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Meldebescheinigung beantragen am Standort Bürgeramt 2 (Lichtenberg) - Terminfreies Angebot
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Bürgeramt 2 (Lichtenberg) - Terminfreies Angebot
- Normannenstr. 1-2 , 10367 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 9028-7152
- E-Mail: post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
10:30-13:30 Uhr
14:30-17:45 Uhr -
Dienstag
-
10:30-13:30 Uhr
14:30-17:45 Uhr -
Mittwoch
-
08:30-11:30 Uhr
12:30-14:45 Uhr -
Donnerstag
-
07:30-11:30 Uhr
12:30-14:45 Uhr -
Freitag
-
07:30-12:45 Uhr
Hinweise zu Öffnungszeiten
Das terminfreie Angebot wird ausschließlich zu den angegebenen Zeiten angeboten.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Frankfurter Allee
- S8
- S41
- S42
- S85
-
S+U Frankfurter Allee
-
U-Bahn
-
Bus
-
S+U Frankfurter Allee
- N5
-
U Magdalenenstr.
- 240
- N50
- N56
-
S+U Frankfurter Allee
-
Tram
-
Rathaus Lichtenberg
- 16
- M13
-
S+U Frankfurter Allee
- 16
- M13
-
Rathaus Lichtenberg
Sonstige Hinweise zum Standort
Terminfreies Angebot- Die Lichtenberger Bürgerämter bieten ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung sowie Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen an.
- Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
- Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard
- Debit Mastercard
- Mastercard (credit)
- Visa Debit
- Visa (Credit)
- Apple Pay
- Google Pay
Dienstleistungsbeschreibung
Meldebescheinigung beantragen
Sie brauchen eine Melde-Bescheinigung?
Eine Melde-Bescheinigung ist ein Papier, auf dem steht, wo Sie wohnen.
Es zeigt Ihre Adresse.
Sie können die Melde-Bescheinigung auch für Versicherungen oder Rentenstellen im Ausland nutzen.
Manchmal brauchen Unternehmen die Melde-Bescheinigung, wenn Ihre Adresse nicht im Ausweis steht.
Sie können auch andere Informationen bekommen, wie:
Eine Melde-Bescheinigung ist ein Papier, auf dem steht, wo Sie wohnen.
Es zeigt Ihre Adresse.
Sie können die Melde-Bescheinigung auch für Versicherungen oder Rentenstellen im Ausland nutzen.
Manchmal brauchen Unternehmen die Melde-Bescheinigung, wenn Ihre Adresse nicht im Ausweis steht.
Sie können auch andere Informationen bekommen, wie:
- persönliche Daten
- Staatsangehörigkeit, Religion oder Familienstand
- Adressen (mit Datum, wann Sie dort gewohnt haben)
- Angaben zu Ehepartner, Kindern oder gesetzlichen Vertretern
- Informationen zu Ihrem Ausweis
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
-
Jetzt online erledigen
Sie brauchen ein BundID-Konto oder ein Gastzugang und ein Computer oder ein Handy und die App "AusweisApp".
Voraussetzungen
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Sie müssen in Berlin gemeldet sein.
-
Wie können Sie im Internet online beantragen?
- Sie brauchen einen Computer oder ein Handy und die App „AusweisApp“.
- Sie brauchen ein BundID-Konto oder einen Gastzugang.
- Die Anmeldung ist kostenlos.
- Erstellen Sie sich ein BundID-Konto oder melden Sie sich an, wenn Sie schon ein Konto haben.
- Starten Sie den Online-Dienst und halten Sie Ihren Personal-Ausweis und Ihre PIN bereit.
- Die Melde-Bescheinigung wird in Ihr elektronisches Postfach geschickt, und Sie können sie dort herunterladen.
-
Wie können Sie im Bürger-Amt beantragen?
- Gehen Sie selbst in ein Bürger-Amt. Sie müssen dafür keinen Termin machen.
- Wenn eine andere Person für Sie kommt, dann braucht diese Person eine Vollmacht.
- Wenn Sie die Melde-Bescheinigung als Lebens-Bescheinigung wollen, müssen Sie sie persönlich abholen.
- Die Melde-Bescheinigung kriegen Sie vor Ort.
- Bezahlen Sie die Gebühr vor Ort.
-
Wie können Sie schriftlich beantragen?
- Schicken Sie den Antrag per Post.
- Überweisen Sie die Gebühr vorher.
- Schicken Sie den Zahlungsnachweis zusammen mit dem Antrag ab.
- Die Melde-Bescheinigung wird Ihnen per Post zugeschickt.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Melde-Bescheinigung
- Wenn jemand für Sie den Antrag stellt, braucht die Person eine Vollmacht.
- Wenn Sie Sozialhilfe oder Rente bekommen, legen Sie einen Nachweis bei, dass Sie keine Gebühr bezahlen müssen, zum Beispiel Ihren Bewilligungs-Bescheid.
-
Online-Antrag
- Personal-Ausweis und Ihre PIN
-
Persönlich vor Ort
- Personal-Ausweis oder Reise-Pass im Original
-
Schriftliche Antragstellung
- Personal-Ausweis oder Reise-Pass in Kopie
- Zahlungsnachweis in Kopie
Gebühren
- keine Gebühr: wenn Sie den Antrag online machen
- keine Gebühr: wenn Sie den Antrag wegen Rente oder Sozial-Hilfe machen
- 10,00 Euro: wenn Sie den Antrag persönlich abgeben oder per Post schicken
- 5,00 Euro extra: für jede weitere Person, die mit auf der Melde-Bescheinigung steht
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- sofort: wenn Sie den Antrag online oder persönlich stellen
- 1 bis 2 Wochen: wenn Sie den Antrag per Post schicken
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Den Antrag können Sie in jedem Bürgeramt persönlich oder schriftlich machen.
- Wenn Sie den Antrag online stellen, ist das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zuständig.