Melderegister - Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen am Standort Bürgeramt 2 (Lichtenberg)

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Bitte erscheinen Sie rechtzeitig (ca. 5 Minuten vorher) zu Ihrem Termin.

Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.

Hinweis für die Abholung von Dokumenten
Für die Abholung fertiggestellter Dokumente benötigen Sie keinen Termin. Bitte beachten Sie hierzu unser terminfreies Angebot

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Lichtbilder
Für die Lichtbildaufnahme stehen Ihnen Selbstbedienungsterminals zur Verfügung.
Bitte denken Sie daran, das Lichtbild VOR Ihrem Besuch im Bürgeramt zu machen.
Die Gebühr hierfür beträgt einmalig 6 EUR. Die Lichtbilder sind ausschließlich für die Dokumentenbeantragung bestimmt und werden nicht in Papierform ausgedruckt. Sie können daher nicht für andere Zwecke, wie beispielsweise in Führerscheinangelegenheiten, oder privat genutzt werden.
Bei Kleinkindern und Babys ist es empfehlenswert, die Lichtbilder bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.

Gehörlosensprechstunde
Jeden 2. Dienstag im Monat findet in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr eine Sprechstunde für gehörlose Menschen statt. Sie können ohne vorherige Terminvereinbarung kostenlos die Unterstützung eines Gebärdensprachdolmetschers in Anspruch nehmen und Ihre Anliegen erledigen.
Bitte melden Sie sich an der Information.

Zahlungsmöglichkeiten
Es besteht die Möglichkeit, auch mit Debit, VISA, Mastercard, Maestro, girocard oder V PAY zu bezahlen.

Dienstleistungsbeschreibung

Melderegister - Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen

Im Melderegister kann im begründeten Einzelfall und unter strengen Voraussetzungen eine Auskunftssperre wegen persönlicher Gefährdung eingetragen werden. Denn es gilt: Jede Melderegisterauskunft ist unzulässig, wenn dem Betroffenen oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.

  • Die Auskunftssperre wird befristet für zwei Jahre ins Melderegister eingetragen. Sie können eine Verlängerung beantragen.
  • Eine Aufhebung der Auskunftssperre ist jederzeit schriftlich durch den Antragsteller möglich.
  • Vorläufige Auskunftssperren gibt es nach dem Bundesmeldegesetz nicht. Damit Sie jedoch den Schutz einer Auskunftssperre unmittelbar erhalten können, trägt die Meldebehörde die Auskunftssperre zum Zeitpunkt der Antragstellung vorsorglich ein. Diese vorsorgliche Eintragung erfolgt nur, solange der Antrag noch in der Bearbeitung ist.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen formlosen schriftlichen "Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister".
  • Den Antrag schicken Sie bitte zusammen mit einer ausführlichen Begründung per Post an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). Alternativ können Sie den Antrag auch in einem Bürgeramt stellen und/oder abgeben.
  • Bei dienstlichen Gründen (zum Beispiel Beschäftigte im LKA) soll der Antrag über die Dienststelle erfolgen.
2. Die Meldebehörde prüft Ihren Antrag, die Begründung und die eingereichten Nachweise.

3. Sie erhalten eine schriftliche Rückmeldung.

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Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe haben und die Gefährdung gegenüber der Meldebehörde glaubhaft machen.
    Sie müssen glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
  • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister
    Bitte senden Sie einen formlosen schriftlichen Antrag mit einer ausführlichen Begründung per Post an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). Alternativ können Sie den Antrag auch in einem Bürgeramt stellen und/oder abgeben.
  • Ausführliche Begründung
    In Ihrer Antragsbegründung müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann.
  • Objektive Nachweise (in Kopie)
    zum Beispiel Zeugenaussagen, polizeiliche Bestätigungen, ärztliche Bescheinigungen

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Bitte senden Sie einen formlosen schriftlichen Antrag mit einer ausführlichen Begründung per Post an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). Alternativ können Sie den Antrag auch in einem Bürgeramt stellen und/oder abgeben.