Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren mit 17 am Standort Fahrerlaubnisbehörde.

Kontakt
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Fahrerlaubnisbehörde.
- Puttkamerstr. 16 - 18, 10958 Berlin
- Tel.: (030) 90269-2300
- Fax: (030) 9028-3452
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
-
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07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
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Dienstag
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07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
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Mittwoch
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07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
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Donnerstag
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07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
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Freitag
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07:00 - 12:00 Uhr - Nur für Terminkunden
Nahverkehr
- Bus
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- M 29
- Ubahn
-
- U6 Kochstr.
- S-Bahn
-
-
0.5km
S Anhalter Bahnhof
- S2
- S25
- S26
- S1
-
0.5km
S Anhalter Bahnhof
- U-Bahn
-
-
0.2km
U Kochstr./Checkpoint Charlie
- U6
-
0.6km
U Hallesches Tor
- U6
- U1
- U3
-
0.6km
U Stadtmitte
- U6
- U2
-
0.8km
U Möckernbrücke
- U1
- U3
- U7
-
0.9km
U Mohrenstr.
- U2
-
0.2km
U Kochstr./Checkpoint Charlie
- Bus
-
-
0.2km
U Kochstr./Checkpoint Charlie
- M29
- N6
-
0.2km
Wilhelmstr./Kochstr.
- M29
- N6
-
0.3km
Charlottenstr.
- M29
-
0.4km
Wilhelmstr./Franz-Klühs-Str.
- N6
-
0.4km
Jüdisches Museum
- 248
- N42
-
0.2km
U Kochstr./Checkpoint Charlie
Nahverkehr
Sonstige Hinweise zum Standort
- Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung
- Ein Fotoautomat ist vorhanden.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren mit 17
Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens mit 17".
• Zur Versendung des Führerscheins siehe „Allgemeine Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis“ (unter „Weiterführende Informationen“).
• Informationen zur Schlüsselzahl 197 - "Automatikregelung" (unter „Weiterführende Informationen“).
• Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").
- Der Antrag kann frühestens mit 16 1/2 Jahren und nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestellt werden.
- Zum Antrag und zur Benennung der Begleitpersonen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
• Zur Versendung des Führerscheins siehe „Allgemeine Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis“ (unter „Weiterführende Informationen“).
• Informationen zur Schlüsselzahl 197 - "Automatikregelung" (unter „Weiterführende Informationen“).
• Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").
Voraussetzungen
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Begleitung
Bis zum 18. Geburtstag darf nur gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson gefahren werden. -
Anforderungen an die Begleitpersonen
Die begleitende Person
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein,
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Pass
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
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Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden. -
1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto -
Sehtestbescheinigung
Nicht älter als 2 Jahre - Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
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Für jede Begleitperson ein Formular "Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17"
- Personalien und Unterschrift der Begleitperson,
- Kopie des Personalausweises der Begleitperson und
- Kopie des Führerscheins der Begleitperson
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Angabe der Fahrschule und der Prüfstelle
Name des Inhabers und Anschrift der Fahrschule sowie Name und Anschrift der Prüfstelle. Nach Erhalt der Prüfungszulassung ist ein Wechsel der Prüfstelle nicht mehr möglich.
Formulare
Gebühren
- 57,50 Euro: Antragsgebühr Begleitetes Fahren mit 17
- 5,10 Euro: zusätzlich pro Begleitperson
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.