Baulastenverzeichnis - Auskunft beantragen at the location Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht

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Contact

  • Handicapped parking space available.
  • A wheelchair-accessible elevator is available.
  • A WC fully accessible to wheelchairs is available.
Explanation of symbols

Ein barrierefreier Zugang ist über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich.

Opening hours

  • Monday

      09:00 bis 16:00 Uhr für Geschäftsstelle
  • Tuesday

      09:00 bis 16:00 Uhr für Geschäftsstelle
      09:00 bis 12:00 Uhr für Sachbearbeitung und nach vorheriger Vereinbarung
      09:00 bis 12:00 Uhr für Bauaktenarchiv und nach vorheriger Vereinbarung
  • Wednesday

      09:00 bis 16:00 Uhr für Geschäftsstelle
  • Thursday

      09:00 bis 16:00 Uhr für Geschäftsstelle
      09:00 bis 12:00 Uhr für Bauaktenarchiv und nach vorheriger Vereinbarung
  • Friday

      09:00 bis 15:00 Uhr für Geschäftsstelle

Hinweise zu Öffnungszeiten

Persönliche Beratungen sind nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Public transportation

Payment options

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Service description

Baulastenverzeichnis - Auskunft beantragen

Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer oder eine Grundstückseigentümerin öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen abgeben: z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen.

Prerequisites

  • Berechtigtes Interesse
    Um Einsicht in das Baulastenverzeichnis zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen. Dieses haben beispielsweise:
    • Grundstückseigentümer/innen
    • Kaufinteressenten

Documents required

  • Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (unterschrieben)
    Stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag per Post, Fax oder eingescannt per E-Mail, jeweils mit eigenhändiger Unterschrift des Antragstellers oder der Antragstellerin.
  • Angaben zum Grundstück
    Straße, Hausnummer, ggf. Grundbuchblattnummer, Flur, Flurstück
  • Nachweis des berechtigten Interesses
    Bitte weisen Sie das berechtigte Interesse an der Auskunft hinreichend nach.

Fees

  • 17,00 Euro: Negativ-Bescheinigung je Grundstück
  • 29,00 Euro: Abschriften vorhandener Baulasten (auch Fotokopien) je Grundstück

Notes on responsibility

Die Dienstleistung kann nur in dem örtlich zuständigen Bezirksamt, in welchem sich das jeweils betreffende Grundstück befindet, in Anspruch genommen werden.