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Itinerant trade - Notify activities that do not require an itinerant trade card am Standort Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
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Contact
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
- Unter den Eichen 1 , 12203 Berlin
- Tel.: (030) 90299-4660
- Fax: (030) 90299-4662
- E-mail: ordnungsamt@ba-sz.berlin.de
- Home page
Opening hours
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Nur mit Termin:
09:00-13:00 Uhr -
Tuesday
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Nur mit Termin:
09:00-13:00 Uhr -
Wednesday
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Keine Sprechstunde
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Thursday
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Nur mit Termin:
09:00-13:00 Uhr -
Friday
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Keine Sprechstunde
Changes in opening hours
Termine können unter ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder Telefonnummer 030 902994660 vereinbart werden.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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U-Bahn
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Bus
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Unter den Eichen/Botanischer Garten
- M48
-
Braillestr.
- M48
-
Händelplatz
- 188
- 283
- 285
- M85
- N88
-
Schlossparktheater
- 188
- 283
- N88
- M48
-
Berlin, Carmerplatz
- 188
- 283
- N88
- 186
-
Unter den Eichen/Botanischer Garten
Information on the address of this location
Bitte den Eingang von Unter den Eichen nehmen.Additional information
Gebührenfreie Parkplätze stehen nicht zur Verfügung. Der Standort liegt unmittelbar an der Grenze zur Parkraumbewirtschaftung.Bei akuten Verkehrsbehinderungen und sonstigem eilbedürftigem pflichtwidrigen Verhalten von Mitbürgerinnen und Mitbürgern (auch in geschützten Grünanlagen) wählen Sie bitte die Rufnummer 030/90299-4631 oder 030/90299-4632.
Payment options
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Itinerant trade - Notify activities that do not require an itinerant trade card
Für bestimmte Tätigkeiten im Reisegewerbe wird keine Reisegewerbekarte benötigt. Sie werde als reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten bezeichnet. Diese Tätigkeiten sind von der Reisegewerbekartenpflicht befreit.
Das betrifft in der Gemeinde Berlin beispielsweise:
Verfahrensablauf
Eine Anzeige müssen Sie auch vornehmen, wenn
Das betrifft in der Gemeinde Berlin beispielsweise:
- den Vertrieb von Lebensmitteln oder anderen Waren des täglichen Bedarfs, wenn diese von nicht ortsfesten, also mobilen, Verkaufsstellen in regelmäßigen kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle vertrieben werden.
- das Feilbieten von Druckwerken auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten, z. B. Zeitungsverkäufer.
Verfahrensablauf
- Sie zeigen die Ausübung einer Reisegewerbekartenfreien Tätigkeit bei dem zuständigen Ordnungsamt an. Für die Anzeige nutzen Sie die vorgeschriebenen amtlichen Formulare gemäß der Gewerbeanzeigenverordnung.
- Das zuständige Ordnungsamt prüft Ihre Anzeige und bestätigt Ihnen den Empfang.
Eine Anzeige müssen Sie auch vornehmen, wenn
- Sie den Gegenstand des Gewerbes wechseln oder auf Waren oder Leistungen ausdehnen, die bei Ihrem bisher angezeigten Gewerbe nicht geschäftsüblich sind oder wenn Sie Ihren Verkaufsort innerhalb Berlins verlegen.
- Sie Ihre Reisegewerbekartenfreien Tätigkeiten vollständig aufgeben oder an einen Verkaufsort außerhalb Berlins verlegen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online processing
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Do it online
To use online processing, you must first register with a citizen or company account and can then log in with your access data.
Prerequisites
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Exercise of activities that do not require an itinerant trade card
compare with § 55a section 1 no. 3, 9 or 10 of the trade regulations (Gewerbeordnung).
Attention: No. 3 does not apply to residence/business in the municipality of Berlin due to the larger number of inhabitants. - For online applications: registration/login via BundID
Documents required
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Business registration for activities exempt from the itinerant trade card
Possible online or you can use the form. -
Identity card
Identity card or other official identification including a photograph
Forms
Fees
- 26.00 Euro - per singular business, per partner of a partnership
- 31.00 Euro - legal entity with 1 legal representative
- 13.00 Euro - each additional representative of a legal entity
- 20.00 Euro - per business re-registration
- free of charge - business deregistration
- 15.00 Euro - business registration and re-registration in the electronic procedure (online processing)
Legal basis
More information
Hinweise zur Zuständigkeit
You have to notify the local public order office (Ordnungsamt) responsible for the place of sale in Berlin that you are exercising an activity that does not require an itinerant trade card.
Please always tick field no. 24 "im Reisegewerbe" (in the itinerant trade) in the forms when reporting an activity that does not require a Itinerant trade permit.