Abmeldung einer Wohnung am Standort Ausbildungsbürgeramt (Alt- Hohenschönhausen)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

An diesem Standort ist es vorläufig nicht möglich ein Passfoto aufzunehmen.

Bitte bringen Sie ein Foto in Papier- oder digitaler Form von einem Fotografen mit zertifizierter Cloud-Nutzung mit.

Ab Mai 2025: Digitale Passbilder für Ausweisdokumente.

Wer ab dem 1. Mai 2025 im Bürgeramt einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen möchte, benötigt hierfür ein digitales Lichtbild. Die bisherigen Lichtbilder in Papierform können ab diesem Tag, bis auf wenige Ausnahmen, für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente (Reisepass, Personalausweis und elektronischer Aufenthaltstitel) nicht mehr genutzt werden. Sie können jedoch, sofern sie noch aktuell sind, für die Beantragung sonstiger Ausweisdokumente, wie beispielsweise dem Führerschein, verwendet werden.

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen soll der Gefahr von gefälschten Lichtbildern, insbesondere durch Morphing, in Ausweisdokumenten wirksam begegnet werden. Morphing bezeichnet eine Technik, bei der das Lichtbild so manipuliert wird, dass mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild digital verschmolzen werden und somit die Gesichtszüge von verschiedenen Personen in einem Lichtbild erscheinen.

Wird das Lichtbild für ein Ausweisdokument bei einem Fotografen erstellt, erhalten Sie den Ausdruck eines QR-Codes, den Sie im Bürgeramt bei der Antragstellung vorlegen müssen. Mit Hilfe dieses Codes wird Ihr Lichtbild aus einer Cloud abgerufen und anschließend sicher und verschlüsselt an die Behörde übermittelt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Fotografen, ob er diesen Service anbietet.

In den Lichtenberger Bürgerämtern werden voraussichtlich ab Mai Selbstbedienungsterminals zur Lichtbildaufnahme zur Verfügung stehen. Die Gebühr hierfür beträgt einmalig 6 EUR. Die Lichtbilder sind ausschließlich für die Dokumentenbeantragung bestimmt und werden nicht in Papierform ausgedruckt, daher können sie nicht für andere Zwecke bzw. privat genutzt werden.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      Geschlossen
      bzw. nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Hinweis für Terminkunden

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Bitte beachten:
In unseren Bürgerämtern ist es vorläufig nicht möglich ein Foto aufzunehmen.
Bitte bringen Sie ein Foto in Papier- oder digitaler Form von einem Fotografen mit zertifizierter Cloud-Nutzung mit.

Nachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.

Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarungen - für alle Bürgerämter geltend.

Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend)

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Abmeldung einer Wohnung

  • Sie geben eine Berliner Wohnung auf, weil Sie in das Ausland verziehen
oder
  • Sie geben eine von mehreren Wohnungen in Deutschland auf, für die Sie angemeldet sind und die Berliner Wohnung bleibt bestehen
oder
  • Sie geben eine von mehreren Berliner Wohnungen auf, für die Sie angemeldet sind

Sie müssen sich bei der Meldebehörde in Berlin nur bei einem Wegzug ins Ausland abmelden oder bei der Aufgabe einer Haupt- oder Nebenwohnung, ohne dass Sie in eine andere Wohnung im Inland einziehen.

Beim Wegzug in das Ausland gilt, dass Sie aus dieser Wohnung ausziehen und dort zukünftig nicht wieder wohnen werden - befristete Auslandsaufenthalte, z.B. zu Studienzwecken bedingen keine Abmeldung.

Die Abmeldung kann im Zeitraum von 7 Tagen vor, muss aber bis 14 Tage nach dem Auszug vorgenommen werden. Sie erhalten eine Abmeldebestätigung.

Hinweis:
Wenn Sie jedoch innerhalb Deutschlands nur umziehen wollen, brauchen Sie sich lediglich bei der Meldebehörde Ihrer neuen Wohnung anmelden.

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • keine

Erforderliche Unterlagen

  • Abmeldung bei der Meldebehörde
    Bitte schriftlich erledigen.
    Die Abmeldung kann auch auf dem Postweg erfolgen. Wenn Sie die Wohnung schriftlich abmelden, schicken Sie bitte das Formular "Abmeldung bei der Meldebehörde" (unter "Formulare") ausgefüllt an ein Berliner Bürgeramt (siehe zuständige Behörden).
    • Bitte legen Sie eine Kopie von Ihrem Personalausweis oder Reisepass bei.
    • Bei mehr als 3 abzumeldenden Personen benutzen Sie bitte weitere Meldescheine.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Bei persönlicher Vorsprache in einem Bürgeramt wird die Abmeldung abschließend bearbeitet.

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung erhalten Sie in allen Berliner Bürgerämtern (oder Sie melden sich schriftlich ab).