Melderegisterauskunft sperren am Standort Bürgeramt Rathaus Köpenick
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Bürgeramt Rathaus Köpenick
- Alt-Köpenick 23 , 12555 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90297-3805
- E-Mail: buergeramt3@ba-tk.berlin.de
- Homepage
Der barrierefreie Zugang zum Bürgeramt erfolgt über den Hof (Eingang Böttcherstraße). Nutzen Sie bitte den Fahrstuhl Haus B.
Öffnungszeiten
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07:30-15:30 Uhr
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Dienstag
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10:00-18:00 Uhr
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Mittwoch
-
07:30-14:00 Uhr
-
Donnerstag
-
10:00-18:00 Uhr
-
Freitag
-
07:30-13:00 Uhr
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten Sie um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher).
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
S Köpenick
- S3
-
S Köpenick
-
Bus
-
Rathaus Köpenick
- 27
- 162
- 164
-
Schloßplatz Köpenick
- 27
- 162
- 164
- 165
- N62
- N65
- N64
- N69
- N63
-
Freiheit
- 162
- 164
- N62
-
Köllnischer Platz
- 162
- 164
- N63
- 165
- N65
- N64
-
Müggelheimer Str./Wendenschloßstr.
- 27
- 162
- 165
- N62
- N65
- N69
- N64
- N63
-
Glienicker Str.
- N63
- 162
- 164
-
Bahnhofstr./Lindenstr.
- 27
- 164
- N62
-
Landjägerstr.
- 165
- N64
-
S Spindlersfeld
- S47
- 165
- N65
- N64
-
Vollkropfgraben
- N63
-
Rathaus Köpenick
-
Tram
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Rathaus Köpenick
- 61
- 62
- 63
- 67
- 68
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Schloßplatz Köpenick
- 27
- 61
- 62
- 63
- 67
- 68
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Freiheit
- 27
- 61
- 62
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- 67
- 68
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Köllnischer Platz
- 68
- 61
- 63
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Müggelheimer Str./Wendenschloßstr.
- 27
- 62
- 63
- 67
- 68
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Glienicker Str.
- 68
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Bahnhofstr./Lindenstr.
- 61
- 62
- 63
- 67
- 68
- 27
- 60
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Vollkropfgraben
- 68
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Berlin, Betriebshof Köpenick
- 62
- 63
- 68
-
S Spindlersfeld
- 61
- 63
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Rathaus Köpenick
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Barrierefreier Zugang zu Haus B über den Rathaushof (Böttcherstraße 4, 12555 Berlin). Nutzen Sie bitte den Aufzug B.Sonstige Hinweise zum Standort
Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie AngeboteDas Bürgeramt (Adlershof / Rathaus Köpenick / Schöneweide) bietet ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.
Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin oder das Bürgertelefon 115 gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal.
Nachgewiesene dringliche Angelegenheiten, sogenannte Notfallkunden, werden noch am Tag Ihrer Vorsprache in jedem Berliner Bürgeramt, verbunden mit einer Wartezeit, bearbeitet.
Allgemeine Informationen
• Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, V Pay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
• An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfotos vorhanden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Melderegisterauskunft sperren
Einrichtung von Auskunftssperren in begründeten Einzelfällen
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
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Grundsätzliche Voraussetzungen
Einerseits dient das Melderegister der Aufgabe, Auskünfte an Behörden und nicht öffentliche Stellen zu erteilen, andererseits dürfen aber nach dem Meldegesetz die schutzwürdigen Belange des Bürgers (z.B. Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit) durch die Auskunftserteilung grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden. Zu diesem Zweck werden in begründeten Einzelfällen Auskunftssperren eingerichtet, die jedoch nicht für Auskünfte an Behörden oder öffentliche Stellen gelten. Wenn Sie von der oben genannten Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen Sie das ausführlich darlegen. Objektive Nachweise (z.B. polizeiliche oder gerichtliche Verfahren, Stellungnahme Frauenhaus etc.) über die Gefährdung sollten einem formlosen schriftlichen Antrag beigefügt werden.
Erforderliche Unterlagen
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Schriftlicher Antrag
mit ausführlicher Begründung. Die Abgabe des Antrags kann auch im Bürgeramt erfolgen und wird dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zugeleitet. - Objektive Nachweise
Gebühren
keine