Führungszeugnis beantragen am Standort Bürgeramt Märkisches Viertel - Vorzugstermine
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Kontakt
- Bezirksamt Reinickendorf
- Bürgeramt Märkisches Viertel - Vorzugstermine
- Wilhelmsruher Damm 142C , 13439 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90294-3888
- E-Mail: buergeraemter@reinickendorf.berlin.de
Zugang direkt über eine Rampe zum Eingang des Bürgeramtes und über den Haupteingang des Fontanehauses mit Aufzug.
Öffnungszeiten
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08:00-15:30 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
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10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
07:30-14:00 Uhr (nur mit Termin)
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Donnerstag
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10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
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Freitag
-
08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Am Standort kann mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, VPay, Mastercard und Maestro bezahlt werden. Barzahlung ist in Notfällen auch möglich.
Terminkunden werden über die Aufrufanlage aufgerufen.
Wir bitten die Terminkunden darum, das Bürgeramt erst ca. 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen.
Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können mit dem, bei der Beantragung vereinbarten Termin, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.
Bitte geben Sie bei Ihrer Buchung im Feld Anmerkung oder bei der Terminbuchung über das Servicetelefon 115 auch an, ob Sie aufgrund einer körperlichen Behinderung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich aufgerufen werden müssen.
Terminkunden werden über die Aufrufanlage aufgerufen.
Wir bitten die Terminkunden darum, das Bürgeramt erst ca. 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen.
Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können mit dem, bei der Beantragung vereinbarten Termin, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.
Bitte geben Sie bei Ihrer Buchung im Feld Anmerkung oder bei der Terminbuchung über das Servicetelefon 115 auch an, ob Sie aufgrund einer körperlichen Behinderung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich aufgerufen werden müssen.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Wittenau
- S1
- S85
-
S Wilhelmsruh
- S1
- S85
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S+U Wittenau
-
U-Bahn
-
S+U Wittenau
- U8
-
S+U Wittenau
-
Bus
-
Königshorster Str.
- 124
- M21
- N8
-
Märkisches Zentrum
- 124
- M21
- N8
- X21
- X33
-
Märkische Zeile
- 120
- 122
- 221
- 222
- N24
-
Königshorster Str.
-
Tram
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Im Fontane-Haus, Eingang Rechts.Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Führungszeugnis beantragen
Mit einem Führungszeugnis können Sie nachweisen, dass Sie nicht vorbestraft sind. Führungszeugnisse unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind:
Das Führungszeugnis wird erstellt vom Bundesamt für Justiz in Bonn (Bundeszentralregister).
Wird das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt, erhalten Sie es postalisch an Ihre Anschrift übersandt; eines für behördliche Zwecke geht direkt an die Behörde.
- für private Zwecke (zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber) oder
- für Behörden (sogenanntes „behördliches Führungszeugnis“, auch „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“).
- einfache Führungszeugnisse und
- erweiterte Führungszeugnisse
Das Führungszeugnis wird erstellt vom Bundesamt für Justiz in Bonn (Bundeszentralregister).
Wird das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt, erhalten Sie es postalisch an Ihre Anschrift übersandt; eines für behördliche Zwecke geht direkt an die Behörde.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet
Falls Sie keine feste Wohnung haben, halten Sie sich stattdessen gewöhnlich auf in Berlin. -
Mindestalter: 14 Jahre
Führungszeugnisse gibt es nur für Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind. -
ggf. Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union
für ein europäisches Führungszeugnis -
Für die Online-Antragstellung: aktivierte Online-Ausweisfunktion
Hierfür benötigen Sie:
- Ihren elektronischen Personalausweis oder die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der sechsstelligen PIN.
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem
- die Software "AusweisApp"
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Führungszeugnis
(online, persönlich und schriftlich möglich)
- Online-Abwicklung: Zur Authentifizierung ist Ihr Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion notwendig (unter "Weiterführende Informationen").
- Grundsätzlich gilt: persönliche Vorsprache
- Antrag schriftlich stellen: Wenn Sie nicht persönlich zur Antragstellung erscheinen können, stellen Sie einen formlosen unterschriebenen Antrag per Post. Dieser wird nach den gesetzlichen Vorgaben geprüft. Das beinhaltet auch die Echtheitsprüfung Ihrer Unterschrift.
- Für Minderjährige können auch deren gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzlichen Vertreter sind normalerweise die Eltern.
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ggf. Überweisung der Gebühr
Wenn Sie Ihren Antrag schriftlich stellen, überweisen Sie bitte vorab die Gebühr auf das Konto des Bezirks und fügen Sie Ihren Zahlbeleg bei.
- Bitte geben Sie im Verwendungszweck "Führungszeugnis für Name, Vorname" an.
- Die Kontoverbindungen der Bezirke entnehmen Sie der Liste unter "Weiterführende Informationen".
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Personalausweis oder Reisepass
bei schriftlichem Antrag: eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses -
Für ein behördliches Führungszeugnis
- Name und Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis bestimmt ist
- Aktenzeichen und Verwendungszweck
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Für ein erweitertes Führungszeugnis (schriftliche Aufforderung einer berechtigten Stelle)
Die Stelle, die das Führungszeugnis von Ihnen verlangt, hat ausdrücklich ein erweitertes Führungszeugnis gefordert. Dies ist nur in bestimmten Fällen möglich, zum Beispiel wenn Sie mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten sollen.
Gebühren
- 13,00 Euro
- In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden (siehe Merkblatt unter "Weiterführende Informationen").
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- Etwa 2 Wochen bis zur Zustellung
- Für ein europäisches Führungszeugnis etwa 4 Wochen bis zur Zustellung
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.