Führungszeugnis beantragen am Standort Bürgeramt Weißensee

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00 - 16.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00 - 14.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08.00 - 13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Der Aufruf der Bürgerinnen und Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Ein Fotoautomat ist vorhanden.

Bitte beachten Sie, dass das Terminvereinbarungssystem nicht für die Beantragung von Elterngeld gilt. Das Bürgeramt nimmt nur die Anträge entgegegen, Beratung erhalten Sie ausschließlich bei der Elterngeldstelle.

Die Bürgerämter bieten alle Terminkontingente für die Servicenummer 115 und für die Online-Terminvereinbarung an.

Ihr Anliegen ist ein Notfall?
Definition von Notfallkunden im Bürgeramt:
  • Kunden, die für bevorstehende Reisen zwingend erforderliche Dokumente für sich und ihre minderjährigen Familienangehörigen beantragen.
Voraussetzungen:
Vor dem Reiseantritt ist (berlinweit) kein freier Termin buchbar.
Der Reisetermin ist durch entsprechende Reiseunterlagen nachweisbar.

  • Kunden, die nach Verlust von Personaldokumenten ein oder mehrere neue Dokumente beantragen.
Voraussetzungen: keine

Für alle Notfallkunden gilt:
Die Prüfung und Entscheidung obliegt letztlich dem Bürgeramt vor Ort.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Führungszeugnis beantragen

Mit einem Führungszeugnis können Sie nachweisen, dass Sie nicht vorbestraft sind. Führungszeugnisse unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind:
  • für private Zwecke (zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber) oder
  • für Behörden (sogenanntes „behördliches Führungszeugnis“, auch „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“).
Außerdem gibt es unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen:
  • einfache Führungszeugnisse und
  • erweiterte Führungszeugnisse
Angehörige anderer EU-Staaten erhalten ein europäisches Führungszeugnis. Europäische Führungszeugnisse enthalten auch Strafregister-Einträge aus Ihrem Heimatland.

Das Führungszeugnis wird erstellt vom Bundesamt für Justiz in Bonn (Bundeszentralregister).

Wird das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt, erhalten Sie es postalisch an Ihre Anschrift übersandt; eines für behördliche Zwecke geht direkt an die Behörde.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet
    Falls Sie keine feste Wohnung haben, halten Sie sich stattdessen gewöhnlich auf in Berlin.
  • Mindestalter: 14 Jahre
    Führungszeugnisse gibt es nur für Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind.
  • ggf. Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union
    für ein europäisches Führungszeugnis
  • Für die Online-Antragstellung: aktivierte Online-Ausweisfunktion
    Hierfür benötigen Sie:
    • Ihren elektronischen Personalausweis oder die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der sechsstelligen PIN.
    • ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem
    • die Software "AusweisApp"

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Führungszeugnis
    (online, persönlich und schriftlich möglich)
    • Online-Abwicklung: Zur Authentifizierung ist Ihr Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion notwendig (unter "Weiterführende Informationen").
    • Grundsätzlich gilt: persönliche Vorsprache
    • Antrag schriftlich stellen: Wenn Sie nicht persönlich zur Antragstellung erscheinen können, stellen Sie einen formlosen unterschriebenen Antrag per Post. Dieser wird nach den gesetzlichen Vorgaben geprüft. Das beinhaltet auch die Echtheitsprüfung Ihrer Unterschrift.
    • Für Minderjährige können auch deren gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzlichen Vertreter sind normalerweise die Eltern.
  • ggf. Überweisung der Gebühr
    Wenn Sie Ihren Antrag schriftlich stellen, überweisen Sie bitte vorab die Gebühr auf das Konto des Bezirks und fügen Sie Ihren Zahlbeleg bei.
    • Bitte geben Sie im Verwendungszweck "Führungszeugnis für Name, Vorname" an.
    • Die Kontoverbindungen der Bezirke entnehmen Sie der Liste unter "Weiterführende Informationen".
  • Personalausweis oder Reisepass
    bei schriftlichem Antrag: eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Für ein behördliches Führungszeugnis
    • Name und Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis bestimmt ist
    • Aktenzeichen und Verwendungszweck
  • Für ein erweitertes Führungszeugnis (schriftliche Aufforderung einer berechtigten Stelle)
    Die Stelle, die das Führungszeugnis von Ihnen verlangt, hat ausdrücklich ein erweitertes Führungszeugnis gefordert. Dies ist nur in bestimmten Fällen möglich, zum Beispiel wenn Sie mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten sollen.

Gebühren

  • 13,00 Euro
  • In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden (siehe Merkblatt unter "Weiterführende Informationen").

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • Etwa 2 Wochen bis zur Zustellung
  • Für ein europäisches Führungszeugnis etwa 4 Wochen bis zur Zustellung

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.