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Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche at the location Jugendamt – Regionale Dienste
Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
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- Bezirksamt Lichtenberg
- Jugendamt – Regionale Dienste
- Große-Leege-Straße 103 , 13055 Berlin
- Tel.: (030) 90296-7031
- Fax: (030) 90296-5069
- E-mail: juginfo@lichtenberg.berlin.de
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- Zuständigkeiten
Zugang für Rollstuhlfahrer von der Hofseite aus (Rückseite des Haupteinganges)
Public transportation
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Bus
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Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
- 256
- N56
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Konrad-Wolf-Str./Gärtnerstr.
- 256
- 294
- N56
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Leuenberger Str.
- 294
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Große-Leege-Str./Freienwalder Str.
- 256
- N56
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Alt-Hohenschönhausen
- 256
- 294
- N56
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Werneuchener Str./Große-Leege-Str.
- 256
- N56
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Gehrenseestr.
- 256
- N56
- 294
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Liebenwalder Str.
- 256
- N56
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Rhinstr./Gärtnerstr.
- 294
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Gembitzer Str.
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- N56
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Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
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Tram
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Berlin, Freienwalder Str.
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Alt-Hohenschönhausen
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- M5
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Degnerstr./Suermondtstr.
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Rhinstr./Gärtnerstr.
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- 27
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Am Faulen See
- 27
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Werneuchener Str.
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Gehrenseestr.
- 18
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- M8
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Rhinstr./Plauener Str.
- 18
- 27
- M17
- M5
- M8
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Arendsweg
- 16
- M5
- M6
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Oberseestr.
Payment options
- Barzahlung
- Girocard
Service description
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben einen eigenen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetzt.
Der Anspruch besteht dann, wenn auf Grund psychischer Belastungen und Besonderheiten wie z.B. großer Ängste, Ess-Störungen oder Teilleistungsstörungen die Teilnahme am sozialen, schulischen oder auch beruflichen Leben beeinträchtigt ist.
Eingliederungshilfe soll im normalen Alltag des Kindes bzw. Jugendlichen stattfinden und sonst drohende Ausgliederung verhindern.
Die Hilfe wird in unterschiedlichsten Formen geleistet:
Der Anspruch besteht dann, wenn auf Grund psychischer Belastungen und Besonderheiten wie z.B. großer Ängste, Ess-Störungen oder Teilleistungsstörungen die Teilnahme am sozialen, schulischen oder auch beruflichen Leben beeinträchtigt ist.
Eingliederungshilfe soll im normalen Alltag des Kindes bzw. Jugendlichen stattfinden und sonst drohende Ausgliederung verhindern.
Die Hilfe wird in unterschiedlichsten Formen geleistet:
- ambulante (häufig therapeutische) Hilfen,
- teilstationäre Tageseinrichtungen für Kinder und Jugendliche,
- geeignete Pflegepersonen,
- stationäre Einrichtungen über Tag und Nacht,
- persönliches Budget.
Prerequisites
- Feststellung des Abweichens seelischer Gesundheit für höchstwahrscheinlich länger
- Entscheidung über die Beeinträchtigung der Teilhabe in der Gesellschaft durch das Jugendamt.
Documents required
- Antragstellung beim örtlich zuständigen Jugendamt
Fees
keine
Legal basis
- § 35a Sozialgesetzbuch Achtes Buch SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche)
Notes on responsibility
Örtlich zuständig ist das Jugendamt, in dessen Bezirk das Kind/der Jugendliche mit seinem sorgeberechtigten Elternteil lebt.