Melderegister - Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen am Standort Bürgerbüro Falkenhagener Feld
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Bürgerbüro Falkenhagener Feld
- Westerwaldstr. 13 , 13589 Berlin
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PostanschriftHugo-Cassirer-Str. 48, 13587 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90279-2828
- E-Mail: buergeramt@ba-spandau.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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geschlossen
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Dienstag
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geschlossen
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Mittwoch
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geschlossen
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Donnerstag
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geschlossen
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Freitag
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geschlossen
Verkehrsanbindungen
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Bus
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Berlin, Westerwaldstr.
- 130
- 137
- M37
- N30
- X37
-
Friedhof In den Kisseln
- 134
-
Mülheimer Str.
- 137
- M37
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Frankenwaldstr.
- 134
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Berlin, Pionierstr./Zeppelinstr.
- 130
- 134
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Berlin, Westerwaldstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Das Bürgerbüro erreichen Sie über den Haupteingang vom "Klubhaus Falkenhagener Feld".
- Bürger/innen mit Auskunftssperren können in diesem Standort nicht bedient werden.
- Bis zum 19.07.2020 im Bürgerbüro Falkenhagener Feld beantragte Dokumente sind nach vorheriger Terminvereinbarung am Standort Bürgeramt Rathaus Spandau - Abholung von Dokumenten abzuholen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Melderegister - Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen
Im Melderegister kann im begründeten Einzelfall und unter strengen Voraussetzungen eine Auskunftssperre wegen persönlicher Gefährdung eingetragen werden. Denn es gilt: Jede Melderegisterauskunft ist unzulässig, wenn dem Betroffenen oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.
1. Stellen Sie einen formlosen schriftlichen "Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister".
3. Sie erhalten eine schriftliche Rückmeldung.
- Die Auskunftssperre wird befristet für zwei Jahre ins Melderegister eingetragen. Sie können eine Verlängerung beantragen.
- Eine Aufhebung der Auskunftssperre ist jederzeit schriftlich durch den Antragsteller möglich.
- Vorläufige Auskunftssperren gibt es nach dem Bundesmeldegesetz nicht. Damit Sie jedoch den Schutz einer Auskunftssperre unmittelbar erhalten können, trägt die Meldebehörde die Auskunftssperre zum Zeitpunkt der Antragstellung vorsorglich ein. Diese vorsorgliche Eintragung erfolgt nur, solange der Antrag noch in der Bearbeitung ist.
1. Stellen Sie einen formlosen schriftlichen "Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister".
- Den Antrag schicken Sie bitte zusammen mit einer ausführlichen Begründung per Post an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). Alternativ können Sie den Antrag auch in einem Bürgeramt stellen und/oder abgeben.
- Bei dienstlichen Gründen (zum Beispiel Beschäftigte im LKA) soll der Antrag über die Dienststelle erfolgen.
3. Sie erhalten eine schriftliche Rückmeldung.
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Voraussetzungen
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Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe haben und die Gefährdung gegenüber der Meldebehörde glaubhaft machen.
Sie müssen glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. - Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister
Bitte senden Sie einen formlosen schriftlichen Antrag mit einer ausführlichen Begründung per Post an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). Alternativ können Sie den Antrag auch in einem Bürgeramt stellen und/oder abgeben. -
Ausführliche Begründung
In Ihrer Antragsbegründung müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. -
Objektive Nachweise (in Kopie)
zum Beispiel Zeugenaussagen, polizeiliche Bestätigungen, ärztliche Bescheinigungen
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Bitte senden Sie einen formlosen schriftlichen Antrag mit einer ausführlichen Begründung per Post an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). Alternativ können Sie den Antrag auch in einem Bürgeramt stellen und/oder abgeben.