Straßenrechtliche Sondernutzung Kran, Schrägaufzug, Lift, Hebebühne am Standort Straßen- und Grünflächenamt - Fachbereich Tiefbau

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Öffnungszeiten

  • Montag

      bis Freitag: nach telefonischer Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Straßenrechtliche Sondernutzung Kran, Schrägaufzug, Lift, Hebebühne

Zu den Sondernutzungen der öffentlichen Straßen gehören auch Kranaufstellungen, Schrägaufzüge, Lifte und Hebenbühnen. Dass ein Einsatz im öffentlichen Straßenland einzeln beantragt und erlaubt wird, ist eher die Ausnahme. Im Regelfall beantragen die Firmen eine Jahreserlaubnis bei der Straßenbaubehörde ihres Firmensitzes(Vereinfachtes Verfahren). Die Erlaubnis gilt dann ein ganzes Jahr im gesamten Berliner Stadtgebiet. Jeder einzelne Einsatz muss dann nur noch bei der örtlich zuständigen Straßenbaubehörde angezeigt werden.

Hinweis: Gleichzeitig benötigt die Firma eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
    Bei Vorliegen einer Jahresgenehmigung: nur entsprechende Einsatzmeldung an Straßenbaubehörde
    (Online-Abwicklung)

Gebühren

Verwaltungsgebühren:
80,00 Euro für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis (Einzelerlaubnis)

250,00 Euro für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis (Zulassung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren)

10,00 Euro für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis für jeden angezeigten Standort (bei vorheriger Zulassung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren)

15,00 Euro für die turnusmäßige Festsetzung der Sondernutzungsgebühren für die angezeigten Einsätze (bei vorheriger Zulassung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren)

Hinweis: Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, erhöhen sich die Verwaltungsgebühren um 1/10 der vollen Gebühr, mindestens um 15,00 Euro.

Sondernutzungsgebühren:
25,00 Euro je Tag und Standort

Es kann eine Sicherheitsleistung gefordert werden.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrages innerhalb eines Monats.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei dem Straßen- und Grünflächenamt in Anspruch genommen werden, in dessen Bezirk die Nutzungsfläche liegt.

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