Straßensondernutzung - Fliegender Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen beantragen at the location Straßen- und Grünflächenamt Neukölln - Sondernutzungen

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  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Service description

Straßensondernutzung - Fliegender Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen beantragen

Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung. Der Verkauf aus Fahrzeugen (sog. fliegender Handel) ohne festen Standort auf öffentlichem Straßenland auch in mehreren Bezirken stellt eine Sondernutzung dar.

  • Die einzelnen Bezirke legen individuelle Auflagenkataloge und Negativstraßenbereiche fest, die den Handel einschränken.
  • Nicht alle Warenarten werden für den fliegenden Handel als geeignet angesehen, ebenso nicht alle Arten von Verkaufsfahrzeugen.

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Prerequisites

Documents required

Fees

Kosten der Ausnahmegenehmigung (Verwaltungsgebühr)
bis zu 7 Tage Gültigkeit

  • 45,00 Euro: in 1 Verwaltungsbezirk
  • 55,00 Euro: in bis zu 6 Verwaltungsbezirken
  • 70,00 Euro: in allen Verwaltungsbezirken

bis zu 1 Jahr Gültigkeit
  • 100,00 Euro: in 1 Verwaltungsbezirk
  • 130,00 Euro: in bis zu 6 Verwaltungsbezirken
  • 180,00 Euro: in allen Verwaltungsbezirken

Kosten der Sondernutzungserlaubnis (Sondernutzungsgebühr)
  • 50,00 Euro: je angefangener Monat und Fahrzeug

Notes on responsibility

Die Dienstleistung kann bei einem Bezirk in Anspruch genommen werden, das leitend ggf. auch die weiteren beantragten Bezirke beteiligt.