Änderung/Wechsel der Hauptwohnung am Standort Bürgeramt 2 (Lichtenberg)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Am Donnerstag, den 06.April 2023 ist das Bürgeramt nur von 07:30 - 13:30 Uhr geöffnet.
Öffnungszeiten
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
Nachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.
Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarungen - für alle Bürgerämter geltend.
Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend)
Ein Fotoautomat ist vorhanden.
Änderung/Wechsel der Hauptwohnung
- Sie wollen Ihre bisherige Berliner Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, die aktuelle Hauptwohnung soll als Nebenwohnung weiterbestehen
- durch Aufgabe Ihrer bisherigen Hauptwohnung wird Ihre Berliner Nebenwohnung alleinige oder Hauptwohnung (es wird keine neue Wohnung bezogen)
Voraussetzungen
-
Mehr als nur eine angemeldete Wohnung
Sie sind für mehrere Wohnungen in Deutschland angemeldet; Ihre neue Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung befindet sich zukünftig in Berlin
Erforderliche Unterlagen
-
Identitätsnachweis
Bei Abgabe der Erklärung benötigen Sie für alle Familienmitglieder Identitätsnachweise, soweit vorhanden: Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige.
-
Erklärung über eine Hauptwohnungsänderung
Wird benötigt, wenn Sie keine der gemeldeten Wohnungen aufgeben.
-
Ggf. Abmeldung bei der Meldebehörde
Wird nur für den Fall der Aufgabe der bisherigen Hauptwohnung benötigt.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
- Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.
- Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung:
Zuständig für die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.
Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf (Hohenzollerndamm):
Zuständig für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau
Kontakt
Bezirksamt Lichtenberg
Bürgeramt 2 (Lichtenberg)
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.4km
S+U Frankfurter Allee
- S2
- S42
- S8
- S85
- S41
-
0.4km
S+U Frankfurter Allee
- U-Bahn
-
-
0.4km
S+U Frankfurter Allee
- U5
-
0.6km
U Magdalenenstr.
- U5
-
0.4km
S+U Frankfurter Allee
- Bus
-
-
0.1km
Rathaus Lichtenberg
- M13
-
0.3km
S+U Frankfurter Allee
- N5
- M13
-
0.7km
U Magdalenenstr.
- 240
- N50
- N56
-
0.8km
Schottstr.
- 240
- N50
- N56
-
0.8km
Möllendorffstr./Storkower Str.
- 240
- M13
- N50
-
0.1km
Rathaus Lichtenberg
- Tram
-
-
0.1km
Rathaus Lichtenberg
- 16
- M13
-
0.3km
S+U Frankfurter Allee
- 16
- M13
-
0.4km
Loeperplatz
- 16
- M13
- 21
-
0.6km
Jessnerstr.
- 16
- M13
-
0.6km
Scheffelstr.
- 21
- M13
-
0.1km
Rathaus Lichtenberg