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Meldebescheinigung beantragen am Standort Zentrale Meldeangelegenheiten

Kontakt
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Zentrale Meldeangelegenheiten
- Friedrichstr. 219 , 10969 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 9028-3458
- Kontaktformular
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Keine Publikumsbedienung!
Sie können Ihre Anfrage schriftlich übermitteln oder die Auskunft im Onlineverfahren einholen.
Sie können Ihre Anfrage schriftlich übermitteln oder die Auskunft im Onlineverfahren einholen.
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- M29 U Kochstr./Checkpoint Charlie 248 Jüdisches Museum
- U-Bahn
-
- U6 Kochstr./Checkpoint Charlie
Sonstige Hinweise zum Standort
Es besteht die Möglichkeit der Nutzung der Online-Abwicklung "Meldebescheinigung beantragen"Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Meldebescheinigung beantragen
Sie brauchen eine Melde-Bescheinigung?
Eine Melde-Bescheinigung ist ein Papier, auf dem steht, wo Sie wohnen.
Es zeigt Ihre Adresse.
Sie können die Melde-Bescheinigung auch für Versicherungen oder Rentenstellen im Ausland nutzen.
Manchmal brauchen Unternehmen die Melde-Bescheinigung, wenn Ihre Adresse nicht im Ausweis steht.
Sie können auch andere Informationen bekommen, wie:
Eine Melde-Bescheinigung ist ein Papier, auf dem steht, wo Sie wohnen.
Es zeigt Ihre Adresse.
Sie können die Melde-Bescheinigung auch für Versicherungen oder Rentenstellen im Ausland nutzen.
Manchmal brauchen Unternehmen die Melde-Bescheinigung, wenn Ihre Adresse nicht im Ausweis steht.
Sie können auch andere Informationen bekommen, wie:
- persönliche Daten
- Staatsangehörigkeit, Religion oder Familienstand
- Adressen (mit Datum, wann Sie dort gewohnt haben)
- Angaben zu Ehepartner, Kindern oder gesetzlichen Vertretern
- Informationen zu Ihrem Ausweis
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
-
Jetzt online erledigen
Sie brauchen ein BundID-Konto oder ein Gastzugang und ein Computer oder ein Handy und die App "AusweisApp".
Voraussetzungen
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Sie müssen in Berlin gemeldet sein.
-
Wie können Sie im Internet online beantragen?
- Sie brauchen einen Computer oder ein Handy und die App „AusweisApp“.
- Sie brauchen ein BundID-Konto oder einen Gastzugang.
- Die Anmeldung ist kostenlos.
- Erstellen Sie sich ein BundID-Konto oder melden Sie sich an, wenn Sie schon ein Konto haben.
- Starten Sie den Online-Dienst und halten Sie Ihren Personal-Ausweis und Ihre PIN bereit.
- Die Melde-Bescheinigung wird in Ihr elektronisches Postfach geschickt, und Sie können sie dort herunterladen.
-
Wie können Sie im Bürger-Amt beantragen?
- Machen Sie einen Termin im Bürger-Amt und gehen Sie selbst hin
- Wenn eine andere Person für Sie kommt, dann braucht diese Person eine Vollmacht.
- Wenn Sie die Melde-Bescheinigung als Lebens-Bescheinigung wollen, müssen Sie sie persönlich abholen.
- Die Melde-Bescheinigung kriegen Sie vor Ort.
- Bezahlen Sie die Gebühr vor Ort.
-
Wie können Sie schriftlich beantragen?
- Schicken Sie den Antrag per Post.
- Überweisen Sie die Gebühr vorher.
- Schicken Sie den Zahlungsnachweis zusammen mit dem Antrag ab.
- Die Melde-Bescheinigung wird Ihnen per Post zugeschickt.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Melde-Bescheinigung
- Wenn jemand für Sie den Antrag stellt, braucht die Person eine Vollmacht.
- Wenn Sie Sozialhilfe oder Rente bekommen, legen Sie einen Nachweis bei, dass Sie keine Gebühr bezahlen müssen, zum Beispiel Ihren Bewilligungs-Bescheid.
-
Online-Antrag
- Personal-Ausweis und Ihre PIN
-
Persönlich vor Ort
- Personal-Ausweis oder Reise-Pass im Original
-
Schriftliche Antragstellung
- Personal-Ausweis oder Reise-Pass in Kopie
- Zahlungsnachweis in Kopie
Gebühren
- keine Gebühr: wenn Sie den Antrag online machen
- keine Gebühr: wenn Sie den Antrag wegen Rente oder Sozial-Hilfe machen
- 10,00 Euro: wenn Sie den Antrag persönlich abgeben oder per Post schicken
- 5,00 Euro extra: für jede weitere Person, die mit auf der Melde-Bescheinigung steht
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- sofort: wenn Sie den Antrag online oder persönlich stellen
- 1 bis 2 Wochen: wenn Sie den Antrag per Post schicken
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Den Antrag können Sie in jedem Bürgeramt persönlich oder schriftlich machen.
- Wenn Sie den Antrag online stellen, ist das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zuständig.