Lebensunterhalt für Aufenthaltstitel oder Einbürgerungen berechnen at the location LEA, Business Immigration Service (BIS)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

The Business Immigration Service (BIS) is a unique association of all actors from business and administration who are relevant to visa and residence issues.

Companies that employ foreign employees residing in Berlin can use the BIS to quickly and easily clarify all questions relating to residence and apply for the necessary residence permits for their employees and their family members.

Please note:

  • The service can only be used by registered customers and after making an appointment.

  • Walk-in customers without an appointment cannot be served.

  • Further information on the BIS service can be found on the the website of the State Office for Immigration.

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Contact

  • Landesamt für Einwanderung (LEA)
  • LEA, Business Immigration Service (BIS)
  • Fasanenstraße 85 ,  10623 Berlin
  • Mailing address
    Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin
  • Tel.: (030) 90269-4000
  • Fax: -
  • Home page

Opening hours

  • Monday

      08:00 - 12:00
      13:00 - 15:00
      (by appointment only)
  • Tuesday

      08:00 - 12:00
      13:00 - 15:00
      (by appointment only)
  • Wednesday

      08:00 - 12:00
      13:00 - 15:00
      (by appointment only)
  • Thursday

      08:00 - 12:00
      13:00 - 15:00
      (by appointment only)

Hinweise zu Öffnungszeiten

Appointments outside opening hours by arrangement

Public transportation

Information on the address of this location

The postal address differs from the address of the location.
Therefore, please always send letters to: Landesamt für Einwanderung, Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin.

Payment options

  • girocard
  • debit Mastercard
  • Mastercard (credit)
  • Visa Debit
  • Visa (Credit)
  • Apple Pay
  • Google Pay
  • PayPal (digital PayPal Card)

Service description

Lebensunterhalt für Aufenthaltstitel oder Einbürgerungen berechnen

Wenn Sie einen Aufenthaltstitel oder die Einbürgerung beantragen möchten und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, dann müssen Sie als Voraussetzung in der Regel Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern. Falls Sie nicht wissen, ob Sie über genügend Einkommen verfügen, können Sie als kostenloses und unverbindliches Beratungsangebot (Quick-Check) eine „Lebensunterhaltsberechnung“ durchführen.

Ein eigenständig gesicherter Lebensunterhalt bedeutet, die Kosten für Wohnen, Ernährung, Kleidung, den persönlichen Bedarf und eine Krankenversicherung können Sie dauerhaft durch eigenes, regelmäßiges Einkommen selbst bezahlen.

Der Lebensunterhalt ist nicht eigenständig gesichert, wenn öffentliche Mittel wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen bezogen werden oder ein Anspruch darauf besteht.

Verfahrensablauf
1. Nutzen Sie bitte die „Lebensunterhaltsberechnung“, bevor Sie einen Aufenthaltstitel oder die Einbürgerung beantragen.
  • Die von Ihnen eingegebenen Daten werden nicht gespeichert und auch nicht an das Landesamt für Einwanderung (LEA) übermittelt.
  • Bei der Berechnung des Lebensunterhalts werden auch Partner einbezogen, mit denen Sie zusammenleben und Kinder bis einem Alter von 24 Jahren.
2. Die Prüfung Ihres Lebensunterhaltes wird online durchgeführt. Sie erhalten sofort ein Ergebnis.

3. Anschließend können Sie einen Aufenthaltstitel oder die Einbürgerung beantragen.

You can also access this service online

Online processing

Prerequisites

  • Sie wohnen in Berlin
    Ihr Lebensunterhalt wird nach den in Berlin geltenden Verfahrenshinweisen des Landesamtes für Einwanderung (siehe "Weiterführende Informationen") berechnet. Wenn Sie nicht in Berlin wohnen, wenden Sie sich deshalb bitte an die für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständige Ausländerbehörde oder Staatsangehörigkeitsbehörde.

Documents required

  • Lebensunterhaltsberechnung
    Die Lebensunterhaltsberechnung ist ausschließlich online möglich.
  • Abhängig von Ihrem Brutto-Einkommen: Unterlagen zum Einkommen
    • Sie werden nach Ihrem Einkommen befragt. Sollte Ihr Brutto-Einkommen bestimmte Pauschalbeträge unterschreiten, ist eine genauere Berechnung erforderlich.
    • Halten Sie dafür die Unterlagen zu Ihrem Einkommen aus Erwerbstätigkeit und zu eventuellen sonstigen Einkommen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Elterngeld, Wohngeld oder ähnliches) für die letzten 6 Monate bereit.
    • Für Angaben zu den Wohnkosten sowie eventuelle Ausgaben für eine private oder freiwillige gesetzliche Krankenversicherung, sollten Sie die letzten Kontoauszüge bereithalten.

Fees

Keine