Melderegister - Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen am Standort Ausbildungsbürgeramt (Alt- Hohenschönhausen)
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Ausbildungsbürgeramt (Alt- Hohenschönhausen)
- Große-Leege-Str. 103 , 13055 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90287154
- E-Mail: post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
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07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Mittwoch
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07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Donnerstag
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07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Freitag
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Geschlossen
bzw. nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Verkehrsanbindungen
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Bus
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Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
- 256
- N56
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Konrad-Wolf-Str./Gärtnerstr.
- 256
- 294
- N56
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Leuenberger Str.
- 256
- 294
- N56
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Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
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Tram
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Oberseestr.
- M5
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Berlin, Freienwalder Str.
- 18
- M5
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Alt-Hohenschönhausen
- 27
- M5
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Oberseestr.
Sonstige Hinweise zum Standort
In den Lichtenberger Bürgerämtern stehen Selbstbedienungsterminals zur Lichtbildaufnahme zur Verfügung.Die Gebühr hierfür beträgt einmalig 6 EUR. Die Lichtbilder sind ausschließlich für die Dokumentenbeantragung bestimmt und werden nicht in Papierform ausgedruckt. Sie können daher nicht für andere Zwecke, wie beispielsweise in Führerscheinangelegenheiten, oder privat genutzt werden.
Bei Kleinkindern bzw. Babys ist es empfehlenswert, die Lichtbilder vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.
Bitte denken Sie daran, das Lichtbild vor Ihrem Besuch im Bürgeramt zu machen.
Nachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.
Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarungen - für alle Bürgerämter geltend.
Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend)
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort besteht die Möglichkeit mit
Debit, VISA, Mastercard, Maestro, girocard, Vpay
zu zahlen.
Dienstleistungsbeschreibung
Melderegister - Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen
Im Melderegister kann im begründeten Einzelfall und unter strengen Voraussetzungen eine Auskunftssperre wegen persönlicher Gefährdung eingetragen werden. Denn es gilt: Jede Melderegisterauskunft ist unzulässig, wenn dem Betroffenen oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.
1. Stellen Sie einen formlosen schriftlichen "Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister".
3. Sie erhalten eine schriftliche Rückmeldung.
- Die Auskunftssperre wird befristet für zwei Jahre ins Melderegister eingetragen. Sie können eine Verlängerung beantragen.
- Eine Aufhebung der Auskunftssperre ist jederzeit schriftlich durch den Antragsteller möglich.
- Vorläufige Auskunftssperren gibt es nach dem Bundesmeldegesetz nicht. Damit Sie jedoch den Schutz einer Auskunftssperre unmittelbar erhalten können, trägt die Meldebehörde die Auskunftssperre zum Zeitpunkt der Antragstellung vorsorglich ein. Diese vorsorgliche Eintragung erfolgt nur, solange der Antrag noch in der Bearbeitung ist.
1. Stellen Sie einen formlosen schriftlichen "Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister".
- Den Antrag schicken Sie bitte zusammen mit einer ausführlichen Begründung per Post an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). Alternativ können Sie den Antrag auch in einem Bürgeramt stellen und/oder abgeben.
- Bei dienstlichen Gründen (zum Beispiel Beschäftigte im LKA) soll der Antrag über die Dienststelle erfolgen.
3. Sie erhalten eine schriftliche Rückmeldung.
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Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
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Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe haben und die Gefährdung gegenüber der Meldebehörde glaubhaft machen.
Sie müssen glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. - Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister
Bitte senden Sie einen formlosen schriftlichen Antrag mit einer ausführlichen Begründung per Post an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). Alternativ können Sie den Antrag auch in einem Bürgeramt stellen und/oder abgeben. -
Ausführliche Begründung
In Ihrer Antragsbegründung müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. -
Objektive Nachweise (in Kopie)
zum Beispiel Zeugenaussagen, polizeiliche Bestätigungen, ärztliche Bescheinigungen
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Bitte senden Sie einen formlosen schriftlichen Antrag mit einer ausführlichen Begründung per Post an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). Alternativ können Sie den Antrag auch in einem Bürgeramt stellen und/oder abgeben.