Öffnungszeiten
Donnerstag
09:00-12:00 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Sonstige Hinweise zum Standort
Die Information des Amtes für Soziales hat erweiterte Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 14:30 Uhr
Dienstag: 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr und 13:30 bis 14:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr bis 10:00 Uhr
Die Information nimmt Anträge und Unterlagen entgegen und gibt Erstinformationen zu den Leistungen des Amtes und zuständigen Bearbeitern.
Bestattungskosten
Übernahme der erforderlichen (sozialhilferechtlich angemessenen) Kosten einer Bestattung für Bestattungspflichtige, soweit diesen die Kostenlast nicht zugemutet werden kann.
Zu den erforderlichen Kosten gehören:
- die einfachen Kosten einer Untersuchung eines Toten einschließlich der Feststellung des Todes und der Ausstellung des Leichenschauscheins
- Kosten für die Leistungen der Bestatter (einfache, würdige Erd- oder Feuerbestattung) als Pauschale
- Friedhofsgebühren in angemessenem Umfang
- Krematoriumsgebühren und Entgelte
- die Gebühren für die Aufbewahrung der Leiche im Leichenschauhaus des Landesinstitutes für gerichtliche und soziale Medizin Berlin
- die Gebühren für die Leichenschau nach § 20 des Bestattungsgesetzes.
Es wird empfohlen,
vor Auftragserteilung einer Bestattung Kontakt zum zuständigen Amt für Soziales aufzunehmen und sich beraten zu lassen.
Erforderliche Unterlagen
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Unterlagen zum Verstorbenen
- Leichenschauschein oder Sterbeurkunde
- Nachweise, wovon der Lebensunterhalt bestritten wurde
- Nachweise über den Nachlass, Versicherungsleistungen und etwaige Schadenersatzansprüche gegen Dritte
- gegebenenfalls Testament oder Erbvertrag
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Unterlagen des Bestattungspflichtigen
- gültige Personaldokumente, gegebenenfalls Meldebestätigung
- Einkommens- und Vermögensnachweise
- Mietvertrag
- Nachweis über die Kosten der Unterkunft
- Nachweis über besondere Belastungen
- Kontoauszüge aller Konten
- gegebenenfalls Erbschein oder Erbausschlagung
-
Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist grundsätzlich:
- für Verstorbene, die Sozialhilfe bezogen haben: der Träger der Sozialhilfe, von dem der Verstorbene Sozialhilfe bezogen hat
- für Verstorbene, die keine Sozialhilfe bezogen haben: der Träger der Sozialhilfe des Sterbeortes (mit Berliner Meldeadresse: Amt für Soziales des Wohnbezirks, ohne Berliner Meldeadresse: Amt für Soziales des Sterbeortes).