Haus- und Nachbarschaftslärm am Standort Ordnungsamt

Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Ordnungsamt
- Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin
- Tel.: (030) 90277-3460
- Fax: (030) 90277-3464
- E-Mail: ordnungsamt@ba-ts.berlin.de
- Homepage
Barrierefreier Zugang über den hinteren Bereich des Rathauses oder über den Eingang des Bürgeramtes.
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der zentralen Anlauf- und Beratungsstelle:
Montag und Dienstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Öffnungszeiten des Fachbereichs Veterinär- und Lebensmittelaufsicht:
Amtstierärztliche Sprechzeiten nach telefonischer oder mailanfrage zu einer Terminvergabe
Öffnungszeiten des Gewerbebereichs:
Montag und Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Letzte Wartenummernvergabe 15 Minuten vor Ende der Sprechzeit.
Montag und Dienstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Öffnungszeiten des Fachbereichs Veterinär- und Lebensmittelaufsicht:
Amtstierärztliche Sprechzeiten nach telefonischer oder mailanfrage zu einer Terminvergabe
Öffnungszeiten des Gewerbebereichs:
Montag und Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Letzte Wartenummernvergabe 15 Minuten vor Ende der Sprechzeit.
Nahverkehr
- Bus
-
- 184 Rathaus Tempelhof; U Kaiserin-Augusta-Str.
- Ubahn
-
- U6 Kaiserin-Augusta-Str.; Alt-Tempelhof
- S-Bahn
-
-
0.9km
S+U Tempelhof
- S42
- S45
- S46
- S41
-
0.9km
S+U Tempelhof
- U-Bahn
-
-
0.3km
U Alt-Tempelhof
- U6
-
0.3km
U Kaiserin-Augusta-Str.
- U6
-
0.8km
S+U Tempelhof
- U6
-
1km
U Ullsteinstr.
- U6
-
1.7km
U Paradestr.
- U6
-
1.8km
U Westphalweg
- U6
-
0.3km
U Alt-Tempelhof
- Bus
-
-
0.1km
Rathaus Tempelhof
- 184
- N6
-
0.2km
U Kaiserin-Augusta-Str.
- 184
- N6
-
0.3km
U Alt-Tempelhof
- 246
- M46
- N7X
- N84
- 140
- 184
- N6
-
0.6km
Berlinickeplatz
- 246
- N84
- 140
- M46
- N7X
-
0.7km
Albrechtstr./Manteuffelstr.
- 184
- 246
- N84
-
0.7km
U Tempelhof/Ringbahnstr.
- 140
- 184
- N6
- N84
-
0.7km
Wenckebachstr.
- 170
-
0.7km
Berlin, Colditzstr.
- 170
-
0.7km
U Ullsteinstr./Ordensmeisterstr.
- N6
- 170
-
0.8km
Felixstr.
- 246
- M46
- N7X
-
0.1km
Rathaus Tempelhof
- Regionalbahn
-
-
2km
S Südkreuz Bhf
- RE4
- RE8
- FEX
- RB10
- RB14
- RE3
- RE5
-
2km
S Südkreuz Bhf
Nahverkehr
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Haus- und Nachbarschaftslärm
Haus- und Nachbarschaftslärm
Allgemeine Informationen
Bei Haus- und Nachbarschaftslärm handelt es sich um sogenannten verhaltensbedingten Lärm, da er durch das menschliche Verhalten unmittelbar verursacht wird. Hierzu zählt neben lauten Gesprächen u.a. auch das Spielen von Instrumenten oder Gesang (Hausmusik) bzw. Abspielen von lauter Musik mittels Tonwiedergabegeräten. Tierlärm wird in der Regel ebenso unter Haus-und Nachbarschaftslärm erfasst. Im Interesse eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses kann oftmals ein Gespräch mit dem Lärmverursacher schnell Abhilfe schaffen und dadurch Ärger vermieden werden. Gleichfalls sollten der Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung über die Lärmstörungen informiert werden. Zur Schlichtung kann auch die für den jeweiligen Wohnbereich tätige Schiedsperson beitragen.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, bei Lärmstörungen zu den Dienstzeiten der Ordnungsämter die Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) sowie zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen die Polizei des zuständigen Abschnitts zur Hilfe zu rufen. So kann durch die Einsatzkräfte die Ruhe wiederhergestellt und ggf. eine Anzeige gegen den Lärmverursacher aufgenommen werden.
Allgemeine Informationen
Bei Haus- und Nachbarschaftslärm handelt es sich um sogenannten verhaltensbedingten Lärm, da er durch das menschliche Verhalten unmittelbar verursacht wird. Hierzu zählt neben lauten Gesprächen u.a. auch das Spielen von Instrumenten oder Gesang (Hausmusik) bzw. Abspielen von lauter Musik mittels Tonwiedergabegeräten. Tierlärm wird in der Regel ebenso unter Haus-und Nachbarschaftslärm erfasst. Im Interesse eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses kann oftmals ein Gespräch mit dem Lärmverursacher schnell Abhilfe schaffen und dadurch Ärger vermieden werden. Gleichfalls sollten der Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung über die Lärmstörungen informiert werden. Zur Schlichtung kann auch die für den jeweiligen Wohnbereich tätige Schiedsperson beitragen.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, bei Lärmstörungen zu den Dienstzeiten der Ordnungsämter die Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) sowie zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen die Polizei des zuständigen Abschnitts zur Hilfe zu rufen. So kann durch die Einsatzkräfte die Ruhe wiederhergestellt und ggf. eine Anzeige gegen den Lärmverursacher aufgenommen werden.
Voraussetzungen
- keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
-
Anzeige
Keine Unterlagen benötigt
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
4 Wochen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im jeweils örtlich zuständigen Ordnungamt in Anspruch genommen werden.