaufsbude oder Kraftfahrzeug) vorübergehend Waren verkauft oder Leistungen anbietet oder Bestellungen von Waren oder Leistungen annimmt.
Das Wanderlager ist anzuzeigen, wenn
- es öffentlich, z. B. in Zeitungen, auf Plakaten, im Internet oder anderen Medien, angekündigt oder beworben wird und
- die An- und Abreise der Teilnehmenden zum und vom Ort des Wanderlagers durch die Veranstaltenden oder von mit diesen zusammenwirkenden Personen erfolgt.
Das Wanderlager muss auch dann angezeigt werden, wenn es im Ausland veranstaltet werden soll.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
-
Reisegewerbekarte
Nachweis durch Vorlage der Erlaubnisurkunde bzw. Kopie
-
Anzeige - Veranstaltung eines Wanderlagers
Die Anzeige kann entweder postalisch oder elektronisch über das Onlineverfahren angezeigt werden.
Nutzen Sie bitte den Mustervordruck! (siehe „Formulare")
Die Anzeige muss die folgenden Angaben enthalten:
- den Ort, das Datum/Zeitraum und die Uhrzeit/zeitliche Dauer des Wanderlagers,
- Art der angebotenen Waren und/oder Leistungen,
- Angaben zum Veranstaltenden: Name/Firma, Anschrift der gewerblichen Niederlassung, Kontaktdaten, ggf. Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister sowie die entsprechende Registernummer; bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und die vertretungsberechtigten Personen,
- Angaben für eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit den Veranstaltenden, einschließlich einer Telefonnummer, Mobiltelefonnummer und einer E-Mail-Adresse,
- Angaben zu den Waren- und/oder Leistungsanbietenden: Name/Firma, Anschrift der gewerblichen Niederlassung, ggf. Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister sowie die entsprechende Registernummer; bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und die vertretungsberechtigten Personen,
- ggf. Name der schriftlich bevollmächtigten Vertretenden, die das Wanderlager vor Ort für den Veranstaltenden leiten,
- den Wortlaut und die Form der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen (Kopien der öffentlichen Ankündigungen sind beizufügen)
-
Wichtige Hinweise zur Durchführung von Wanderlagern
Das Wanderlager darf an Ort und Stelle nur durch die/den in der Anzeige genannten Veranstaltenden geleitet werden. Eine Vertretung durch eine schriftlich bevollmächtigte Person ist möglich.
Eine öffentliche Ankündigung muss enthalten:
- die Art der Waren und/oder Leistungen, die im Rahmen des Wanderlagers angeboten werden,
- den Ort des Wanderlagers,
- den Namen der Veranstaltenden, die Anschrift der gewerblichen Niederlassung, sowie Angaben, die eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit den Veranstaltenden ermöglichen, einschließlich einer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse,
- Informationen in leicht erkennbarer und deutlich lesbarer oder sonst gut wahrnehmbarer Form, unter welchen Bedingungen den Verbrauchern bei Verträgen, die im Rahmen des Wanderlagers abgeschlossen werden, Widerrufsrechte zustehen.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Anzeige des Wanderlagers ist bei dem für den Ort des Wanderlagers zuständigen Ordnungsamt zu stellen. Soll das Wanderlager im Ausland stattfinden, ist für die Anzeige das Ordnungsamt am Ort der Niederlassung der Veranstaltenden zuständig.
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Kontakt
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
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S Botanischer Garten
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Berlin, Carmerplatz
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Unter den Eichen/Botanischer Garten