Änderung/Wechsel der Hauptwohnung am Standort Bürgeramt Karow / Buch

Kontakt
- Bezirksamt Pankow
- Bürgeramt Karow / Buch
- Franz-Schmidt-Str. 8-10, 13125 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90295-8888
- E-Mail: buergeramt@ba-pankow.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
-
09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
08:00-14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Der Aufruf der Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.
Nahverkehr
- Bus
-
- Alt-Buch / Wiltbergstr. : 150, 158, 353
- S-Bahn
-
-
0.4km
S Buch
- S2
-
0.4km
S Buch
- Bus
-
-
0.2km
Alt-Buch/Wiltbergstr.
- 150
- 158
- 259
- 353
- N58
- 893
-
0.3km
S Buch
- 150
- 158
- 259
- 353
- N58
- 893
-
0.4km
Theodor-Brugsch-Str.
- 150
- 158
- N58
-
0.6km
S Buch/Röbellweg
- 259
- 891
-
0.6km
S Buch [Am Sandhaus]
- 150
- 259
- 353
- N58
-
0.2km
Alt-Buch/Wiltbergstr.
Nahverkehr
Sonstige Hinweise zum Standort
- Ein Fotoautomat ist vorhanden.
- Bitte beachten Sie, dass das Terminvereinbarungssystem nicht für die Beantragung von Elterngeld gilt. Das Bürgeramt nimmt nur die Anträge entgegegen, Beratung erhalten Sie ausschließlich bei der Elterngeldstelle.
Ihr Anliegen ist ein Notfall?
Definition von Notfallkunden im Bürgeramt:
- Kunden, die für bevorstehende Reisen zwingend erforderliche Dokumente für sich und ihre minderjährigen Familienangehörigen beantragen.
Vor dem Reiseantritt ist (berlinweit) kein freier Termin buchbar.
Der Reisetermin ist durch entsprechende Reiseunterlagen nachweisbar.
- Kunden, die nach Verlust von Personaldokumenten ein oder mehrere neue Dokumente beantragen.
Für alle Notfallkunden gilt:
Die Prüfung und Entscheidung obliegt letztlich dem Bürgeramt vor Ort.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Änderung/Wechsel der Hauptwohnung
- Sie wollen Ihre bisherige Berliner Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, die aktuelle Hauptwohnung soll als Nebenwohnung weiterbestehen
- durch Aufgabe Ihrer bisherigen Hauptwohnung wird Ihre Berliner Nebenwohnung alleinige oder Hauptwohnung (es wird keine neue Wohnung bezogen)
Voraussetzungen
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Mehr als nur eine angemeldete Wohnung
Sie sind für mehrere Wohnungen in Deutschland angemeldet; Ihre neue Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung befindet sich zukünftig in Berlin
Erforderliche Unterlagen
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Identitätsnachweis
Bei Abgabe der Erklärung benötigen Sie für alle Familienmitglieder Identitätsnachweise, soweit vorhanden: Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige. -
Erklärung über eine Hauptwohnungsänderung
Wird benötigt, wenn Sie keine der gemeldeten Wohnungen aufgeben. -
Ggf. Abmeldung bei der Meldebehörde
Wird nur für den Fall der Aufgabe der bisherigen Hauptwohnung benötigt.
Gebühren
keine (gilt auch für den Erhalt einer Bestätigung über die gemeldete Änderung)
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Änderungen/Wechsel der Hauptwohnung können in aller Regel sofort abschließend bearbeitet werden.
Hinweise zur Zuständigkeit
- Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.
- Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung:
Zuständig für die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.
Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf (Hohenzollerndamm):
Zuständig für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau