Ausbildungsförderung bei Ausbildung im Ausland (Auslands-BAföG) beantragen at the location Amt für Soziales - Ausbildungsförderung

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  • This facility is fully accessible to wheelchairs.
  • Handicapped parking space available.
  • An elevator fully accessible to wheelchairs is available.
  • A WC fully accessible to wheelchairs is available.
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Zugang zum Aufzug:
Otto-Suhr-Allee 98/99 neben dem Eingang zur Bibliothek

Die Behindertenparkplätze befinden sich direkt am Haupteingang Otto-Suhr-Allee 100

Opening hours

  • Tuesday

      10:00-12:00 Uhr
  • Thursday

      13:00-17:00 Uhr

Public transportation

Payment options

  • Girocard

Service description

Ausbildungsförderung bei Ausbildung im Ausland (Auslands-BAföG) beantragen

Das Land Berlin ist ausschließlich für die Förderung bei Ausbildung in Italien, San Marino und Vatikanstadt zuständig. Zuständigkeiten für andere Länder finden Sie unter Weiterführende Informationen.

Förderfähige Ausbildungen sind:
  • Schulbesuche
  • Studium
  • Studienaufenthalte
  • Praktika

Die Dienstleistung umfasst Leistungen zum Lebensunterhalt (ggf. inkl. Kranken- und Pflegeversicherung) nach festgelegten Bedarfssätzen (unter "Weiterführende Informationen") sowie nachweisbar notwendige Studiengebühren während einer Ausbildung im Ausland und eine Reisekostenpauschale. Bei Studienaufenthalten werden Teile der Leistungen als Darlehen gewährt.

You can also access this service online

Online processing

  • Do it online
    Für die Nutzung des Online-Dienstes benötigen Sie ein BundID-Konto.

Prerequisites

  • Staatsangehörigkeit
    • Deutsche im Sinne des Grundgesetzes
    • Ausländer und Ausländerinnen, soweit sie die Regelungen des § 8 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfüllen.
  • Altergrenze
    Bei Beginn des Ausbildungsabschnittes darf das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.
    Ausnahmen davon sind im § 10 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beschrieben.
  • Förderungsfähigkeit der Ausbildungsstätte
    Die Auskunft über die Förderfähigkeit der Ausbildungsstätte erhalten Sie im zuständigen BAföG-Amt.
  • Förderfähigkeit des Ausbildungsganges
  • Förderungsbedarf
    • kein ausreichendes Einkommen und/oder Vermögen der Antragstellenden
    • keine ausreichende Leistungsfähigkeit der Eltern, des Ehegatten beziehungsweise des eingetragenen Lebenspartners
  • Regelmäßiger Besuch der Ausbildungsstätte/Hochschule/Universität
  • Frist: Die Antragstellung sollte rechtzeitig erfolgen.
    Die Gewährung der Leistungen erfolgt ab Antragsmonat, frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung.
  • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung mit dem BundID-Konto
    Um den Antrag online stellen zu können, melden sich mit Ihrem BundID-Konto an oder registrieren Sie sich bei der BundID, falls Sie noch kein BundID-Konto haben.
  • Für die Online-Antragstellung (optional): aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID) (empfohlen) oder Elster-Zertifikat
    Für die Anmeldung bei Ihrem BundID-Konto mit der Variante "Online-Ausweis" benötigen Sie:
    • Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
    • ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem,
    • die Software "AusweisApp"
    Alternativ zum "Online-Ausweis" können Sie auch die Variante "Elster-Zertifikat" oder „Benutzername/Passwort“ wählen.

Documents required

  • Antrag auf Ausbildungsförderung
    Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie nutzen die Formulare und stellen den Antrag schriftlich per Post.

    • Neben dem Antrag gibt es viele weitere Antragsformulare/Formblätter zur Feststellung des Anspruchs, die Sie ausfüllen müssen (Nachweisführung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse).
  • Formblatt: Ausbildung im Ausland (Zusatzblatt)
  • Identitätsnachweis
    Gültige Personaldokumente; gegebenenfalls die Meldebestätigung
  • Nachweis des Aufenthaltsstatus bei Nichtdeutschen
  • Einkommensnachweise bzw. Erkärung der antragstellenden Person
    Erklärung und gegebenenfalls Nachweise über die voraussichtliche Einkommenssituation im Bewilligungszeitraum.
  • Vermögensnachweise der antragstellenden Person
    beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
  • Formblatt: Einkommenserklärung (von Eltern / Ehegatten /Lebenspartnern)
    Nachweis über die Einkünfte des vorletzten Kalenderjahres (beispielsweise Steuerbescheid, gegebenenfalls elektronische Lohnsteuerbescheinigung, Leistungsbescheid, Rentenbescheid)
  • Abhängig vom konkreten Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.
    Bitte beachten Sie die Hinweisblätter zu den Formblättern.

Fees

keine

Notes on responsibility

Das Land Berlin ist ausschließlich für die Förderung bei Ausbildung in Italien, San Marino und Vatikanstadt zuständig. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt für alle Berliner Bezirke im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf.