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Hilfe zum Lebensunterhalt für Minderjährige in Verwandtenpflege at the location Amt für Soziales Lichtenberg
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- Bezirksamt Lichtenberg
- Amt für Soziales Lichtenberg
- Alt-Friedrichsfelde 60 , 10315 Berlin
- Tel.: (030) 90296-8335
- Fax: (030) 90296-8699
- E-mail: info.sozialamt@lichtenberg.berlin.de
- Home page
Opening hours
-
-
09:00 - 12:00 Uhr (Info-Tresen)
13:00 - 15:00 Uhr (Info-Tresen) -
Tuesday
-
09:00 - 12:00 Uhr (Sprechzeiten allgemein) (BAföG/AFBG nur telefonische Sprechzeiten)
13:00 - 15:00 Uhr (Info-Tresen) -
Wednesday
-
09:00 - 12:00 Uhr (Info-Tresen)
13:00 - 15:00 Uhr (Info-Tresen) -
Thursday
-
09:00 - 12:00 Uhr (Sprechzeiten allgemein) (nicht BAföG/AFBG)
14:00 - 18:00 Uhr (Sprechzeiten nur BAföG/AFBG) -
Friday
-
09:00 - 12:00 Uhr (Info-Tresen)
Hinweise zu Öffnungszeiten
Die Information (Info-Tresen) nimmt Anträge und Unterlagen entgegen, fertigt ggf. Kopien und gibt Erstinformationen zu den Leistungen des Amtes und den zuständigen Bearbeiterinnen und Bearbeitern.
Public transportation
-
Bus
- 108, 194 Bildungs- und Verwaltungszentrum
-
Train (S-Bahn)
- S 5, S 7, S 75 Friedrichsfelde Ost
-
Tram
- M 17, 27, 37 Am Tierpark oder Rhinstraße
-
Underground
- U 5 Friedrichsfelde
Payment options
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Service description
Hilfe zum Lebensunterhalt für Minderjährige in Verwandtenpflege
Die Hilfe umfasst eine finanzielle Unterstützung im Wesentlichen für
- Ernährung,
- Ergänzung von Bekleidung,
- Körper- und Gesundheitspflege,
- Schulbedarf,
- Taschengeld,
- Fahrgeld,
- Spiel- und Beschäftigungsmaterial.
Prerequisites
- minderjährig bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres
- Unterbringung außerhalb des elterlichen Haushalts
- keine Hilfen zur Erziehung vom Jugendamt
-
niedriges Einkommen, niedriges Vermögen des Kindes
Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um dessen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Documents required
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Antrag auf Sozialhilfe
mit Anlagen -
Gültige Personaldokumente
Geburtsurkunde, Meldebestätigung -
Bevollmächtigung der Eltern oder Sorgeberechtigten
Vollmacht zur Personensorge -
Stellungnahme des Jugendamtes
Feststellung, ob Hilfen zur Erziehung nach Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) erforderlich sind -
Einkommensnachweise des Kindes
Kindergeld, Waisenrente, Halbwaisenrente, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder sonstiges Einkommen -
Vermögensnachweise des Kindes
beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände - Kontoauszüge des Kindes
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes
-
Mietvertrag
gegebenenfalls Mietänderungsschreiben -
Erlaubnis zur Vollzeitpflege vom Jugendamt
Dieser Nachweis ist für folgende Personen nicht erforderlich:
- Großeltern, Urgroßeltern
- Geschwister
- Onkel, Tante
- Neffe, Nichte
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Fees
keine
Legal basis
More information
Notes on responsibility
Die Dienstleistung kann im Wohnbezirk des minderjährigen Kindes beantragt werden.