Melderegister - Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen am Standort Flüchtlingsbürgeramt Rathaus Tiergarten
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Flüchtlingsbürgeramt Rathaus Tiergarten
- Mathilde-Jacob-Platz 1 , 10551 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 9018-34520
- E-Mail: fluechtlingsbuergeramt@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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08:00-15:00 Uhr
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Dienstag
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08:00-15:00 Uhr
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Mittwoch
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07:00-14:00 Uhr
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Donnerstag
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11:00-18:00 Uhr
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Freitag
-
07:00-14:00 Uhr
Hinweise zu Öffnungszeiten
Wegen des derzeit hohen Besucheraufkommens kann es während der Öffnungszeiten vorübergehend zu Serviceeinschränkungen für Spontankunden kommen!
Hinweis für Terminkunden
Für ein Anliegen im Flüchtlingsbürgeramt ist ein Termin zu buchen. Dieser kann vor ort am Infotresen (Raum 43), telefonisch unter der Service-Nummer 115 (Bürgertelefon) und über das Internet gebucht werden.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Bellevue
- S3
- S5
- S7
- S9
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S Beusselstr.
- S41
- S42
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S+U Westhafen
- S41
- S42
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S Bellevue
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U-Bahn
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U Turmstr.
- U9
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U Birkenstr.
- U9
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U Hansaplatz
- U9
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U Turmstr.
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Bus
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Rathaus Tiergarten
- 101
- 123
- M27
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Alt-Moabit/Rathaus Tiergarten
- 245
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U Turmstr.
- 101
- 123
- 187
- 245
- M27
- N9
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Rathaus Tiergarten
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Tram
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U Turmstr.
- M10
- M5
- M8
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Lübecker Str.
- M10
- M5
- M8
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Kriminalgericht Moabit
- M10
- M5
- M8
-
U Turmstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
Flüchtlingsbürgeramt in MitteRathaus Tiergarten
Mathilde-Jacob-Platz 1
10551 Berlin
Zuständigkeit:
- Geflüchtete aus der Ukraine, Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung aus gesamt Berlin.
- Sammelanmeldung und Sammelabmeldung für die Unterbringungseinrichtungen in Berlin.
Sie bleibt auch erhalten bei den sogenannten Statusgewandelten, das bedeutet,
- wenn der Asylantrag abgelehnt wurde,
- eine Abschiebung oder Ausreise aber nicht möglich ist und eine Duldung erteilt wurde.
Die Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge in Berlin vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten wurden in Kenntnis gesetzt.
Soweit sich Betroffene sachkundig machen möchten, kann dies unter der Tel.-Nr. 9018 34512 (diese Nummer ist nicht für eine Terminbuchung geeignet) oder per E Mail unter fluechtlingsbuergeramt@ba-mitte.berlin.de erfolgen.
Für weitere Informationen zu den Anmelderegelungen für Geflüchtete Menschen aus der Ukraine nutzen Sie bitte folgenden Link: Anmelderegelungen
Darüber hinaus bietet das Flüchtlingsbürgeramt für weitere integrationsfördernde Angelegenheiten besondere Beratungs- und Unterstützungsangebote an. Hierfür bietet der Integrationsbeauftragte in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lotsenprojekts „Bethania Diakonie“ vor Ort entsprechende Hilfe an.
- An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/ Passfotos vorhanden. Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos. Für die Erstellung biometrischer Passfotos von Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr empfehlen wir Ihnen, die Bilder bei einem zertifizierten Fotografen anfertigen zu lassen.
- Aktuell ist aus technischen Gründen bei der Beantragung von Führerscheinen leider keine Aufnahme an den Fotogeräten möglich. Bitte bringen Sie ein Papierfoto mit.
- Am Standort kann nur bargeldlos, mit allen gängigen Kredit- und Debitkarten und auch mit Smart-Phone und -Watch bezahlt werden.
- Es ist kein Fotokopierer vorhanden.
Auf den Internetseiten des Integrationsbüros erhalten Sie weiterführende Informationen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Melderegister - Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen
- Die Auskunftssperre wird befristet für zwei Jahre ins Melderegister eingetragen. Sie können eine Verlängerung beantragen.
- Eine Aufhebung der Auskunftssperre ist jederzeit schriftlich durch den Antragsteller möglich.
- Vorläufige Auskunftssperren gibt es nach dem Bundesmeldegesetz nicht. Damit Sie jedoch den Schutz einer Auskunftssperre unmittelbar erhalten können, trägt die Meldebehörde die Auskunftssperre zum Zeitpunkt der Antragstellung vorsorglich ein. Diese vorsorgliche Eintragung erfolgt nur, solange der Antrag noch in der Bearbeitung ist.
1. Stellen Sie einen formlosen schriftlichen "Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister".
- Den Antrag schicken Sie bitte zusammen mit einer ausführlichen Begründung per Post an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). Alternativ können Sie den Antrag auch in einem Bürgeramt stellen und/oder abgeben.
- Bei dienstlichen Gründen (zum Beispiel Beschäftigte im LKA) soll der Antrag über die Dienststelle erfolgen.
3. Sie erhalten eine schriftliche Rückmeldung.
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Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
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Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe haben und die Gefährdung gegenüber der Meldebehörde glaubhaft machen.
Sie müssen glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. - Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister
Bitte senden Sie einen formlosen schriftlichen Antrag mit einer ausführlichen Begründung per Post an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). Alternativ können Sie den Antrag auch in einem Bürgeramt stellen und/oder abgeben. -
Ausführliche Begründung
In Ihrer Antragsbegründung müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. -
Objektive Nachweise (in Kopie)
zum Beispiel Zeugenaussagen, polizeiliche Bestätigungen, ärztliche Bescheinigungen
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Bitte senden Sie einen formlosen schriftlichen Antrag mit einer ausführlichen Begründung per Post an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). Alternativ können Sie den Antrag auch in einem Bürgeramt stellen und/oder abgeben.
die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.