Wohngeld - Lastenzuschuss beantragen am Standort Bürgeramt Lichtenrade

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Schließung des Bürgeramtes in Lichtenrade am Montag, 29.08.2022
Aufgrund einer internen Fortbildungsmaßnahme bleibt das Bürgeramt Lichtenrade, in der Briesingstr. 6 am Montag, den 29.08.2022 ganztägig geschlossen.
Kundinnen und Kunden werden über Aushänge am Standort und Informationen im Internet informiert.
Dokumente können an diesem Tag nicht abgeholt werden.
Öffnungszeiten
Hinweis für Terminkunden
Ohne Termin erfolgt keine Bearbeitung Ihres Anliegens.
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist ein Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!
Terminbuchungen sind
- Online auf der Internetseite - Online-Terminvereinbarung bei Berliner Behörden
- telefonisch über die Servicenummer: (030) 115 oder
- per E-Mail an das Bürgeramt
Bitte geben Sie hier den Wunschstandort und mehrere Zeitfenster und Tage an.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
Kundinnen und Kunden der Bürgerämter in Tempelhof-Schöneberg werden im Rahmen der Vorsprache gebeten, weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske oder FFP2-Maske) zu tragen. Ein Mindestabstand kann in den Wartebereichen nicht umgesetzt werden.
Folgende Dienstleistungen können schriftlich (Post, Fax, E-Mail) beantragt werden:
- Bewohnerparkausweis
- Wegzug ins Ausland
- Abmeldung einer Nebenwohnung
- Meldebescheinigung
- Gewerbezentralregisterauszug
- Führungszeugnis
- Melderegisterauskünfte
- Anforderung der Steueridentifikationsnummer
- Anzeige des Verlustes von Dokumenten
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung.
- ausgefüllte und unterschriebene Anträge
- Kopie des Ausweises oder Reisepasses
- Nachweis der Zahlung der Gebühr (z. B. Kontoauszug)
https://service.berlin.de/dienstleistungen/ zu finden.
Folgende Dienstleistungen können Sie auch online abwickeln:
Bitte beachten Sie dazu die notwendigen Voraussetzungen unter: Service-Portal Berlin - bei der entsprechenden Dienstleistung.
Menschen mit Behinderung, werdende Mütter und Eltern mit Kleinkindern können, sich mit Blick auf einen wertschätzenden Umgang, gern an die Mitarbeitenden am Informationstresen wenden.
Wir danken Allen für Ihr Verständnis.
Wir bitten die Kundinnen und Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartesaal Platz nehmen.
Der Aufruf zum Sachbearbeitenden erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Ein Fotogeschäft ist in Standortnähe vorhanden.
Wohngeld - Lastenzuschuss beantragen
Wohngeld kann Ihnen angemessenes und familien-gerechtes Wohnen ermöglichen. Falls Sie im Eigentum wohnen, können Sie Wohngeld als Lastenzuschuss bekommen.
Höhe des Wohngeldes
Die Höhe des Wohngeldes als Lastenzuschuss und ob Sie Wohngeld bekommen können, hängt wesentlich davon ab,
- wie hoch Ihr Einkommen ist,
- wie hoch Ihre Belastung ist und
- wie viele andere Personen in Ihrem Haushalt leben und wie hoch deren Einkommen ist.
Bei der Bewilligung von Wohngeld wird die monatliche Belastung nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt. Dieser richtet sich nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und einer bestimmten Mietenstufe. Berlin ist einheitlich der Mietenstufe IV zugeordnet.
Fristen und Gültigkeit
- Wohngeld als Lastenzuschuss wird erst ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der zuständigen Behörde angekommen ist.
- In der Regel wird Wohngeld für 12 Monate bewilligt. Für die Zeit danach können Sie einen neuen Antrag für die Weiterzahlung von Wohngeld stellen.
- Wohngeld kann rückwirkend beantragt werden, wenn in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Kenntnis von der Entscheidung über Ablehnung oder Aufhebung von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung, der Wohngeldantrag gestellt wird. Der Beginn des Bewilligungszeitraumes von Wohngeld beginnt dann nicht mit dem Monat der Antragstellung auf Wohngeld, sondern mit dem Monat der Antragstellung auf die oben genannte Leistung (Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung).
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Hauptwohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin, haben hier Ihren Lebensmittelpunkt und weisen dieses durch die Meldung mit Hauptwohnsitz nach.
-
Sie empfangen keine Sozialleistung, bei der die Kosten der Wohnung berücksichtigt werden.
Solche Sozialleistungen können z.B. sein:
- Arbeitslosengeld II („Hartz IV“),
- Sozialgeld,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder
- Kinder- und Jugendhilfe
-
Sie haben keinen Anspruch auf BAföG, BAB oder MobiPro-EU-Leistungen
- Sie haben dem Grunde nach keinen Anspruch auf Bundesausbildungs-Förderung (BAföG), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder dem Sonderprogramm Förderung der beruflichen Mobilität (MobiPro-EU-Leistungen). Dem Grund nach bedeutet, dass das eigene Einkommen bzw. das der Eltern zu hoch ist, um eine dieser Leistungen zu erhalten.
- Wird allerdings eine dieser Leistungen als Darlehen gewährt, besteht ein Anspruch auf Wohngeld.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Wohngeld als Lastenzuschuss online stellen
(unter „Online Abwicklung“)
Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG bereit. Erlaubte Dateigröße: 5 MB pro Datei, 30 MB insgesamt. Benennen Sie die Dateien wie folgt:
Rufname_Nachname_Beschreibung.pdf
Beispiel: Maria_Mustermensch_Bedürfnisnachweis.pdf
- Sie können den generierten PDF-Antrag mit allen eingegebenen Daten wie auch den Online-Antrag bei sich abspeichern.
-
Antrag auf Wohngeld als Lastenzuschuss per Post versenden oder vor Ort einreichen
(unter „Formulare“)
• Laden Sie den Antrag herunter.
• Füllen Sie den Antrag vollständig und wahrheitsgemäß am PC oder in ausgedruckter Form handschriftlich aus.
• Unterschreiben Sie den Antrag eigenhändig.
• Kontoverbindung mit Angabe der IBAN leserlich und vollständig ausfüllen.
• Senden Sie den unterschriebenen Antrag und alle Nachweise (Ausweisdokumente nur in Kopie) per Post an Ihre bezirkliche Wohngeldbehörde oder reichen Sie den Antrag persönlich ein. - Eigentumsnachweis
- aktuelle Betriebskostenabrechnung (falls vorhanden)
-
Nachweis über Ihre Wohngeldzahlungen für die letzten drei Monate
zum Beispiel durch Quittungen oder Konto-Auszüge (jeweils in Kopie)
-
Meldenachweise (Kopien)
von allen Personen, die in Ihrer Wohnung leben.
Wahlweise:
·Kopie der Rückseite des jeweiligen Personalausweises mit der Meldeadresse oder
·Meldebescheinigung. -
Ausweisdokumente (Kopien)
von allen Personen, die in Ihrer Wohnung leben. Zum Beispiel: Kopie Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses
-
Verdienstbescheinigung oder Einkommensnachweise
für alle Haushaltsmitglieder, die in Ihrer Wohnung leben
-
Nachweise über Sozialleistungen
von allen Haushaltsmitgliedern, die in Ihrer Wohnung wohnen
zum Beispiel Kopien von
·Bescheid über Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
·Bescheid über Grundsicherung mit Berechnungs-Bogen zur Sozialhilfe
·Bescheid über Unterhaltsvorauszahlungen vom Jugendamt -
Angaben zu Unterhaltsverpflichtungen
falls Sie Unterhalt zahlen den Unterhaltstitel (wenn vorhanden) und Zahlbelege
- Fragebogen für Auszubildende/Schüler und Studierende
-
Erklärung zum Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
falls mehrere Personen in Ihrer Wohnung leben
-
Angaben zur Untervermietung
falls Sie einen Untermieter haben
-
Falls Sie Ausländer sind: Nachweis über Ihr Aufenthalts-Recht
Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel die Kopie Ihres Ausweis-Dokuments. Falls Sie einem anderen nichteuropäischen Staat angehören, benötigen Sie einen Nachweis über Ihren berechtigten oder geduldeten Aufenthalt, zum Beispiel eine Aufenthalts-Erlaubnis oder eine Aufenthalts-Gestattung.
-
für den Folgeantrag nach der Bewilligung müssen für den Folgeantrag nicht wieder die kompletten Unterlagen eingereicht werden, es reicht aus:
- Antragsformular mit den zutreffenden Anlagen,
- Verdienstbescheinigung und Fragebogen zur Einkommensermittlung
- die letzten drei Mietquittungen und sofern sich Ihre Miete geändert hat, das letzte Miet-Änderungs-schreiben
Formulare
- Antrag auf Wohngeld als Lastenzuschuss
- Anlage: Verdienstbescheinigung
- Merkblatt: Einkommen nach dem Wohngeldgesetz
- Anlage: Angaben zu Unterhaltsverpflichtungen
- Anlage: Fragebogen für Auszubildende/Schüler und Studierende
- Anlage: Erklärung zum Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
- Anlage: Angaben über Untervermietung
- Extrablatt für die Beantragung von Bildung und Teilhabe (BuT)
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann beim Bürgeramt oder Wohnungsamt in Ihrem Wohnbezirk in Anspruch genommen werden.
- Bei postalischer Antragstellung senden Sie den unterschriebenen Antrag und alle Nachweise (Ausweisdokumente nur in Kopie) an Ihr bezirkliches Wohnungsamt oder Ihr Bürgeramt oder reichen Sie den Antrag persönlich ein.
Kontakt
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bürgeramt Lichtenrade
Erläuterung der Symbole
Ein ebenerdiger Zugang ist an der Rückseite des Gebäudes möglich. Ausschließlich Behindertenparkplätze sind vorhanden. Behindertengerechte WC sind vorhanden.
Für hörbehinderte Menschen können mobile Ringschleifen angeboten werden.
Nahverkehr
S-Bahn Lichtenrade: S2 (ca. 5. Min.Fußweg)
Bus S-Lichtenrade: M76, 172, 175, 275 (ca. 5. Min.Fußweg)