Melderegisterauskunft sperren am Standort Bürgerbüro Falkenhagener Feld

Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Bürgerbüro Falkenhagener Feld
- Westerwaldstr. 13, 13589 Berlin
-
PostanschriftHugo-Cassirer-Str. 48, Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90279-2828
- E-Mail: buergeramt@ba-spandau.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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geschlossen
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Dienstag
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geschlossen
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Mittwoch
-
geschlossen
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Donnerstag
-
geschlossen
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Freitag
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geschlossen
Nahverkehr
- Bus
-
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0.2km
Berlin, Westerwaldstr.
- 130
- 137
- M37
- N30
- X37
-
0.3km
Friedhof In den Kisseln
- 134
-
0.3km
Mülheimer Str.
- 137
- M37
-
0.4km
Frankenwaldstr.
- 134
-
0.5km
Berlin, Pionierstr./Zeppelinstr.
- 130
- 134
-
0.2km
Berlin, Westerwaldstr.
Nahverkehr
Sonstige Hinweise zum Standort
- Das Bürgerbüro erreichen Sie über den Haupteingang vom "Klubhaus Falkenhagener Feld".
- Bürger/innen mit Auskunftssperren können in diesem Standort nicht bedient werden.
- Bis zum 19.07.2020 im Bürgerbüro Falkenhagener Feld beantragte Dokumente sind nach vorheriger Terminvereinbarung am Standort Bürgeramt Rathaus Spandau - Abholung von Dokumenten abzuholen.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Melderegisterauskunft sperren
Einrichtung von Auskunftssperren in begründeten Einzelfällen
Voraussetzungen
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Grundsätzliche Voraussetzungen
Einerseits dient das Melderegister der Aufgabe, Auskünfte an Behörden und nicht öffentliche Stellen zu erteilen, andererseits dürfen aber nach dem Meldegesetz die schutzwürdigen Belange des Bürgers (z.B. Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit) durch die Auskunftserteilung grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden. Zu diesem Zweck werden in begründeten Einzelfällen Auskunftssperren eingerichtet, die jedoch nicht für Auskünfte an Behörden oder öffentliche Stellen gelten. Wenn Sie von der oben genannten Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen Sie das ausführlich darlegen. Objektive Nachweise (z.B. polizeiliche oder gerichtliche Verfahren, Stellungnahme Frauenhaus etc.) über die Gefährdung sollten einem formlosen schriftlichen Antrag beigefügt werden.
Erforderliche Unterlagen
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Schriftlicher Antrag
mit ausführlicher Begründung. Die Abgabe des Antrags kann auch im Bürgeramt erfolgen und wird dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zugeleitet. - Objektive Nachweise
Gebühren
keine