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Melderegisterauskunft sperren am Standort Bürgeramt Pankow

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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Für den Zeitraum ab dem 13. Februar 2023 vergibt der Bürgeramtsstandort in Pankow (Rathaus Pankow Breite Str. 24A-26, 13187 Berlin) vorübergehend keine Termine. Grund für die Einschränkungen ist die anstehende Abstimmung, bei deren Vorbereitung die Beschäftigten des Bürgeramtes unterstützend tätig sein werden.

Dokumentenausgaben weiter geöffnet – Abholung gesichert
Der Normalbetrieb wird voraussichtlich bis Mitte April wieder aufgenommen werden, das genaue Datum wird zeitnah nach dem Abstimmungstag bekannt gegeben. Die Dokumentenausgabe bleibt durchgehend geöffnet, so dass eine Abholung von fertiggestellten Dokumenten (Pässe, Ausweise, Führerscheine) weiter möglich ist. In den Bürgerämtern Buch, Prenzlauer Berg und Weißensee läuft der Betrieb durchgängig ohne Einschränkungen weiter.

Öffnungszeiten

Montag
08:00 - 16.00 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag
09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch
08:00 - 14.00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag
09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag
08.00 - 13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Der Aufruf der Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Sonstige Hinweise zum Standort

Ein Fotoautomat ist vorhanden.

Bitte beachten Sie, dass das Terminvereinbarungssystem nicht für die Beantragung von Elterngeld gilt. Das Bürgeramt nimmt nur die Anträge entgegegen, Beratung erhalten Sie ausschließlich bei der Elterngeldstelle.

Melderegisterauskunft sperren

Einrichtung von Auskunftssperren in begründeten Einzelfällen

Voraussetzungen

  • Grundsätzliche Voraussetzungen
    Einerseits dient das Melderegister der Aufgabe, Auskünfte an Behörden und nicht öffentliche Stellen zu erteilen, andererseits dürfen aber nach dem Meldegesetz die schutzwürdigen Belange des Bürgers (z.B. Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit) durch die Auskunftserteilung grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden. Zu diesem Zweck werden in begründeten Einzelfällen Auskunftssperren eingerichtet, die jedoch nicht für Auskünfte an Behörden oder öffentliche Stellen gelten. Wenn Sie von der oben genannten Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen Sie das ausführlich darlegen. Objektive Nachweise (z.B. polizeiliche oder gerichtliche Verfahren, Stellungnahme Frauenhaus etc.) über die Gefährdung sollten einem formlosen schriftlichen Antrag beigefügt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag
    mit ausführlicher Begründung. Die Abgabe des Antrags kann auch im Bürgeramt erfolgen und wird dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zugeleitet.
  • Objektive Nachweise

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen