Abmeldung einer Wohnung am Standort Bürgeramt 1 (Neu- Hohenschönhausen)

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
  • Dienstag

      10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
  • Mittwoch

      08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr
  • Donnerstag

      07:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr
  • Freitag

      07:30 - 10:30 Uhr und 11:00 - 13:00 Uhr

Hinweis für Terminkunden

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

In den Lichtenberger Bürgerämtern stehen Selbstbedienungsterminals zur Lichtbildaufnahme zur Verfügung.

Die Gebühr hierfür beträgt einmalig 6 EUR. Die Lichtbilder sind ausschließlich für die Dokumentenbeantragung bestimmt und werden nicht in Papierform ausgedruckt. Sie können daher nicht für andere Zwecke, wie beispielsweise in Führerscheinangelegenheiten, oder privat genutzt werden.
Bei Kleinkindern bzw. Babys ist es empfehlenswert, die Lichtbilder vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.

Bitte denken Sie daran, das Lichtbild vor Ihrem Besuch im Bürgeramt zu machen.

Nachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.

Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarungen - für alle Bürgerämter geltend.

Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend)

Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort besteht die Möglichkeit mit
Debit, VISA, Mastercard, Maestro, girocard, Vpay
zu zahlen.

Dienstleistungsbeschreibung

Abmeldung einer Wohnung

  • Sie geben eine Berliner Wohnung auf, weil Sie in das Ausland verziehen
oder
  • Sie geben eine von mehreren Wohnungen in Deutschland auf, für die Sie angemeldet sind und die Berliner Wohnung bleibt bestehen
oder
  • Sie geben eine von mehreren Berliner Wohnungen auf, für die Sie angemeldet sind

Sie müssen sich bei der Meldebehörde in Berlin nur bei einem Wegzug ins Ausland abmelden oder bei der Aufgabe einer Haupt- oder Nebenwohnung, ohne dass Sie in eine andere Wohnung im Inland einziehen.

Beim Wegzug in das Ausland gilt, dass Sie aus dieser Wohnung ausziehen und dort zukünftig nicht wieder wohnen werden - befristete Auslandsaufenthalte, z.B. zu Studienzwecken bedingen keine Abmeldung.

Die Abmeldung kann im Zeitraum von 7 Tagen vor, muss aber bis 14 Tage nach dem Auszug vorgenommen werden. Sie erhalten eine Abmeldebestätigung.

Hinweis:
Wenn Sie jedoch innerhalb Deutschlands nur umziehen wollen, brauchen Sie sich lediglich bei der Meldebehörde Ihrer neuen Wohnung anmelden.

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • keine

Erforderliche Unterlagen

  • Abmeldung bei der Meldebehörde
    Bitte schriftlich erledigen.
    Die Abmeldung kann auch auf dem Postweg erfolgen. Wenn Sie die Wohnung schriftlich abmelden, schicken Sie bitte das Formular "Abmeldung bei der Meldebehörde" (unter "Formulare") ausgefüllt an ein Berliner Bürgeramt (siehe zuständige Behörden).
    • Bitte legen Sie eine Kopie von Ihrem Personalausweis oder Reisepass bei.
    • Bei mehr als 3 abzumeldenden Personen benutzen Sie bitte weitere Meldescheine.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Bei persönlicher Vorsprache in einem Bürgeramt wird die Abmeldung abschließend bearbeitet.

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Bürgeramt

  • Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen oder Sie melden sich schriftlich ab.
Flüchtlingsbürgeramt Mitte
  • Zuständig für Geflüchtete aus der Ukraine, Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung aus gesamt Berlin.
  • Zuständig für Sammelanmeldungen und Sammelabmeldungen für die Unterbringungseinrichtungen in den Bezirken Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.
Flüchtlingsbürgeramt Charlottenburg-Wilmersdorf
  • Zuständig für Sammelanmeldungen und Sammelabmeldungen für die Unterbringungseinrichtungen in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau.