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Meldebescheinigung beantragen am Standort Bürgeramt 1 (Neu- Hohenschönhausen) - Abholung von Dokumenten
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Bürgeramt 1 (Neu- Hohenschönhausen) - Abholung von Dokumenten
- Egon-Erwin-Kisch-Straße 106 , 13059 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90287151
- E-Mail: post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de
Öffnungszeiten
-
-
10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
08:30 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
07:30 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Verkehrsanbindungen
-
Bus
- 154, 197, 256, 893, X54
-
S-Bahn
- Hohenschönhausen : S 75
-
Tram
- S-Bahn Hohenschönhausen: M4, M17
Sonstige Hinweise zum Standort
ZahlungsmöglichkeitenAm Standort besteht die Möglichkeit mit
Debit, VISA, Mastercard, Maestro, girocard, Vpay
zu zahlen.
Dienstleistungsbeschreibung
Meldebescheinigung beantragen
Sie brauchen eine Melde-Bescheinigung?
Eine Melde-Bescheinigung ist ein Papier, auf dem steht, wo Sie wohnen.
Es zeigt Ihre Adresse.
Sie können die Melde-Bescheinigung auch für Versicherungen oder Rentenstellen im Ausland nutzen.
Manchmal brauchen Unternehmen die Melde-Bescheinigung, wenn Ihre Adresse nicht im Ausweis steht.
Sie können auch andere Informationen bekommen, wie:
Eine Melde-Bescheinigung ist ein Papier, auf dem steht, wo Sie wohnen.
Es zeigt Ihre Adresse.
Sie können die Melde-Bescheinigung auch für Versicherungen oder Rentenstellen im Ausland nutzen.
Manchmal brauchen Unternehmen die Melde-Bescheinigung, wenn Ihre Adresse nicht im Ausweis steht.
Sie können auch andere Informationen bekommen, wie:
- persönliche Daten
- Staatsangehörigkeit, Religion oder Familienstand
- Adressen (mit Datum, wann Sie dort gewohnt haben)
- Angaben zu Ehepartner, Kindern oder gesetzlichen Vertretern
- Informationen zu Ihrem Ausweis
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
-
Jetzt online erledigen
Sie brauchen ein BundID-Konto oder ein Gastzugang und ein Computer oder ein Handy und die App "AusweisApp".
Voraussetzungen
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Sie müssen in Berlin gemeldet sein.
-
Wie können Sie im Internet online beantragen?
- Sie brauchen einen Computer oder ein Handy und die App „AusweisApp“.
- Sie brauchen ein BundID-Konto oder einen Gastzugang.
- Die Anmeldung ist kostenlos.
- Erstellen Sie sich ein BundID-Konto oder melden Sie sich an, wenn Sie schon ein Konto haben.
- Starten Sie den Online-Dienst und halten Sie Ihren Personal-Ausweis und Ihre PIN bereit.
- Die Melde-Bescheinigung wird in Ihr elektronisches Postfach geschickt, und Sie können sie dort herunterladen.
-
Wie können Sie im Bürger-Amt beantragen?
- Machen Sie einen Termin im Bürger-Amt und gehen Sie selbst hin
- Wenn eine andere Person für Sie kommt, dann braucht diese Person eine Vollmacht.
- Wenn Sie die Melde-Bescheinigung als Lebens-Bescheinigung wollen, müssen Sie sie persönlich abholen.
- Die Melde-Bescheinigung kriegen Sie vor Ort.
- Bezahlen Sie die Gebühr vor Ort.
-
Wie können Sie schriftlich beantragen?
- Schicken Sie den Antrag per Post.
- Überweisen Sie die Gebühr vorher.
- Schicken Sie den Zahlungsnachweis zusammen mit dem Antrag ab.
- Die Melde-Bescheinigung wird Ihnen per Post zugeschickt.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Melde-Bescheinigung
- Wenn jemand für Sie den Antrag stellt, braucht die Person eine Vollmacht.
- Wenn Sie Sozialhilfe oder Rente bekommen, legen Sie einen Nachweis bei, dass Sie keine Gebühr bezahlen müssen, zum Beispiel Ihren Bewilligungs-Bescheid.
-
Online-Antrag
- Personal-Ausweis und Ihre PIN
-
Persönlich vor Ort
- Personal-Ausweis oder Reise-Pass im Original
-
Schriftliche Antragstellung
- Personal-Ausweis oder Reise-Pass in Kopie
- Zahlungsnachweis in Kopie
Gebühren
- keine Gebühr: wenn Sie den Antrag online machen
- keine Gebühr: wenn Sie den Antrag wegen Rente oder Sozial-Hilfe machen
- 10,00 Euro: wenn Sie den Antrag persönlich abgeben oder per Post schicken
- 5,00 Euro extra: für jede weitere Person, die mit auf der Melde-Bescheinigung steht
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- sofort: wenn Sie den Antrag online oder persönlich stellen
- 1 bis 2 Wochen: wenn Sie den Antrag per Post schicken
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Den Antrag können Sie in jedem Bürgeramt persönlich oder schriftlich machen.
- Wenn Sie den Antrag online stellen, ist das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zuständig.