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Melderegisterauskunft sperren am Standort Bürgerbüro Kladow

Stadtplan Berlin.de
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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Das Bürgerbüro Kladow bleibt bis auf weiteres geschlossen.

Öffnungszeiten

Montag
09:00 Uhr - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
13:45 Uhr - 17:30 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag
08:00 Uhr - 11:00 Uhr (nur mit Termin)
11:35 Uhr - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
geschlossen
Freitag
geschlossen

Hinweis für Terminkunden

Die vereinbarten Terminzeiten sind Richtwerte und geben keine Garantie für einen absolut pünktlichen Aufruf. Mitunter dauern Termine länger an als eingeplant. Um Verständnis wird gebeten.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Das Bürgerbüro Kladow befindet sich in einem Nebengebäude des Nakla (Kinder -, Jugend- und Familienzentrum Kladow).
Abholung von Dokumenten

Melderegisterauskunft sperren

Einrichtung von Auskunftssperren in begründeten Einzelfällen

Voraussetzungen

  • Grundsätzliche Voraussetzungen
    Einerseits dient das Melderegister der Aufgabe, Auskünfte an Behörden und nicht öffentliche Stellen zu erteilen, andererseits dürfen aber nach dem Meldegesetz die schutzwürdigen Belange des Bürgers (z.B. Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit) durch die Auskunftserteilung grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden. Zu diesem Zweck werden in begründeten Einzelfällen Auskunftssperren eingerichtet, die jedoch nicht für Auskünfte an Behörden oder öffentliche Stellen gelten. Wenn Sie von der oben genannten Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen Sie das ausführlich darlegen. Objektive Nachweise (z.B. polizeiliche oder gerichtliche Verfahren, Stellungnahme Frauenhaus etc.) über die Gefährdung sollten einem formlosen schriftlichen Antrag beigefügt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag
    mit ausführlicher Begründung. Die Abgabe des Antrags kann auch im Bürgeramt erfolgen und wird dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zugeleitet.
  • Objektive Nachweise

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen