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Gaming devices with the possibility of winning - confirmation of the suitability of the place of installation at the location Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle
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- Bezirksamt Neukölln
- Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle
- Juliusstraße 67 , 12051 Berlin
- Tel.: (030) 90239-6699
- Fax: (030) 90239-4988
- E-mail: ordnungsamt@bezirksamt-neukoelln.de
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Opening hours
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Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung. -
Tuesday
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Wednesday
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Friday
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Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
Information for customers with an appointment
Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.
Public transportation
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Bus
- M171
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Train (S-Bahn)
- Neukölln: S41, S42
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Underground
- Grenzallee: U7
Service description
Gaming devices with the possibility of winning - confirmation of the suitability of the place of installation
Wer gewerbsmäßige Geld- und Warenspielgeräte aufstellen will, benötigt zunächst eine Erlaubnis der zuständigen Behörde für den Gewerbebetrieb (siehe „Weiterführende Informationen").
Die Aufstellung der Geräte darf nur an Orten erfolgen, deren Geeignetheit zuvor von der für den Aufstellort zuständigen Behörde schriftlich bestätigt worden ist. Für jeden Aufstellort brauchen Sie eine Bestätigung der Geeignetheit. Für die Eignung des Aufstellortes ist zu beachten:
Geld- und Warenspielgeräte dürfen nur aufgestellt werden:
In Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, in denen keine alkoholischen Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden, darf je zwölf Quadratmeter Grundfläche höchstens ein Spielgerät, insgesamt jedoch nicht mehr als acht Spielgeräte, aufgestellt werden.
Verfahrensablauf
Die Aufstellung der Geräte darf nur an Orten erfolgen, deren Geeignetheit zuvor von der für den Aufstellort zuständigen Behörde schriftlich bestätigt worden ist. Für jeden Aufstellort brauchen Sie eine Bestätigung der Geeignetheit. Für die Eignung des Aufstellortes ist zu beachten:
Geld- und Warenspielgeräte dürfen nur aufgestellt werden:
- in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden. Das gilt nicht für Trinkhallen, Speiseeiswirtschaften, Milchstuben sowie Betriebe, in denen die Verabreichung von Speisen oder Getränken nur eine untergeordnete Rolle spielt.
- in Beherbergungsbetrieben,
- in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen oder
- in Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher, es sei denn, in der Wettannahmestelle werden Sportwetten vermittelt.
- in Betrieben auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder Spezialmärkten,
- in Betrieben auf Sportplätzen, in Sporthallen, Tanzschulen, Badeanstalten, Sport- oder Jugendheimen oder Jugendherbergen sowie Betrieben, die ihrer Art nach oder tatsächlich vorwiegend von Kindern oder Jugendlichen besucht werden,
- in erlaubnisfreien Gaststättenbetrieben, (z. B. in Gaststätten ohne Alkoholausschank).
- auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder Spezialmärkten,
In Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, in denen keine alkoholischen Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden, darf je zwölf Quadratmeter Grundfläche höchstens ein Spielgerät, insgesamt jedoch nicht mehr als acht Spielgeräte, aufgestellt werden.
Verfahrensablauf
- Wenn Sie ein Geld- und Warenspielgerät aufstellen möchten, müssen Sie vor der Aufstellung die Geeignetheit des Aufstellungsortes von der zuständigen Behörde bestätigen lassen. Das können Sie online erledigen oder schriftlich beantragen. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus, laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und reichen Sie ihn ein.
- Die zuständige Stelle überprüft Ihre Angaben und Unterlagen und fordert ggf. fehlende Nachweise nach. Sie erhalten Hinweise zum weiteren Verfahren und werden per E-Mail über den Bearbeitungsstatus informiert.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und die erforderlichen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie einen Gebührenbescheid und die Bestätigung per Post. Wenn nicht alle Voraussetzungen bzw. erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird Ihr Antrag gebührenpflichtig abgelehnt. In diesem Fall können Sie den Grund für die Ablehnung im Bescheid der zuständigen Stelle nachlesen.
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Online processing
Prerequisites
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Suitable place of installation
Gambling equipment may only be installed in locations that have been confirmed in writing by the responsible authority of the place where the equipment is to be installed.
- Gambling devices may only be set up in licensed pubs and restaurants, amusement arcades or similar enterprises or betting offices of licensed bookmakers.
- Gambling devices may also be set up at public festivals, shooting festivals or similar events, fairs or special markets.
- Valid permit for installing gambling equipment with winning opportunities
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Type approval
Only gaming devices with the possibility of winning may be set up if their type of construction has been approved by the Physikalisch-Technische Bundesanstalt.
Documents required
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Application for confirmation of the suitability of the installation location
Bitte stellen Sie den Antrag online oder nutzen Sie das Formular.
Sie müssen einen Antrag stellen, damit Sie eine Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes für das Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit erhalten. -
Ground plan
Floor plan of the premises intended for installation (ideally on a 1:100 scale). -
Proof of valid permission to set up gambling devices with the possibility of winning
Proof to be provided by presenting the permission certificate or a copy thereof
Fees
60,00 bis 400,00 Euro per expense
Legal basis
Average time to process request
2-4 Wochen
More information
Notes on responsibility
The application for suitability confirmation must be submitted to the Public Order Office that is responsible for the place of installation.