Definition von Notfallkunden im Bürgeramt

Definition von Notfallkunden im Bürgeramt

Sollten Sie in einem der nachfolgend genannten Situationen Ihr Anliegen zeitnah erledi-gen müssen, sprechen Sie bitte ohne Termin in Ihrem Wohnortbürgeramt vor. Vor Ort wird dann gemeinsam mit Ihnen eine Lösung gefunden.

Notfallvorsprachen für alle Bürgerämter sind:

Kund_innen, die für bevorstehende Reisen zwingend erforderliche Dokumente für sich und ggf. ihre minderjährigen Familienangehörigen beantragen.
Voraussetzungen:
Vor dem Reiseantritt ist (berlinweit) kein freier Termin buchbar und es ist kein anderes Personaldokument vorhanden. Der Reisetermin ist durch entsprechende Reiseunterlagen nachweisbar oder wird auf andere Art und Weise glaubhaft gemacht.

Kund_innen, die nach Verlust von Personaldokumenten (und kein anderes gültiges Perso-naldokument besitzen) ein oder mehrere neue Dokumente benötigen.
Voraussetzungen:
keine

Für Bürgerämter in Bezirken, die auch für Parkraumbewirtschaftung zuständig sind, gilt:

Kund_innen, die bei Fahrzeugwechsel, Zuzug oder Kennzeichenwechsel einen Bewoh-nerparkausweis neu bzw. diesen erstmalig beantragen.
Voraussetzungen:
einschlägiger Nachweis

Der Antrag kann auch online oder schriftlich per Post (Onlineverfahren und Vordruck unter https://service.berlin.de/dienstleistung/121721/) mit allen erforderlichen Unterlagen gestellt werden.

Für alle Notfallvorsprachen gilt:
Die Prüfung und Entscheidung obliegt den Bürgerämtern vor Ort.