Aufenthaltserlaubnis für den ausländischen Ehegatten eines deutschen Staatsangehörigen beantragen

+++The English translation will be available as soon as possible.
In the meantime, please refer to the information in the German version.+++

Ausländischen Ehegatten von Deutschen wird zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und verlängert. Dies gilt auch für ausländische Lebenspartner von Deutschen in einer staatlich anerkannten gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft.

Hinweis: Sie besitzen bereits seit mindestens 3 Jahren eine solche Aufenthaltserlaubnis? Dann könnten Sie möglicherweise eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Informieren Sie sich bitte zu den Voraussetzungen in der Dienstleistung „Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen beantragen“ (unter „Weiterführende Informationen“).

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen“
  • Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente möglichst im PDF-Format bereit. Sie können die Dokumente aber auch noch im Antragsprozess mit Ihrem Smartphone oder Tablet fotografieren und hochladen. Folgende Dateiformate sind zugelassen: PDF, JPG, JPEG, und PNG. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 100 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 7 MB groß sein.
  • Der Online-Antrag ist umfangreich, sodass das Ausfüllen einige Zeit dauert. Sie können die Antragstellung aber jederzeit unterbrechen, zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortführen.
  • Bevor Sie den Antrag absenden können, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie von der Zahlung der Bearbeitungsgebühr befreit sind.
  • Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. Dies gilt nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen oder Ihr aktueller Aufenthaltstitel am Tag der Antragstellung bereits abgelaufen ist.
  • Bitte speichern Sie sich die Bestätigung Ihres Antrages deshalb unbedingt ab und drucken das PDF auch nach Möglichkeit aus.
2. Nachdem Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen“ gestellt haben, wird das LEA den Antrag prüfen und sich schnellstmöglich bei Ihnen melden. Soweit nötig, fordert das LEA noch weitere Unterlagen an.

3. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur gemeinsamen Vorsprache mit Ihrem Ehegatten / Lebenspartner. Bringen Sie bitte zum Termin vor Ort alle im Einladungsschreiben genannten Unterlagen mit.

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Online processing

Prerequisites

  • Ihr Ehegatte/Lebenspartner besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Ihr aktueller Aufenthaltsstatus berechtigt Sie zum Erhalt der Aufenthaltserlaubnis
    • Sie halten sich im Bundesgebiet bereits mit einem Aufenthaltstitel oder einer Aufenthaltsgestattung auf.
    • Oder Sie sind aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit berechtigt, nach einer visumfreien Einreise den Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu stellen.
    • Oder Sie besitzen eine Duldung nach § 60a AufenthG und haben im Bundesgebiet die Ehe geschlossen.
  • Die Ehe oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft wurde rechtswirksam geschlossen
  • Volljährigkeit
    Beide Ehegatten oder Lebenspartner müssen in der Regel das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • In der Regel erforderlich: Sie verfügen über einfache deutsche Sprachkenntnisse
    Einfache deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
  • Kein Ausweisungsinteresse
    Schon Geldstrafen oder ein laufendes Ermittlungsverfahren können die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis hindern.
    Es geht von Ihnen keine Gefährdung für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland aus.
    Sie sind zur Verfolgung politischer oder religiöser Ziele nicht an Gewalttätigkeiten beteiligt, rufen nicht öffentlich zur Gewaltanwendung auf und drohen auch nicht damit.
  • Hauptwohnsitz in Berlin zusammen mit dem deutschen Ehegatten / Lebenspartner
    A second home in Berlin is not sufficient.
  • Current email adress
    The Berlin Immigration Office will contact you via your current email address. Please also check your spam folder regularly.
  • For the online application: Consent to the electronic payment process
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • PayPal

Documents required

  • Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
    • ausschließlich online möglich
    • Sie erhalten ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. Dies gilt nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen oder Ihr aktueller Aufenthaltstitel am Tag der Antragstellung bereits abgelaufen ist.
    • Bitte speichern Sie sich dieses Dokument deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
  • In the case of an application being filed by an authorised representative: power of attorney stating the subject matter of the procedure
  • If you already have a residence permit or another German residence title for the Federal Republic of Germany: Copy of your residence title
  • Passkopien (in Farbe)
    • Es werden Kopien von folgenden Seiten Ihres Passes benötigt:
    • immer: Datenseiten (mit Ihrem Foto und den Daten zu Ihrer Person)
    • wenn Sie eingereist sind und erstmals eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, zusätzlich: Einreisestempel sowie Visum für die Einreise oder Aufenthaltstitel eines anderen EU-Staates im Pass (wenn vorhanden)
  • Kopie des Personalausweises oder Passes Ihres deutschen Ehegatten/Lebenspartners
  • Marriage certificate/ partnership certificate
    Bei einer ausländischen Urkunde legen Sie bitte legen Sie eine beglaubigte Übersetzung vor.
    Je nach Herkunftsland benötigen Sie zu der Urkunde auch eine Apostille oder Legalisation.
  • Nachweis über einfache deutsche Sprachkenntnisse
    Insbesondere sind folgende Nachweise möglich:
    • Sprachzertifikat mit einem Gesamtergebnis A 1 des GER oder ein gleichwertiges oder höherwertiges Sprachdiplom,
    • Deutschtest für Zuwanderer
    • Abschlusstest Integrationskurs
  • Bei Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII oder Asylbewerberleistungsgesetz: letzter Bewilligungsbescheid

Fees

  • 100,00 Euro: für die erste Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
  • 93,00 Euro: für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
  • 27,60 Euro: für Türkische Staatsangehörige bis zum vollendeten 24. Lebensjahr für die erste Erteilung / für die Verlängerung
  • 46,00 Euro: für Türkische Staatsangehörige ab dem vollendeten 24. Lebensjahr für die erste Erteilung / für die Verlängerung
  • keine Gebühren: Ausländer, die ihren Lebensunterhalt nicht ohne Leistungen nach SGB II oder XII oder Asylbewerberleistungsgesetz bestreiten können, sind von den Gebühren befreit. Ein aktueller Bescheid des Jobcenters oder Sozialamts ist zum Nachweis vorzulegen.
  • 6,00 Euro zusätzlich: für die Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort

Average time to process request

After the appointment, it takes at least 4 weeks until the residence permit is issued as an electronic residence permit and can be collected.

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