Akteneinsicht in die Ausländerakte und Einbürgerungsakte beantragen - für Rechtsanwälte am Standort LEA, Keplerstr.

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Die Online-Terminvereinbarung (OTV) des LEA steht auch in den nächsten Tagen leider nicht zur Verfügung.

Dies liegt an umfangreichen und komplexen Wartungsarbeiten des ITDZ an der OTV, die länger andauern als vorauszusehen war.

Ihr Aufenthaltstitel / Aufenthaltsgestattung / Duldung läuft innerhalb der nächsten 4 Wochen ab oder ist bereits abgelaufen?

  • Dann wenden Sie sich bitte für einen Termin mittels Kontaktformular an das für Sie zuständige Referat.
Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?
Wir arbeiten unter Hochdruck eng mit dem ITDZ zusammen, um den Service der OTV so schnell wie möglich wieder anbieten zu können. Die entstehenden Unannehmlichkeiten bedauern wir sehr und bitten um Verständnis.

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Contact

  • Landesamt für Einwanderung (LEA)
  • LEA, Keplerstr.
  • Keplerstraße 2 10589 Berlin
  • Mailing address
    Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin
  • Tel.: 90269-4000
  • Fax:  -
  • Home page

Opening hours

  • Monday

      7:00 a.m. to 2:00 p.m. (by appointment only)
  • Tuesday

      7:00 a.m. to 2:00 p.m. (by appointment only)
  • Wednesday

      8:00 a.m. to 2:00 p.m. (by appointment only )
  • Thursday

      9:00 a.m. to 5:00 p.m. (by appointment only )
  • Friday

      8:00 a.m. to 12:00 p.m. (by appointment only)

Verkehrsanbindungen

Information on the address of this location

The postal address differs from the address of the location.
Therefore, please always send letters to:
Landesamt für Einwanderung, Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin.

Additional information

  • Fee payments can also be made by credit card (VISA, Mastercard and Maestro).
  • Photo booth available on ground floor. Photos cost 5 euros. Please pay appropriately cash with coins or a 5-euro note (no change or card payment possible at the photo booth).

Payment options

Dienstleistungsbeschreibung

Akteneinsicht in die Ausländerakte und Einbürgerungsakte beantragen - für Rechtsanwälte

Als bevollmächtigte Rechtsanwältin / bevollmächtigter Rechtsanwalt können Sie Akteneinsicht für die Ausländerakte oder Einbürgerungsakte Ihrer Mandanten beantragen.

Verfahrensablauf
1. Beantragen Sie als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt für Ihre Mandanten Akteneinsicht in die elektronische Ausländerakte oder Einbürgerungsakte. Das können Sie online erledigen.
  • Die Anforderung nur von Teilen einer Akte ist nicht möglich.
2. Zahlen Sie die Gebühr im elektronischen Bezahlverfahren. Erst danach können Sie den Online-Antrag einreichen. Sie erhalten Ihre Rechnung nach erfolgter Bezahlung.

3. Nach Einreichung des Online-Antrags wird ein PDF-Dokument erzeugt. Bitte laden Sie sich unbedingt das angezeigte PDF-Dokument auf Ihr Gerät herunter und speichern Sie es als Beleg für Ihre Antragstellung ab.

4. Nach Eingang des Antrags beim Landesamt für Einwanderung (LEA) wird Ihnen die elektronische Akte zur Einsicht digital an Ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) übermittelt.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online processing

Prerequisites

  • Sie sind bevollmächtigte Rechtsanwältin / bevollmächtigter Rechtsanwalt
  • Die Zuständigkeit des Landesamtes für Einwanderung liegt vor
    • Die ausländische Person muss ihren Wohnsitz in Berlin haben oder vor ihrer Ausreise aus dem Bundesgebiet zuletzt in Berlin gewohnt haben.
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • Paypal

Documents required

  • Antrag auf Akteneinsicht in die Ausländerakte oder Einbürgerungsakte
    online möglich
    • Für die Online-Antragstellung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG oder PNG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
  • Vollmacht für alle Personen, für die Akteneinsicht beantragt wird
    • In der Vollmacht muss der Verfahrensgegenstand angegeben sein.
  • Nummer des aktuellen Aufenthaltsdokuments (wenn bekannt)
    • z.B. Aufenthalterlaubnis, Visum, Fiktionsbescheinigung etc.
  • Nummer im Ausländerzentralregister - AZR-Nummer (wenn bekannt)
  • Aktenzeichen des Landesamtes für Einwanderung (wenn bekannt)

Fees

11,00 Euro: für jede Akte, für die Akteneinsicht beantragt wird

Average time to process request

wenige Tage

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