Lebensunterhalt für Aufenthaltstitel oder Einbürgerungen berechnen at the location LEA, Sellerstr.

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Allgemeine Hinweise

  • Ihr Einbürgerungsantrag wird beim LEA unter demselben Aktenzeichen geführt wie Ihre aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten. Sie können Ihr Aktenzeichen daher jedem Schreiben des LEA entnehmen. Sollten Sie über kein solches Schreiben verfügen und Ihr Aktenzeichen deshalb nicht kennen, wird Ihnen dieses mitgeteilt, sobald zur Bearbeitung Ihre Mitwirkung benötigt wird.
  • Bitte übersenden Sie aktuelle Unterlagen zu Ihrem Antrag nur, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Sobald zur Bearbeitung des Antrages Ihre Mitwirkung erforderlich ist, bekommen Sie vom LEA eine Nachricht, in der Regel per E-Mail.
  • Für die Stellung eines Einbürgerungsantrages nutzen Sie bitte ausschließlich unser digitales Antragsformular in der Dienstleistung "Einbürgerung - Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen".

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Contact

  • Landesamt für Einwanderung (LEA)
  • LEA, Sellerstr.
  • Sellerstr. 16 ,  13353 Berlin
  • Mailing address
    Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin
  • Tel.: (030) 90269-4000
  • Fax:  -
  • Home page
  • This facility is fully accessible to wheelchairs.
  • Handicapped parking space available.
  • An elevator fully accessible to wheelchairs is available.
  • A WC fully accessible to wheelchairs is available.
Explanation of symbols

Der Zugang erfolgt über eine Rampe ins Foyer im Erdgeschoss; im Foyer ist ein Fahrstuhl vorhanden

Opening hours

  • Monday

      07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Tuesday

      07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Wednesday

      08:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Thursday

      09:00 bis 17:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Friday

      08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin)

Public transportation

  • Bus

    • M 27, 120, 147
  • Train (S-Bahn)

    • S 41/42 (Wedding)
  • Underground

    • U 6 (Reinickendorfer Straße)

Information on the address of this location

Die Postanschrift weicht von der Adresse des Standorts ab.
Bitte schicken Sie Briefe deshalb immer an:

Landesamt für Einwanderung,
Friedrich-Krause-Ufer 24,
13353 Berlin.

Payment options

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Service description

Lebensunterhalt für Aufenthaltstitel oder Einbürgerungen berechnen

Wenn Sie einen Aufenthaltstitel oder die Einbürgerung beantragen möchten und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, dann müssen Sie als Voraussetzung in der Regel Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern. Falls Sie nicht wissen, ob Sie über genügend Einkommen verfügen, können Sie als kostenloses und unverbindliches Beratungsangebot (Quick-Check) eine „Lebensunterhaltsberechnung“ durchführen.

Ein eigenständig gesicherter Lebensunterhalt bedeutet, die Kosten für Wohnen, Ernährung, Kleidung, den persönlichen Bedarf und eine Krankenversicherung können Sie dauerhaft durch eigenes, regelmäßiges Einkommen selbst bezahlen.

Der Lebensunterhalt ist nicht eigenständig gesichert, wenn öffentliche Mittel wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen bezogen werden oder ein Anspruch darauf besteht.

Verfahrensablauf
1. Nutzen Sie bitte die „Lebensunterhaltsberechnung“, bevor Sie einen Aufenthaltstitel oder die Einbürgerung beantragen.
  • Die von Ihnen eingegebenen Daten werden nicht gespeichert und auch nicht an das Landesamt für Einwanderung (LEA) übermittelt.
  • Bei der Berechnung des Lebensunterhalts werden auch Partner einbezogen, mit denen Sie zusammenleben und Kinder bis einem Alter von 24 Jahren.
2. Die Prüfung Ihres Lebensunterhaltes wird online durchgeführt. Sie erhalten sofort ein Ergebnis.

3. Anschließend können Sie einen Aufenthaltstitel oder die Einbürgerung beantragen.

You can also access this service online

Online processing

Prerequisites

  • Sie wohnen in Berlin
    Ihr Lebensunterhalt wird nach den in Berlin geltenden Verfahrenshinweisen des Landesamtes für Einwanderung (siehe "Weiterführende Informationen") berechnet. Wenn Sie nicht in Berlin wohnen, wenden Sie sich deshalb bitte an die für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständige Ausländerbehörde oder Staatsangehörigkeitsbehörde.

Documents required

  • Lebensunterhaltsberechnung
    Die Lebensunterhaltsberechnung ist ausschließlich online möglich.
  • Abhängig von Ihrem Brutto-Einkommen: Unterlagen zum Einkommen
    • Sie werden nach Ihrem Einkommen befragt. Sollte Ihr Brutto-Einkommen bestimmte Pauschalbeträge unterschreiten, ist eine genauere Berechnung erforderlich.
    • Halten Sie dafür die Unterlagen zu Ihrem Einkommen aus Erwerbstätigkeit und zu eventuellen sonstigen Einkommen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Elterngeld, Wohngeld oder ähnliches) für die letzten 6 Monate bereit.
    • Für Angaben zu den Wohnkosten sowie eventuelle Ausgaben für eine private oder freiwillige gesetzliche Krankenversicherung, sollten Sie die letzten Kontoauszüge bereithalten.

Fees

Keine