Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren mit 17 am Standort Bürgeramt Rathaus Spandau

Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Bürgeramt Rathaus Spandau
- Carl-Schurz-Str. 2/6, 13597 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90279-2828
- E-Mail: buergeramt@ba-spandau.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
07:30-14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Aus aktuellem Anlass erfolgt die Bearbeitung Ihrer Anliegen derzeit ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Die vereinbarten Terminzeiten sind Richtwerte und geben keine Garantie für einen absolut pünktlichen Aufruf. Mitunter dauern Termine länger an als eingeplant. Um Verständnis wird gebeten.
Begrenzen Sie bitte, bei der Wahrnehmung ihres Termins, die Mitnahme von Begleitpersonen auf die notwendigste Anzahl.
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Die vereinbarten Terminzeiten sind Richtwerte und geben keine Garantie für einen absolut pünktlichen Aufruf. Mitunter dauern Termine länger an als eingeplant. Um Verständnis wird gebeten.
Begrenzen Sie bitte, bei der Wahrnehmung ihres Termins, die Mitnahme von Begleitpersonen auf die notwendigste Anzahl.
Nahverkehr
- Bus
-
- Rathaus Spandau: X33, M32, M37, M45, 130, 134, 135, 136, 236, 237, 337, 638, 639, 671
- Sbahn
-
- Spandau: S5
- Ubahn
-
- Rathaus Spandau: U7
- S-Bahn
-
-
0.2km
S Spandau Bhf
- S3
- S9
-
0.7km
S Stresow
- S3
- S9
-
0.2km
S Spandau Bhf
- U-Bahn
-
-
0.1km
S+U Rathaus Spandau
- U7
-
0.6km
U Altstadt Spandau
- U7
-
0.1km
S+U Rathaus Spandau
- Bus
-
-
0km
S+U Rathaus Spandau
- 130
- 135
- 237
- 638
- M32
- 134
- 136
- M36
- N30
- N34
- M45
- 337
- 671
- N7
- RB21
- RE4
- X33
- X37
- 137
- M37
-
0.2km
Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
- M45
- X37
- M32
- 134
- 135
- 137
- 638
- M36
- M37
- N34
-
0.3km
Elsflether Weg
- X37
- M32
-
0km
S+U Rathaus Spandau
- Regionalbahn
-
-
0.2km
S Spandau Bhf
- RB10
- RB14
- RE2
- RE6
- RE8
- RB21
- RE4
-
0.2km
S Spandau Bhf
Nahverkehr
Sonstige Hinweise zum Standort
Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes in den Dienstgebäuden des Bezirksamtes Spandaus wird empfohlen.Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Bitte geben Sie stets eine Telefonnummer für Rückfragen an!:
⦁ Meldebescheinigung ( keine Anmeldung einer Wohnung! )
⦁ Melderegisterauskunft
⦁ Bewohnerparkausweis
⦁ Führungszeugnis
⦁ Gewerbezentralregisterauszug
⦁ Wegzug ins Ausland
⦁ Abmeldung einer Wohnung
⦁ Befreiung von der Ausweispflicht
⦁ Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
⦁ Verlust des Personalausweises/Reisepass melden (Verlustanzeige)
Für die Anträge sind folgende Unterlagen beizufügen:
• ausgefüllte und unterschriebene Anträge
• Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Die Antragsformulare sind zu finden unter Service-Portal.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren mit 17
Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens mit 17".
• Zur Versendung des Führerscheins siehe „Allgemeine Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis“ (unter „Weiterführende Informationen“).
• Informationen zur Schlüsselzahl 197 - "Automatikregelung" (unter „Weiterführende Informationen“).
• Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").
- Der Antrag kann frühestens mit 16 1/2 Jahren und nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestellt werden.
- Zum Antrag und zur Benennung der Begleitpersonen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
• Zur Versendung des Führerscheins siehe „Allgemeine Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis“ (unter „Weiterführende Informationen“).
• Informationen zur Schlüsselzahl 197 - "Automatikregelung" (unter „Weiterführende Informationen“).
• Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").
Voraussetzungen
-
Begleitung
Bis zum 18. Geburtstag darf nur gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson gefahren werden. -
Anforderungen an die Begleitpersonen
Die begleitende Person
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein,
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Pass
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
-
Main residence in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden. -
1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto -
Sehtestbescheinigung
Nicht älter als 2 Jahre - Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
-
Für jede Begleitperson ein Formular "Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17"
- Personalien und Unterschrift der Begleitperson,
- Kopie des Personalausweises der Begleitperson und
- Kopie des Führerscheins der Begleitperson
-
Angabe der Fahrschule und der Prüfstelle
Name des Inhabers und Anschrift der Fahrschule sowie Name und Anschrift der Prüfstelle. Nach Erhalt der Prüfungszulassung ist ein Wechsel der Prüfstelle nicht mehr möglich.
Formulare
Gebühren
- 57,50 Euro: Antragsgebühr Begleitetes Fahren mit 17
- 5,10 Euro: zusätzlich pro Begleitperson
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.