Nutzungsbedingungen für die Terminbuchung
Was kann gebucht werden?
- Die Nutzung des Terminbuchungsservice steht allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmenskunden offen, um einen Termin für eine gewünschte Dienstleistung zu buchen.
- Vor Ort wird der gebuchte Termin in der Regel zeitgenau aufgerufen; durch Änderungen im Zeitablauf bei der Bearbeitung anderer Dienstleistungen kann der exakte Zeitpunkt jedoch nicht garantiert werden.
- Ein nicht mehr benötigter Termin muss abgesagt werden.
Wer kann den Termin buchen?
- Der Termin ist personengebunden und muss auf die Person gebucht werden, für die die ausgewählte Dienstleistung beantragt wird. Bei der Buchung sind Vor- und Nachname anzugeben.
- Der Termin kann für die eigene Person bzw. für im Haushalt lebende Personen und Familienangehörige sowie als gesetzlicher Vertreter oder als nachweislich Bevollmächtigter gebucht werden. Vor- und Nachname des Antragstellers der Dienstleistung müssen mit dem Vor- und Nachnamen bei der Terminvereinbarung übereinstimmen, anderenfalls kann die Bedienung vor Ort verweigert werden.
- Die gewerbliche Anmeldung von Kraftfahrzeugen im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten erfolgt über einen gesonderten Dienstleistungsservice vor Ort (Händlerschalter). Dafür sind keine Terminbuchungen zulässig.
Welche Terminbuchung ist ausgeschlossen?
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Die Terminbuchung darf nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden. Der gebuchte Termin darf nicht an Dritte vermittelt oder gar verkauft werden.
- Eine Terminbuchung auf Vorrat ist nicht zulässig.
- Der Anbieter behält sich vor, zustande gekommene Termine, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, ohne Rücksprache abzusagen und erneut für die Allgemeinheit freizugeben.
- Ein zustande gekommener Termin, der gegen die Nutzungsbedingungen verstößt, wird in den Behörden nicht anerkannt.