Melderegisterauskunft sperren am Standort Bürgeramt Hohenzollerndamm

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Nach § 4 Abs. 1 der Infektionsschutzverordnung gilt für alle Bürodienstgebäude nur noch eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht.
Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig. Termine stehen nur für Notfälle in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung.
Termine buchen
- Buchen Sie Termine online oder über das Bürgertelefon 115 für Dienstleistungen, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Dazu gehören Pass- und Personalausweisangelegenheiten und Führerscheinangelegenheiten.
- Für alle anderen Dienstleistungen nutzen Sie bitte die Notfalltelefonnummer (030) 9029 – 15036, erreichbar von Montag bis Freitag 09.00 bis 15.00 Uhr, um zu klären inwieweit ein Notfalltermin vereinbart werden kann.
- Bitte beachten Sie, dass eine Terminbuchung per eMail nicht möglich ist.
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
(*) einige Dienstleistungen erfordern keinen Termin.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.
Hinweis für Terminkunden
Kunden mit Termin müssen sich nicht am Info-Tresen melden, sondern können direkt nach Aufruf Ihrer Vorgangsnr. im Raum der Sachbearbeitung erscheinen.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
- An diesem Standort ist ein Fotoautomat vorhanden.
- Es stehen Ihnen zwei Self-Service-Terminals, für die Aufnahme von biometrischen Fotos, zur Verfügung.
- In der Zeit von 07.30 bis 08.00 Uhr ist am Mittwoch keine Barzahlung an den Automaten möglich!
1. Anwohner/Bewohnerparkausweis
2. Abmeldung einer Wohnung
3. Meldebescheinigung
4. Beantragung einer Sperre von Melderegisterauskünften
5. Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung und Melderegisterauskünfte
6. Befreiung von der Ausweispflicht
Melderegisterauskunft sperren
Einrichtung von Auskunftssperren in begründeten Einzelfällen
Voraussetzungen
-
Grundsätzliche Voraussetzungen
Einerseits dient das Melderegister der Aufgabe, Auskünfte an Behörden und nicht öffentliche Stellen zu erteilen, andererseits dürfen aber nach dem Meldegesetz die schutzwürdigen Belange des Bürgers (z.B. Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit) durch die Auskunftserteilung grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden. Zu diesem Zweck werden in begründeten Einzelfällen Auskunftssperren eingerichtet, die jedoch nicht für Auskünfte an Behörden oder öffentliche Stellen gelten. Wenn Sie von der oben genannten Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen Sie das ausführlich darlegen. Objektive Nachweise (z.B. polizeiliche oder gerichtliche Verfahren, Stellungnahme Frauenhaus etc.) über die Gefährdung sollten einem formlosen schriftlichen Antrag beigefügt werden.
Erforderliche Unterlagen
-
Schriftlicher Antrag
mit ausführlicher Begründung. Die Abgabe des Antrags kann auch im Bürgeramt erfolgen und wird dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zugeleitet.
- Objektive Nachweise
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Kontakt
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bürgeramt Hohenzollerndamm
Erläuterung der Symbole
Zugang über Mansfelder / Ecke Brienner Straße
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.8km
S Hohenzollerndamm
- S41
- S42
- S45
- S46
-
0.8km
S Hohenzollerndamm
- U-Bahn
-
-
0.2km
U Fehrbelliner Platz
- U7
- U3
-
0.6km
U Konstanzer Str.
- U7
-
0.7km
U Blissestr.
- U7
-
0.2km
U Fehrbelliner Platz
- Bus
-
-
0.1km
U Fehrbelliner Platz
- 115
- N3
- 101
- 143
- N43
- N7
-
0.2km
Mansfelder Str./Barstr.
- 101
- 115
- N7
-
0.2km
Westfälische Str./Konstanzer Str.
- 143
- N43
-
0.4km
Hoffmann-von-Fallersleben-Platz
- 115
- N3
-
0.4km
U Konstanzer Str.
- 101
- N7
-
0.1km
U Fehrbelliner Platz