Aufenthaltserlaubnis für den ausländischen Elternteil eines deutschen Kindes beantragen

+++The English translation will be available as soon as possible.
In the meantime, please refer to the information in the German version.+++

Dem ausländischen Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen wird zur Ausübung der Personensorge im Bundesgebiet eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und verlängert.

Für einen nicht personensorgeberechtigten Elternteil kann die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn die familiäre Lebensgemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird.

Hinweis: Sie besitzen bereits seit mindestens 3 Jahren eine solche Aufenthaltserlaubnis? Dann könnten Sie möglicherweise eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Informieren Sie sich bitte zu den Voraussetzungen in der Dienstleistung „Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen beantragen“ (unter „Weiterführende Informationen“).

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen“
  • Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente möglichst im PDF-Format bereit. Sie können die Dokumente aber auch noch im Antragsprozess mit Ihrem Smartphone oder Tablet fotografieren und hochladen. Folgende Dateiformate sind zugelassen: PDF, JPG, JPEG, und PNG. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 100 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 7 MB groß sein.
  • Der Online-Antrag ist umfangreich, sodass das Ausfüllen einige Zeit dauert. Sie können die Antragstellung aber jederzeit unterbrechen, zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortführen.
  • Bevor Sie den Antrag absenden können, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie von der Zahlung der Bearbeitungsgebühr befreit sind.
  • Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. Dies gilt nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen oder Ihr aktueller Aufenthaltstitel am Tag der Antragstellung bereits abgelaufen ist.
  • Bitte speichern Sie sich die Bestätigung Ihres Antrages deshalb unbedingt ab und drucken das PDF auch nach Möglichkeit aus.
2. Nachdem Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen“ gestellt haben, wird das LEA den Antrag prüfen und sich schnellstmöglich bei Ihnen melden. Soweit nötig, fordert das LEA noch weitere Unterlagen an.

3. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur gemeinsamen Vorsprache mit dem anderen Elternteil. Bringen Sie bitte zum Termin vor Ort alle im Einladungsschreiben genannten Unterlagen mit.

You can also access this service online

Online processing

Prerequisites

  • Sie besitzen das Personensorgerecht für Ihr minderjähriges deutsches Kind
    Wenn Sie das Personensorgerecht nicht besitzen, kann die Aufenthaltserlaubnis nur im Ermessen erteilt werden.
  • Sie führen mit dem Kind eine familiäre Lebensgemeinschaft
  • Ihr aktueller Aufenthaltsstatus berechtigt Sie zum Erhalt der Aufenthaltserlaubnis
    • Sie halten sich im Bundesgebiet bereits mit einem Aufenthaltstitel oder einer Aufenthaltsgestattung auf.
    • Oder Sie sind aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit berechtigt, nach einer visumfreien Einreise den Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu stellen.
    • Oder Sie besitzen eine Duldung nach § 60a AufenthG und Ihr deutsches Kind wurde während Ihres Aufenthalts im Bundesgebiet geboren.
  • Kein Ausweisungsinteresse
    • Schon Geldstrafen oder ein laufendes Ermittlungsverfahren können die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis hindern.
    • Es geht von Ihnen keine Gefährdung für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland aus.
    • Sie sind zur Verfolgung politischer oder religiöser Ziele nicht an Gewalttätigkeiten beteiligt, rufen nicht öffentlich zur Gewaltanwendung auf und drohen auch nicht damit.
  • Main residence in Berlin
    A second home in Berlin is not sufficient.
  • Current email adress
    The Berlin Immigration Office will contact you via your current email address. Please also check your spam folder regularly.
  • For the online application: Consent to the electronic payment process
    The following methods of payment are available to you:
    • Credit card (Visa, Mastercard)
    • Paypal

Documents required

  • Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
    • ausschließlich online möglich
    • Sie erhalten ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. Dies gilt nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen oder Ihr aktueller Aufenthaltstitel am Tag der Antragstellung bereits abgelaufen ist.
    • Bitte speichern Sie sich dieses Dokument deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
  • In the case of an application being filed by an authorised representative: power of attorney stating the subject matter of the procedure
  • If you already have a residence permit or another German residence title for the Federal Republic of Germany: Copy of your residence title
  • Passkopien (in Farbe)
    • Es werden Kopien von folgenden Seiten Ihres Passes benötigt:
    • immer: Datenseiten (mit Ihrem Foto und den Daten zu Ihrer Person)
    • wenn Sie eingereist sind und erstmals eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, zusätzlich: Einreisestempel sowie Visum für die Einreise oder Aufenthaltstitel eines anderen EU-Staates im Pass (wenn vorhanden)
  • Geburtsurkunde Ihres Kindes
  • Wenn der Vater die Aufenthaltserlaubnis beantragt: Sorgerechtsnachweis oder Heiratsurkunde
    Ein Nachweis über das Sorgerecht ist immer erforderlich, wenn der ausländische Vater mit der Kindesmutter nicht verheiratet ist und die Aufenthaltserlaubnis zur Personensorge beantragt.
  • Wenn Ihr Kind schulpflichtig ist: aktuelle Schulbescheinigung
  • Bei Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII oder Asylbewerberleistungsgesetz: letzter Bewilligungsbescheid

Fees

  • 100,00 Euro: für die erste Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
  • 93,00 Euro: für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
  • 27,60 Euro: für Türkische Staatsangehörige bis zum vollendeten 24. Lebensjahr für die erste Erteilung / für die Verlängerung
  • 46,00 Euro: für Türkische Staatsangehörige ab dem vollendeten 24. Lebensjahr für die erste Erteilung / für die Verlängerung
  • keine Gebühren: Ausländer, die ihren Lebensunterhalt nicht ohne Leistungen nach SGB II oder XII oder Asylbewerberleistungsgesetz bestreiten können, sind von den Gebühren befreit. Ein aktueller Bescheid des Jobcenters oder Sozialamts ist zum Nachweis vorzulegen.
  • 6,00 Euro zusätzlich: für die Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort

Average time to process request

After the appointment, it takes at least 4 weeks until the residence permit is issued as an electronic residence permit and can be collected.

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