Meldebescheinigung beantragen am Standort Bürgeramt Lichtenrade

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Ein ebenerdiger Zugang ist an der Rückseite des Gebäudes möglich. Ausschließlich Behindertenparkplätze sind vorhanden. Mobilitätseingeschränkte Kund_innen werden gebeten, die Nutzung der Behindertenparkplätze vorab bei der Terminbuchung anzugeben, um den Zugang zu gewährleisten, da es sich bei dem anliegenden Parkplatz um einen beschrankten Parkplatz handelt. Behindertengerechte WC sind vorhanden. Für hörbehinderte Menschen können mobile Ringschleifen angeboten werden.

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08.00 bis 13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Ohne Termin erfolgt keine Bearbeitung Ihres Anliegens.

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist ein Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!

Terminbuchungen sind
möglich.

Bitte geben Sie hier den Wunschstandort und mehrere Zeitfenster und Tage an.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • S-Lichtenrade: M76, 172, 175, 275 (ca. 5. Min.Fußweg)
S-Bahn
  • Lichtenrade: S2 (ca. 5. Min.Fußweg)

Sonstige Hinweise zum Standort

Folgende Dienstleistungen können schriftlich (Post, Fax, E-Mail) beantragt werden:

  1. Bewohnerparkausweis
  2. Wegzug ins Ausland
  3. Abmeldung einer Nebenwohnung
  4. Meldebescheinigung
  5. Gewerbezentralregisterauszug
  6. Führungszeugnis
  7. Melderegisterauskünfte
  8. Anforderung der Steueridentifikationsnummer
  9. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
  10. Befreiung von der Ausweispflicht
  11. Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung.

Für die Anträge unter 1 bis 10 sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ausgefüllte und unterschriebene Anträge
  • Kopie des Ausweises oder Reisepasses

Für die Anträge unter 4 bis 7 außerdem:

  • Nachweis der Zahlung der Gebühr (z. B. Kontoauszug)

Die Antragsformulare, Zahlungshinweise, Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse ist auf der
https://service.berlin.de/dienstleistungen/ zu finden.

Folgende Dienstleistungen können Sie auch online abwickeln:

  1. Bewohnerparkausweis
  2. Melderegisterauskunft
  3. Führungszeugnis
  4. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Bitte beachten Sie dazu die notwendigen Voraussetzungen unter: Service-Portal Berlin - bei der entsprechenden Dienstleistung.

Menschen mit Behinderung, werdende Mütter und Eltern mit Kleinkindern können, sich mit Blick auf einen wertschätzenden Umgang, gern an die Mitarbeitenden am Informationstresen wenden.

Wir danken Allen für Ihr Verständnis.

Wir bitten die Kundinnen und Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartesaal Platz nehmen.

Der Aufruf zum Sachbearbeitenden erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.

An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto entweder an einem kostenpflichtigen Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfotos zu erstellen oder sich von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort fotografieren zu lassen.


Ergänzend kann am Standort mit Debit- und Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Meldebescheinigung beantragen

Sie brauchen eine Melde-Bescheinigung?
Eine Melde-Bescheinigung ist ein Papier, auf dem steht, wo Sie wohnen.
Es zeigt Ihre Adresse.
Sie können die Melde-Bescheinigung auch für Versicherungen oder Rentenstellen im Ausland nutzen.
Manchmal brauchen Unternehmen die Melde-Bescheinigung, wenn Ihre Adresse nicht im Ausweis steht.

Sie können auch andere Informationen bekommen, wie:
  • persönliche Daten
  • Staatsangehörigkeit, Religion oder Familienstand
  • Adressen (mit Datum, wann Sie dort gewohnt haben)
  • Angaben zu Ehepartner, Kindern oder gesetzlichen Vertretern
  • Informationen zu Ihrem Ausweis

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

  • Jetzt online erledigen
    Sie brauchen ein BundID-Konto oder ein Gastzugang und ein Computer oder ein Handy und die App "AusweisApp".

Voraussetzungen

  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Sie müssen in Berlin gemeldet sein.
  • Wie können Sie im Internet online beantragen?
    • Sie brauchen einen Computer oder ein Handy und die App „AusweisApp“.
    • Sie brauchen ein BundID-Konto oder einen Gastzugang.
    • Die Anmeldung ist kostenlos.
    • Erstellen Sie sich ein BundID-Konto oder melden Sie sich an, wenn Sie schon ein Konto haben.
    • Starten Sie den Online-Dienst und halten Sie Ihren Personal-Ausweis und Ihre PIN bereit.
    • Die Melde-Bescheinigung wird in Ihr elektronisches Postfach geschickt, und Sie können sie dort herunterladen.
  • Wie können Sie im Bürger-Amt beantragen?
    • Machen Sie einen Termin im Bürger-Amt und gehen Sie selbst hin
    • Wenn eine andere Person für Sie kommt, dann braucht diese Person eine Vollmacht.
    • Wenn Sie die Melde-Bescheinigung als Lebens-Bescheinigung wollen, müssen Sie sie persönlich abholen.
    • Die Melde-Bescheinigung kriegen Sie vor Ort.
    • Bezahlen Sie die Gebühr vor Ort.
  • Wie können Sie schriftlich beantragen?
    • Schicken Sie den Antrag per Post.
    • Überweisen Sie die Gebühr vorher.
    • Schicken Sie den Zahlungsnachweis zusammen mit dem Antrag ab.
    • Die Melde-Bescheinigung wird Ihnen per Post zugeschickt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Melde-Bescheinigung
    • Wenn jemand für Sie den Antrag stellt, braucht die Person eine Vollmacht.
    • Wenn Sie Sozialhilfe oder Rente bekommen, legen Sie einen Nachweis bei, dass Sie keine Gebühr bezahlen müssen, zum Beispiel Ihren Bewilligungs-Bescheid.
  • Online-Antrag
    • Personal-Ausweis und Ihre PIN
  • Persönlich vor Ort
    • Personal-Ausweis oder Reise-Pass im Original
  • Schriftliche Antragstellung
    • Personal-Ausweis oder Reise-Pass in Kopie
    • Zahlungsnachweis in Kopie

Gebühren

  • keine Gebühr: wenn Sie den Antrag online machen
  • keine Gebühr: wenn Sie den Antrag wegen Rente oder Sozial-Hilfe machen
  • 10,00 Euro: wenn Sie den Antrag persönlich abgeben oder per Post schicken
  • 5,00 Euro extra: für jede weitere Person, die mit auf der Melde-Bescheinigung steht

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • sofort: wenn Sie den Antrag online oder persönlich stellen
  • 1 bis 2 Wochen: wenn Sie den Antrag per Post schicken

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Den Antrag können Sie in jedem Bürgeramt persönlich oder schriftlich machen.
  • Wenn Sie den Antrag online stellen, ist das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zuständig.