Führungszeugnis beantragen am Standort Bürgeramt Schöneberg

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Wir bemühen uns stetig, unser Terminangebot auszuweiten, um Ihre Anliegen noch effizienter zu bearbeiten.

Dafür werden wir testweise unsere personellen Kapazitäten vom Tresen nutzen. Der Tresen wird in seiner jetzigen Form zeitnah nicht mehr vorhanden sein.

Einen separaten Raum für die Ausgabe von Dokumenten gibt es selbstverständlich weiterhin und die Abholung ist ohne Termin möglich.

Wir bitte um Ihr Verständnis.

Ihre Mitarbeitenden am Standort Tempelhof/ Schöneberg

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Kontakt

  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Ein barrierefreier Zugang ist über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich. Das Bürgeramt ist im Erdgeschoss, und dort über einen Plattformlift (100 cm x 80 cm, Traglast: 300 kg) erreichbar. Behinderten-WC und Behindertenparkplätze sind vorhanden. Für hörbehinderte Menschen können mobile Ringschleifen angeboten werden.

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08.00 bis 13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Ohne Termin erfolgt keine Bearbeitung Ihres Anliegens.

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist ein Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!

Terminbuchungen sind
möglich.

Bitte geben Sie hier den Wunschstandort und mehrere Zeitfenster und Tage an.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Rathaus Schöneberg: M43, M46, 143
S-Bahn
  • Schöneberg: S1, S41, S42, S46 Anschließend Bus M46 oder 10 Min. Fußweg
U-Bahn
  • Rathaus Schöneberg: U4 Bayerischer Platz: U7 mit Fußweg

Sonstige Hinweise zum Standort

Folgende Dienstleistungen können schriftlich (Post, Fax, E-Mail) beantragt werden:

  1. Bewohnerparkausweis
  2. Wegzug ins Ausland
  3. Abmeldung einer Nebenwohnung
  4. Meldebescheinigung
  5. Gewerbezentralregisterauszug
  6. Führungszeugnis
  7. Melderegisterauskünfte
  8. Anforderung der Steueridentifikationsnummer
  9. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
  10. Befreiung von der Ausweispflicht
  11. Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung.

Für die Anträge unter 1 bis 10 sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ausgefüllte und unterschriebene Anträge
  • Kopie des Ausweises oder Reisepasses

Für die Anträge unter 4 bis 7 außerdem:

  • Nachweis der Zahlung der Gebühr (z. B. Kontoauszug)

Die Antragsformulare, Zahlungshinweise, Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse ist auf der
https://service.berlin.de/dienstleistungen/ zu finden.

Folgende Dienstleistungen können Sie auch online abwickeln:

  1. Bewohnerparkausweis
  2. Melderegisterauskunft
  3. Führungszeugnis
  4. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Bitte beachten Sie dazu die notwendigen Voraussetzungen unter: Service-Portal Berlin - bei der entsprechenden Dienstleistung.

Menschen mit Behinderung, werdende Mütter und Eltern mit Kleinkindern können, sich mit Blick auf einen wertschätzenden Umgang, gern an die Mitarbeitenden am Informationstresen wenden.

Wir danken Allen für Ihr Verständnis.

Wir bitten die Kundinnen und Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartesaal Platz nehmen.

Der Aufruf zum Sachbearbeitenden erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.

Es ist ein Fototerminal am Standort vorhanden.

Ergänzend kann am Standort mit Debit- und Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Führungszeugnis beantragen

Mit einem Führungszeugnis können Sie nachweisen, dass Sie nicht vorbestraft sind. Führungszeugnisse unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind:
  • für private Zwecke (zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber) oder
  • für Behörden (sogenanntes „behördliches Führungszeugnis“, auch „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“).
Außerdem gibt es unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen:
  • einfache Führungszeugnisse und
  • erweiterte Führungszeugnisse
Angehörige anderer EU-Staaten erhalten ein europäisches Führungszeugnis. Europäische Führungszeugnisse enthalten auch Strafregister-Einträge aus Ihrem Heimatland.

Das Führungszeugnis wird erstellt vom Bundesamt für Justiz in Bonn (Bundeszentralregister).

Wird das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt, erhalten Sie es postalisch an Ihre Anschrift übersandt; eines für behördliche Zwecke geht direkt an die Behörde.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet
    Falls Sie keine feste Wohnung haben, halten Sie sich stattdessen gewöhnlich auf in Berlin.
  • Mindestalter: 14 Jahre
    Führungszeugnisse gibt es nur für Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind.
  • ggf. Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union
    für ein europäisches Führungszeugnis
  • Für die Online-Antragstellung: aktivierte Online-Ausweisfunktion
    Hierfür benötigen Sie:
    • Ihren elektronischen Personalausweis oder die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der sechsstelligen PIN.
    • ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem
    • die Software "AusweisApp"

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Führungszeugnis
    (online, persönlich und schriftlich möglich)
    • Online-Abwicklung: Zur Authentifizierung ist Ihr Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion notwendig (unter "Weiterführende Informationen").
    • Grundsätzlich gilt: persönliche Vorsprache
    • Antrag schriftlich stellen: Wenn Sie nicht persönlich zur Antragstellung erscheinen können, stellen Sie einen formlosen unterschriebenen Antrag per Post. Dieser wird nach den gesetzlichen Vorgaben geprüft. Das beinhaltet auch die Echtheitsprüfung Ihrer Unterschrift.
    • Für Minderjährige können auch deren gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzlichen Vertreter sind normalerweise die Eltern.
  • ggf. Überweisung der Gebühr
    Wenn Sie Ihren Antrag schriftlich stellen, überweisen Sie bitte vorab die Gebühr auf das Konto des Bezirks und fügen Sie Ihren Zahlbeleg bei.
    • Bitte geben Sie im Verwendungszweck "Führungszeugnis für Name, Vorname" an.
    • Die Kontoverbindungen der Bezirke entnehmen Sie der Liste unter "Weiterführende Informationen".
  • Personalausweis oder Reisepass
    bei schriftlichem Antrag: eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Für ein behördliches Führungszeugnis
    • Name und Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis bestimmt ist
    • Aktenzeichen und Verwendungszweck
  • Für ein erweitertes Führungszeugnis (schriftliche Aufforderung einer berechtigten Stelle)
    Die Stelle, die das Führungszeugnis von Ihnen verlangt, hat ausdrücklich ein erweitertes Führungszeugnis gefordert. Dies ist nur in bestimmten Fällen möglich, zum Beispiel wenn Sie mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten sollen.

Gebühren

  • 13,00 Euro
  • In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden (siehe Merkblatt unter "Weiterführende Informationen").

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • Etwa 2 Wochen bis zur Zustellung
  • Für ein europäisches Führungszeugnis etwa 4 Wochen bis zur Zustellung

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.

Chat

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